Schornisteinfeger meldet sich nicht mehr

  • Der Schornsteinfeger, der sonst immer einen Termin oder wenigstens einmal pro Jahr eine Rechnung hatte, meldet sich nicht. Ist es meine Pflicht, den Schornsteinfeger ausfindig zu machen oder nimmt dieser seine öffentlich-rechtlichen Pflichten proaktiv wahr?

  • Hatte eine ähnliche Problematik nach Rentenantritt des bisherigen Schornsteinfegers. Hatte mich damals an die Innung gewandt und dort nachgefragt. Die müssten genau wissen wer für den Bereich zuständig ist und auch dessen Kontaktdaten haben.

  • Ich weiß jetzt nicht, ob Du aus Bayern bist.

    Jedes Bundesland und und in Bayern weiß ich, dass jeder Bezirk eine Sucheingabe hat -> https://www.schornsteinfeger-innung-mittelfranken.de/

    Das ist die Bundesseite, darüber findest Du den zuständigen auch.

    ->https://www.schornsteinfeger.de/


    1) Vieles ist nicht immer jährlich

    2) Kann ein Wechsel stattgefunden haben und der neue hat andere Rhythmen. Normalerweise kommt der Schorni auf Dich zu. Wäre sonst schwer zu stemmen. Es verschieben ohnehin genug die Termine.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • meldet sich nicht.

    Bei mir hat sich der Schorni im letzten Jahr auch nicht blicken lassen, normalerweise müsste er alle 2 Jahre vorbei kommen. Meine Vermutung, er packt den Termin in die nächste Feuerstättenschau, das habe ich aber noch nicht überprüft wann die nächste fällig wäre (Feuerstättenschau 2 Mal in 7 Jahren soweit ich mich erinnere) . Ich rechne damit, dass er dieses Jahr vorbei schaut und dann Feuerstättenschau, Messung, Kehrung an einem Termin macht.

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  • Genau so. Die meisten haben gut zu tun und packen mehrere Tätigkeiten in einen Termin. Ist ja auch sinnvoll

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  • oder wenigstens einmal pro Jahr eine Rechnung hatte

    :eek:

    Das letzte Mal, als ich von einem Schorni Kenntnis bekam, der trotz 0,0 Leistung Rechnungen schickte, hat den das u.a. seinen Kehrbezirk gekostet. (Nein, ich wars nicht)

    Der hat aber auch drei Jahre in Folge Rechnungen gestellt, in denen nachweislich kein Gasanschluß mehr bestand (getrennt wg. Zahlungsrückstand des damaligen Mieters)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Danke für eure Antworten. Darf ich davon ausgehen, dass ich - soweit ich keine neuen Feuerstätten in Betrieb nehme oder alte abnahmepflichtig verändere - auf der sicheren Seite bin, wenn ich abwarte und einen auf der Küchenhexe erwärmten Tee trinke?

  • Nein, darfst Du nicht.

    Für die Sicherstellung des gefahrlosen Betriebes Deiner Feierstätten bist Du und sonst niemand verantwortlich.

    Anda hat Dir doch bereits einen gangbaren Weg aufgezeigt.


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  • Nun kann ich es nichtmal mehr korrigieren. ;)

    Kennst Du die HNO-WG von Ralf Ruthe? Darin bin ich das Nashorn mit den dicken Fingern.


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  • Nein, darfst Du nicht.

    Für die Sicherstellung des gefahrlosen Betriebes Deiner Feierstätten bist Du und sonst niemand verantwortlich.

    Die Küchenhexe war nur ein Waschbärenscherz. Die wurde noch nie angemacht. Nehmen wir an, es gibt eine unbenutzte Feuerstätte und der Schornsteinfeger meldet sich mehrere Jahre nicht - kann dies irgendwelche negativen Konsequenzen haben? Brennen kann sie ohne Befeuerung nicht.

  • Nehmen wir an, es gibt eine unbenutzte Feuerstätte

    Was konstruierst Du Dir da zusammen und was ist an meiner Aussage, dass Du für den gefahrlosen Betrieb Deiner Feuerstätten (jetzt hat das Nashorn die richtige Taste getroffen) missverständlich?


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  • Das sagt die Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO

    Anlage 1 KÜO - Einzelnorm

    Zitat

    1.9 betriebsbereite, jedoch dauernd unbenutzte Feuerstätte

    Anzahl der Überprüfungen:


    einmal im Kalenderjahr

    Die hoheitlichen Schornies übergeben ihre unterlagen Ich würde mal davon ausgehen das der spätenstens bei fälliger Feuerstättenbeschau aufkreuzt.

    Zum betriebsbereitschaft dürfte auch eine funktionfähige abgasführung gehören.

    Vogelnester wären da thema

    Wenn der nicht gebraucht wird warum nicht ganz abklemmen und ausserbriebssetzung melden?

    9. januar 2025

    Alles Gute zum 75 sten Ralf Moibius aka Rio Reiser

    "Sie Ham Mir Ein Gefühl Geklaut"

    erschienen auf "Entartet" mit Brühwarm

  • Nehmen wir an, es gibt eine unbenutzte Feuerstätte und der Schornsteinfeger meldet sich mehrere Jahre nicht

    Unbenutzte Feuerstelle bedeutet, die Feuerstelle ist beim Schorni gemeldet? Oder wurde sie einfach ohne Meldung mal so schnell nebenbei aufgebaut? oder war sie stillgelegt und wurde wieder in Betrieb genommen?


    Was ist unter "unbenutzt" zu verstehen? Die Pflicht (Überprüfung, Kehren etc.) gilt auch für unbenutzte Feuerstellen, so lange sie nicht stillgelegt sind. Je nach Nutzung kann sich aber das Überprüfungsintervall verlängern (1 oder 2 oder 3 oder 4 Mal im Jahr?)


    Die Verantwortung obliegt dem Betreiber, das wurde ja schon geschrieben. Geht es nur um Messung bzw. Kehrarbeiten dann kannst Du jeden Schorni beauftragen, Dein BSFM ist genau betrachtet nur für die Feuerstättenschau, An- und Abmeldung zuständig, und kann mit weiteren Arbeiten betraut werden, muss aber nicht. Hat der BSFM keinen Auftrag von Dir, dass er unaufgefordert regelmäßig zusätzliche Arbeiten durchzuführen hat (Kehrung etc.), dann kann man nicht voraussetzen, dass er regelmäßig vorbeischauen muss, abgesehen von den hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau etc.).

    Ich weiß, es ist üblich, dass der BSFM regelmäßig auch die Kehrarbeiten erledigt, aber ohne Auftrag besteht dazu keine Pflicht.

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  • Oder wurde sie einfach ohne Meldung mal so schnell nebenbei aufgebaut? oder war sie stillgelegt und wurde wieder in Betrieb genommen?

    Altes Haus - alte Feuerstätte. Weder stillgelegt noch eigenmächtig in Betrieb genommen.

  • Also handelt es sich um eine bereits seit langem in Betrieb befindliche Feuerstätte, die halt nur nicht genutzt wird.

    Dann gilt das was ich oben geschrieben habe, Du bist dafür verantwortlich dass diese, je nach Einstufung, 1 oder mehrmals jährlich (siehe Feuerstättenbescheid) überprüft wird. Du kannst damit den BSFM beauftragen, oder jeden anderen Schorni. Falls Du letzteres in Erwägung ziehst, dann Feuerstättenbescheid bereit halten damit der neue Schorni die Daten hat.


    Der einfachste Weg wäre, Du rufst den BSFM an und fragst nach. Meine Vermutung habe ich ja schon geschrieben, evtl. fasst er mehrere Arbeiten zu einem Termin zusammen.

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  • Wobei, zum Kehren, kommt zu mindestens bei uns, der Schornsteinfeger je nach Verschmutzung des Schornsteins. Kann 2x im Jahr oder auch nur jedes 2 Jahr sein. Wenn du das Ding sicher nicht verwendest, reicht es sicher bei der nächsten Feuerstättenschau. (aber da solltest du drauf achten das sie stattfindet)