Bayern Gebäudeklasse Nutzungseinheiten

  • Hallo,


    Welche Flächen der Nutzungseinheiten sind nach BayBO Art. 2 maßgeblich für die Einstufung in die Gebäudeklasse? Wohnfläche, NGF, BGF? Werden Abstellräume im DG (kein VG) mitgezählt (Kellergeschoss wird ja nicht mitgerechnet, das ist ja explizit erwähnt)?


    Viele Grüße

  • In MV ist die Bruttogrundfläche maßgebend. Dabei sind Trennwände zwischen Nutzungseinheiten in beiden Nutzungseinheiten mit jeweils der vollen Wandstärke zu berücksichtigen.


    Für Bayern habe ich auf die Schnelle keine Definition gefunden, würde aber auch von der Bruttogrundfläche ausgehen.

    Als Minimalwert wäre die Nettogrundfläche anzusetzen.


    Woraus hervorgehen soll, dass Kellergeschosse nicht berücksichtigt werden ist mir unklar. Es geht nicht um Wohnflächenberechnungen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Hallo,

    danke für die Einschätzung,

    BayBO Art 2, Abs. 3:

    1Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
    1. Gebäudeklasse 1:
    a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und
    b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
    2. Gebäudeklasse 2:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,
    3. Gebäudeklasse 3:
    sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
    4. Gebäudeklasse 4:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,
    5. Gebäudeklasse 5:
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
    2Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3Bei der Berechnung der Flächen nach Satz 1 bleiben die Flächen im Kellergeschoss außer Betracht.