Welcher Bebauungsplan zählt?

  • Moin!

    Ich habe eine Frage bzgl des "aktuellen" Bebauungsplans. Ich versuche es mal, zu erklären.

    Das Grundstück liegt in einem WR, ist rings herum bebaut, überwiegend mit EFH und DH. Der BPlan für dieses Quartier ist von Anfang 96 und erfuhr, bis ins Jahr 2009, immer wieder Änderungen.

    Die einzige Planzeichnung, auf dem man das besagte Grundstück komplett sehen kann, ist quasi die erste Zeichnung von Anfang 96. Das Grundstück ist ca. 2500m² groß, wobei 500m² im WR liegen (Wohnhaus) und sich die übrigen 2000m² als privates Gartenland erstrecken.

    Jetzt wird es aber ein wenig kompliziert:

    Ein Teil des Gartenlandes wurde ursprünglich mal als öffentlicher Spielplatz deklariert, für ein anschließendes Neubaugebiet. Dies wurde aber in der 1. Änderung, einige Monate später, wieder zurück genommen und der Garten war wieder komplett Gartenland.

    Dann folgte noch eine 2. 'Änderung, einen Monat später. Das Grundstück war nicht davon betroffen.

    Dann folgte die 3. Änderung, in der wieder einiges geändert wurde. Unter anderem war hier wohl im Jahr 96 ein hin und her, wo nun gebaut werden sollte und was genau. Eine Planzeichnung ist der 3. Änderung mit beigefügt, das Grundstück sieht man darauf aber nicht.

    Im Text selbst ist von diesem Grundstück auch keine Rede. ALLERDINGS ist in der angehängten Begründung eine Planzeichnung vom gesamten Gebiet angehängt, auf der man auch das besagte Grundstück sehen kann. Und plötzlich ist kein Gartenland mehr eingetragen, sondern ebenfalls WR, mit eingezeichneten Grundstücken bzw Häusern inkl. dieser Tafel, was dort gebaut werden darf.

    Einige Monate später wieder eine Änderung, keine Planzeichnung dabei. Aber wieder in der Begründung eine Planzeichnung, das Grundstück nach wie vor als WR eingezeichnet.

    Die übrigen Änderungen betreffen das Grundstück nicht mehr bzw es wurde keine Planzeichnung mit angehangen.

    Meine Frage ist nun: Welcher BPlan zählt denn nun? Wie kann es sein, dass in der Begründung bzw den dort eingefügten Plänen das Grundstück auf einmal komplett als WR eingetragen ist, inklusive schon vorbereiteten Bauplätzen?

    Die Pläne selbst würde ich ungerne hier einfügen, aufgrund des Datenschutzes.

  • Tja - da müsste man mal den Text genau lesen, inwieweit die jeweils vorhergehenden Pläne weiterhin gelten oder durch die neuen ersetzt werden. So ist das nur Rätselraten. Bebauungspläne sind übrigens öffentlich bekannt zu machen und unterliegen daher nicht dem Datenschutz - oft kann man sie auf den Internetseiten der Gemeinden finden oder in Bayern sogar im Bayernatlas.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Die Pläne selbst würde ich ungerne hier einfügen, aufgrund des Datenschutzes.

    Bebauungspläne sind öffentliche Dokumente und unterliegen keinem Datenschutz. Wenn Du Deinen persönlichen Datenschutz meinst, kann Dir nur "Dein" Planungsamt helfen, da zur Beurteilung der komplette Vorgang mit allen vollständigen Dokumenten notwendig ist.


    Allgemein lässt sich sagen, dass die Begründung nicht Teil der Satzung wird. Sie enthält zwar oft Hinweise darauf, was die Planer beabsichtigten und hilft damit bei der Beurteilung von auslegungsbedürftigen Festsetzungen. Die verbindlichen Festsetzungen müssen aber in der ausgefertigten Satzung enthalten sein.


    Off-Topic:

    Edit: Rose war schneller als ich aktualisieren konnte

  • Die Pläne selbst würde ich ungerne hier einfügen, aufgrund des Datenschutzes.

    Datenschutz? Wenn Du meinst, dass niemand wissen soll um welches Grundstück es geht, kann ich das verstehen, aber dann lässt sich Deine Frage nicht beantworten! Urheberschutz geniessen amtliche Veröffentlichungen sowieso nie, da musst Du keine Angst haben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja genau, es geht mir eher darum, dass man nicht im Internet breit treten möchte, um welches Grundstück es geht. Ich kann natürlich verstehen, dass die Beantwortung der Frage dann so wieso sehr schwierig ist.

  • ... es geht mir eher darum, dass man nicht im Internet breit treten möchte, um welches Grundstück es geht. Ich kann natürlich verstehen, dass die Beantwortung der Frage dann so wieso sehr schwierig ist.

    Wenn Dir das so wichtig ist (es geht um die Erörterung sowieso öffentlich zugänglicher Informationen!) und die trittst hier anonym auf, ist die Beantwortung der Frage damit unmöglich. Dann bleibt Dir nur der bezahlte Weg zu einem erfahrenen Architektenkollegen oder einer Vermessungsingenieurin (oder umgekehrt).

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Er kann aber die Satzungen ohne Nennung der Gemeinde kopieren und im Bebauungsplan sämtliche Straßennamen und Ortsnamen unkenntlich machen. Kann ich gerne für Dich machen, wenn Du willst. Dann sieht keiner wer und Wo Du bist. Dann kann man auch etwas dazu erklären was man auf dem Grundstück darf und was nicht.



    ...außer Escodra. Der erkennt schon anhand einer Linie oder Punkt wo das Grundstück liegt... Evtl. macht er das für Dich. :)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...