Ausbau Dachboden (Spitzboden/Kriechboden) als Spielebereich (Baden-Württemberg)

  • Hallo Zusammen

    Wir haben einen relativen grossen Dachboden (Grundfläche > 100m2) mit leider zu niedriger lichten Höhe. (unter dem Firstbalken etwa. 1.60cm, 14 Grad Dachneigung)

    Wir wollen nun den Dachboden in zwei Bereiche teilen und aus den zwei Kinderzimmern einen Zugang zum jeweiligen Bereich im Dachboden errichten und mit einer mit Raumspartreppe verbinden.

    Danach soll der Dachboden als Spielebereich dienen.

    An den Giebelseiten würden relativ grosse Schrägfenster kommen.


    Dürfen wir diese Räumlichkeiten in Baden-Württemberg als Spielebereich nutzen (wird nicht ständig genutzt)? Braucht es hierfür eine Baugenehmigung?

    Brauchen wir zusätzliche Dachfenster bzgl. Brandschutz und Rettungswege oder reichen die Grossen Fenstern an den Giebelseiten?

  • Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, egal ob mit oder ohne Fenster. Ist die Decke überhaupt für die Belastung ausgelegt?

    Evtl. wäre es möglich, diesen Bereich als eine Art "Anhängsel" zu den darunter befindlichen Kinderzimmern zu deklarieren, quasi wie eine Art Hochbett. Es wäre dann kein eigenständiger Raum, sondern der Raum darunter hätte eine Höhe bis zum First. Ob das möglich ist, da bin ich mal gespannt, was noch an Antworten kommt.

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  • Von der Fassade aus lässt sich Licht unter üblichen raum- und Fensterdimensionen etwa 6 m tief ins Gebäude holen, darüber braucht es Licht von oben. Bei Deinen Raumproportionen dürfte es eher weniger werden.


    Raumpsartreppen sind als "notwendige Treppe" nicht ausreichend / zulässig!


    Das Baurecht kennt nur Aufenthaltsräume (nicht nur für vorübergehenden Aufenthalt genutzt) oder eben nicht dafür genutzte Räume. Alle Aufenthaltsräume eines Gebäudes müssen mit "notwendigen Treppen" erschlossen sein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das hätte man schon in der Planung berücksichtigen müssen, z.B. mit einer obersten Holzdecke. Die hätte man öffnen können und die Räume somit höher (OK, mehr Heizernergie nötig) und so eine Galerie machen können, wo die Kinder spielen können. Maximale Ausnutzung des Volumens, auch des Dachdreiecks, das meist ungenutzt ist aber trotzdem mitbezahlt wird.


    So sehe ich keine Chance den Raum gerichtsfest nutzen zu können, außer als Lagerfläche. Der Zug ist abgefahren. Oh, außer man investiert in Dachgaupen, wenn genehmigungsfähig, aber dann muss auch eine richtige Treppe hoch geführt werden. So lässt sich wenigstens ein Teil nutzen. Aber so, noi goht it.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Jegliche Dachaufbauten sind leider nicht erlaubt.

    Es soll auch nur als Spielebereich und nicht als Schlafräume etc. genutzt werden....

  • Frage, die mir durch den Kopf ging: Wo ist der Unterschied, wenn ich ne Spielebene mit Leiter einbaue und dem Teil hier?

    Ab eine Spielebene wird auch nicht der Anspruch Aufenthaltsraum geknüpft.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Frage, die mir durch den Kopf ging: Wo ist der Unterschied, wenn ich ne Spielebene mit Leiter einbaue und dem Teil hier?

    Möglicherweise in der Einsehbarkeit. Bin aber kein Brandschützer... ;)

    Galerien dürfen m.W. über ein Drittel des darunter liegenden Raumes gehen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Es soll auch nur als Spielebereich und nicht als Schlafräume etc. genutzt werden....

    Das macht keinen Unterschied, so lange es sich um einen separaten "Raum" handelt. Deswegen ja meine Überlegung mit dem Hochbett, Galerie, oder wie man das Kinde dann nennen möchte.

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  • Möglicherweise in der Einsehbarkeit. Bin aber kein Brandschützer... ;)

    Galerien dürfen m.W. über ein Drittel des darunter liegenden Raumes gehen.

    Die Berliner sind da recht streng. Es gelten die Regelungen der Bauordnung. Problematisch sind dabei meist die Absturzsicherung und die Steilheit des Zugangs. Ein Kollege hat einmal Ärger bekommen, weil er in einer größeren Wohnlage systematisch eine Etage mit einer Raumhöhe von über 5 m geplant hatte. Dass dann alle Eigentümer nahezu vollflächige Ebenen auf Füssen haben aufstellen lassen, wurde nicht geduldet, weil das zulässige Maß der Nutzung durch dieses zusätzliche Vollgeschoss deutlich überschritten wurde. Die Aufstellung auf einem Viertel der Grundfläche o.ä. ist natürlich kein Problem bei ausreichender Absturzsicherung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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