Moin,
wenn ein Verbrauchsausweis ausgestellt wird, gilt nach wie vor ein WW-Anteil von 20 kWh/m²a sofern dieser nicht explizit ermittelt werden kann, korrekt?
Wie ist eine "explizite Ermittlung" zu verstehen? Ich habe Laufzeiten meiner Heizung im Sommer in denen die Heizung selbst ausgeschaltet ist, und nur WW-erzeugt wird.
Ich kann somit für z.B. Juni-Oktober den Gasverbrauch meiner Heizung allein für WW annehmen und dann z.B. daraus ja auch auf WW-Verbrauche in den üblichen Monaten schließen (WW-Nutzung ist ja ungefähr gleich). Ist so eine "Hochrechnung" zulässig? Ich könnte mir die Zahlen ja z.B. auch einfach ausdenken und sonst wie schön rechnen....
Hier mal ein konkretes Beispiel:
Im Juni habe ich eine Optimierung im Bereich WW vorgenommen (WW-Zirkulation i.d.Zeit von 8-16 Uhr aus) Wenn man nun also z.B. Juli+August+September+Oktober nimmt, käme man auf einen WW-Gasverbrauch für diese 4 Monate auf ca. 500 kWh pro Monat, also 6000 kWh per anno. Somit also ca. 6kWh WW und 6,xxx kWh für die Heizung.
Ist sowas zulässig? Oder welche Möglichkeiten habe ich als Hauseigentümer den WW-Anteil explizit anzugeben und keine "Pauschalrechnung" zu erreichen? Bei meinen RMH aus den 70ern habe ich eine "DIN-Wohnfläche" von 141qm.
Wie sieht es aus mit einer Klimaanlage für die Kühlung im Sommer - wie wird diese angegeben? Stromverbrauch könnte ich angeben, aber ist halt auch nur selber gemessen mit eigenen Messmitteln (Shelly).....
Es bleibt im Endeffekt dabei welche "Verbindlichkeit" müssen die Werte haben die da angeeben werden bzw. wie werden die Angaben glaubhaft gemacht.