Baugenehmigungsfreier Carport neben denkmalgeschütztem Wohngebäude

  • Guten Morgen!


    Waschbär hat ein denkmalgeschütztes Haus und möchte einen baugenehmigungsfreien Carport aufs Grundstück bauen. Bis zu welcher Entfernung vom Haus darf der Denkmalschutz dem Waschbären seinen Carport verwehren?


    Das Haus steht übrigens nur wenige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Grenzabstand ist eingehalten. In wie weit muss Waschbärs Nachbar den Denkmalschutz einbeziehen, wenn er auf seinem Grundstück einen baugenehmigungsfreien Carport nah an Waschbärs Haus baut?


    Waschbärs Grundstück ist sehr groß. Waschbärs Carport könnte also 20 Meter vom Haus entfernt gebaut werden. Nachbars Carport wäre deutlich näher am Haus.

    Das gesamte Grundstück ist ein Baugrundstück im Innenbereich. Ein Bebauungsplan existiert nicht.

  • Antwort von Radio Eriwan: Kommt darauf an, ...


    1. Welche Art Denkmalschutz besteht. Objektbezogen oder Ensembleschutz?


    2. Die genaue Gestaltung, die Ansicht des Carports und des geschützten Gebäudes und die Begründung.

    Eine Art Remise mit Steildach 10 m neben einem Klinkerbau in typischer Gründerzeit Gestaltung eher als eine Blechgarage mit Flachdach und rosa Blechbeschichtung neben einem Schinkel Bau.


    3. Ob auch ein Carport des Nachbarn mit dem Denkmalschutz kollidieren könnt? Im Prinzip ja. Kommt halt wieder drauf an.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Verfahrensfrei heißt nicht Vorschriftenfrei.


    Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf, wer durch die Errichtung oder Veränderung von Anlagen oder sonstige Maßnahmen die Umgebung eines Denkmals verändern will.

    § 9 Abs. 1 Nr. 4 BbgDSchG


    Im Zweifel also bitte bei der unteren Denkmalschutzbehörde nachfragen und ggf. Antrag stellen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • 1. Welche Art Denkmalschutz besteht. Objektbezogen oder Ensembleschutz?

    Das Haus ist objektbezogen und als Teil eines Ensembles denkmalgeschützt.


    Das Ensemble verteilt sich auf mindestens zwei Grundstücke mit unterschiedlichen Nutzungen. Der Ort für den Carport wäre hinter dem letzten Haus des Ensembles.

  • Fragen des Denkmalschutzes sind kaum unabhängig vom konkreten Denkmal zu beantworten, denn es kommt auf viele feine Faktoren an. Ich würde eher gestalterisch als rechtlich an die Frage herangehen und etwas passendes suchen. Auf diese Weise habe ich bei allen Arbeiten mit Denkmalen bisher gute Ergebnisse im Sinne des Eigentümers erreichen können.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die weiteren Antworten, die den Eindruck vermitteln, dass es keine greifbaren Richtlinien gibt, die abgrenzen, wo der Denkmalschutz Einspruchs- oder Beteiligungsrechte hat und wo nicht. Es ist alles fallabhängig und damit willkürlich.


    Die untere Denkmalschutzbehörde zu fragen ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Nur befürchte ich dabei Fehler zu machen, die meine Baumöglichkeiten auf meinem Grundstück noch weiter einschränken.

  • Es ist alles fallabhängig und damit willkürlich.

    Nein, das ist es nicht. Das Gesetz ist aber auslegungsbedürftig.

    Die untere Denkmalschutzbehörde zu fragen ist selbstverständlich eine Möglichkeit. Nur befürchte ich dabei Fehler zu machen, die meine Baumöglichkeiten auf meinem Grundstück noch weiter einschränken.

    Wir (die Untere Denkmalschutzbehörde in der ich arbeite) schätzen es sehr, wenn Denkmaleigentümer oder Bauherren, die in der Nähe von Denkmälern bauen wollen, vorher fragen. Und wir beraten auch gerne dazu, was möglich ist und was nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Dein Problem nicht lösen lässt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Naja, bei Ensembleschutz kann man halt nicht einfach ja oder nein antworten. Je nachdem, wie sich der Carport darin einfügt.

    Ich habe leider wenig Erfahrungen mit dem Denkmalschutz, aber Rose24 : Könnte man das Pferd von hinten aufzäumen und den Denkmalschutz fragen, wie der Carport aussehen könnte, damit er genehmigt würde?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Bzgl Ensemble: Wenn man sich das halt so anschaut, dann gibt es ja total verschiedene. Nürnberger Innenstadt ist anders als die Planetensiedlung in Nürnberg und die wiederum anders als beispielsweise ein Bahnhof und dessen Umgebung (z.B. Wärterhäuschen)

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  • ...das ist schwierig. Ich finde der Bauherr sollte schon zumindest eine grobe Vorstellung davon haben was er will. Darauf kann man dann die Beratung aufbauen.

    In Bayern gibt es Sprechtage, an denen jemand vom Landesamt für Denkmalpflege zusammen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Fälle bespricht und Ortseinsichten vornimmt. So etwas kann auch im Rahmen einer Ortseinsicht geklärt werden, wenn die Lage schwierig ist.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Ich frage mich, wo das Ensemble ein Ende hat. Die Gebäude sind mehr oder weniger auf einer Linie und jeweils ca. 5-12 m voneinander entfernt. Irgendwo muss so ein Ensemble doch vorbei und der Denkmalschutz nicht mehr zuständig sein? Nach 50 Metern?

  • Ich frage mich, wo das Ensemble ein Ende hat. Die Gebäude sind mehr oder weniger auf einer Linie und jeweils ca. 5-12 m voneinander entfernt. Irgendwo muss so ein Ensemble doch vorbei und der Denkmalschutz nicht mehr zuständig sein? Nach 50 Metern?

    Dafür gibt es keine fixen Maße. Es kommt auf die wahrnehmbare Wirkung an, bspw. der Sichtbarkeit von der öffentlichen Straße aus oder der optischen Unterordnung unter wesentliche (geschützte) Elemente.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich dachte, dass der entsprechend im Denkmalatlas gekennzeichnete Bereich das zeigt, Rose24 ? Das sind doch die hellrosa Flächen und was außerhalb dieser Fläche ist, da gibt’s keinen Einspruch vom Denkmalschutz.

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  • Ich dachte, dass der entsprechend im Denkmalatlas gekennzeichnete Bereich das zeigt, Rose24 ? Das sind doch die hellrosa Flächen und was außerhalb dieser Fläche ist, da gibt’s keinen Einspruch vom Denkmalschutz.

    Nein. In Bayern zeigt der Denkmalatlas zwar an, welcher Bereich zum Ensemble gehört, aber die richtige Antwort auf die Frage des TE hat Skeptiker gegeben.

    Es ging ja darum, ab welchem Abstand zum Denkmal bzw Ensemble keine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mehr erforderlich ist.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Heißt das, es könnte evtl. ein Problem mit dem Denkmalschutz geben, obwohl man sich außerhalb der Ensemblefläche befindet und vice vera - kein Problem, obwohl man sich innerhalb der Fläche befindet?

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  • Ich dachte, dass der entsprechend im Denkmalatlas gekennzeichnete Bereich das zeigt, Rose24 ? Das sind doch die hellrosa Flächen und was außerhalb dieser Fläche ist, da gibt’s keinen Einspruch vom Denkmalschutz.

    Kurzzeitig dachte ich an Ironie, aber es könnte tatsächlich ein Bundesland mit einem solchen Atlas geben. Brandenburg gehört meines Wissens nicht dazu. Da gibt es nur für den jeweiligen Kreis eine pdf-Liste mit den Gebäude-/Grundstücksadressen.

  • Heißt das, es könnte evtl. ein Problem mit dem Denkmalschutz geben, obwohl man sich außerhalb der Ensemblefläche befindet und vice vera - kein Problem, obwohl man sich innerhalb der Fläche befindet?

    Ja, Vorhaben in Denkmalnähe sind erlaubnispflichtig -zumindest in Bayern. Und ein Ensemble ist ein Denkmal, auch wenn es nicht nur Einzeldenkmäler enthält.

    Kurzzeitig dachte ich an Ironie, aber es könnte tatsächlich ein Bundesland mit einem solchen Atlas geben. Brandenburg gehört meines Wissens nicht dazu. Da gibt es nur für den jeweiligen Kreis eine pdf-Liste mit den Gebäude-/Grundstücksadressen.

    Denkmalatlas Bayern - gibt es aber auch noch für andere Bundesländer - googeln hilft.

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