Bauleiter - Unterschrift Baubeginn und Fertigstellung

  • Hallo zusammen,


    wir haben folgendes Problem: Wir haben 2022 angebaut und einen Bauleiter beauftragt der Architekt,Firmen usw komplett abgedeckt hat. Ja ein Fehler wie wir nun wissen. Aufgrund einiger Probleme wurde der Bauleiter und seine Firma nach dem erstellten Anbau ( es gab Auseindersetzungen um das Dach kleinere Mängel.) aus dem Vorhaben gekündigt.

    Den Restbau übernahm eine andere Firma und führte den Bau fertig (Innenausbau,Dach,Verputz ,Dämmung usw.) Eine Fensterfirma baute die Fenster ein.

    Der Bau ist nicht wirklich groß, ohne Bäder,Küchen, ohne Zu und Abwasser (reine Wohnfläche) .

    Die zweite Firma füllte die Bau-Fertigstellung (09/2022) aus und wir übergaben es ans Bauamt.

    Danach stellte sich heraus das der erste Bauleiter/Bauträger die Beginn als auch die Fertigstellungsanzeige für den Rohbau nicht ans Bauamt weitergeleitet und unterschrieben hat.

    Wir hatten diese unterzeichnet und ihm jeweils mitgegeben zum ausfüllen und einreichen.


    Wir haben nun alle Unterlagen (Statiker,Energieberechnung,Schallschutz,Fensterbaufirma) neu aufwendig besorgt,- da wir diese nicht hatten- diese haben auch alle die Formulare unterzeichnet.

    Was aber fehlt ist die Unterschrift des Bauleiters,die dieser verweigert. (Es wurde alles ,sogar mehr als verbaut wurde bezahlt.Aufgrund Krankheit (er wird vermutlich nicht mehr so lange leben) sehen wir auch keinen Klageerfolg. Diese Kosten wären dann umsonst. Zudem hat er mit seiner Vorfirma (2 Jahre vor Bau) insolvenz angemeldet, was wir aber erst jetzt erfahren haben.

    Wir hätten einfach besser aufpassen müssen,aber als unbedarfte Laien...naja. Hätten wir wenigstens den billigsten Anbieter genommen hätte ich es verstanden.

    Was können wir tun?

    Wir würden auch auf Regress usw. verzichten wenn wir nur irgendwie eine Unterschrift kriegen würden. Klingt verzeifelt...ja schon.Aber wir wissen aktuell echt nicht weiter.



    Vielleicht hat jemeand eine Rettende Idee oder Lösung.


    Grüße


    =o

  • Letztendlich ist das nur etwas (lästiger) Papierkram. Wenn eine andere Firma den bau (hoffentlich zur Zufriedenheit) abgewickelt hat, dann sollte es doch kein Problem sein, die benötigten Formulare auszufüllen und zu unterschreiben. Den Behörden ist es ja nur wichtig, dass das Ganze von einer Fach- u. Sachkundigen Person (Bauleiter) begleitet wird. Nun, da der Bau fertig ist, sollte es "begleittechnisch" ja wohl keine Probleme mehr geben.


    Btw.....es kommt bei mir auch häufiger vor, dass ich Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige (Anzeige der Nutzungsaufnahme) zusammen einreiche...oder besser: nachreiche......ja sollte nicht sein....aber...ach kommt schon....

  • Was genau erklärt die unterzeichnende Person mit der Fertigstellungsanzeige in Hessen und muss wirklich der BL nach LBO unterschreiben?


    In B erklärte inzwischen im Formular der/die Eigentümer/in bzw. eine von ihm / ihr bevollmächtigte Person, die Nutzung aufnehmen zu wollen und fügt ggf. die beauflagten Prüfberichte der Prüfingenieure bei, so ist man das leidige Problem los. Zu Zeiten als noch die Einhaltung der ö.-r. Vorgaben durch die unterzeichnende Person erklärt werden musste, gab es regelmäßig das Problem von Oliver-joachim . Okay, ich weiß, das hilft jetzt auch nicht, aber ist vielleicht eine Anregung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ja das Problem ist das die Firma die weitermachte nicht für den Bau der Vorfirma unterschreiben will-trotz freistellungsschreiben durch uns.


    Und das Bauamt besteht auf das ausfüllen durch den Bauleiter.


    Da beisst sich der Hund in den Schwanz irgendwie.

  • Ich würde die Formulare ausfüllen und eine kurze Begründung mitliefeen, warum kein Bauleiter unterschrieben hat.

    fertig.

    Eben das langt den Herren beim Bauamt nicht.

    verständlicherweise, denn verlangt wird:

    Zitat von Formular Rohbaufertigstellung

    Für Bauteile, die bereits fertiggestellt sind:


    ( ) Bescheinigung nach § 83 Abs. 2 Satz 1 HBO der/des Prüfsachverständigen für Standsicherheit nach § 68 Abs. 3 Satz 1 HBO, dass die Bauausführung mit den bescheinigten Unterlagen übereinstimmt


    ( ) Bescheinigung nach § 83 Abs. 2 Satz 2 HBO der/des Nachweisberechtigten für Standsicherheit nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO, dass die Bauausführung mit den erstellten Unterlagen übereinstimmt

    (Letzteres dürfte hier zutreffen). Das nachträglich zu unterschreiben, ohne es im Bau wirklich gesehen zu haben (inzwischen ist der Bau ja bereits vollständig fertiggestellt) - ist mit deutlichen Risiken behaftet. Und nein, meines Wissens kann der Bauherr niemanden von der öffentlich-rechtlichen Haftung freistellen - aber was weiß ich schon als jurist. Laie?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die spannende Frage ist doch, was passiert wenn sie die Unterschrift nicht bekommen. Abrissverfügung?

    Tja, gute Frage! Vermutlich hat Rose24 Erfahrung und theoretisches Wissen aus der pragmatischen Praxis. Aus der Sicht einer Person, die schon öfter um derartige Unterschriften gebeten wurde, kenne ich nach der Vorgabe meiner Haftpflichtversicherung nur eine Antwort darauf: :rulez: "NO!"

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke für die Rückmeldung und freut mich, dass ihr es abschließen konntet.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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