Brandschutz im Nachhinein beachten

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen etwas komplizierten Sachverhalt. Wir haben einen Altbau in NRW aufgestockt bzw. sind noch in der Baumaßnahme. Der Grenzabstand zu einer Grenze lag laut Antrag bei 2,5 Meter nachdem ein WDVS aufgebracht wurde. Mein Nachbar sollte dem Vorhaben damals zustimmen. Dies hat er auch schriftlich auf dem Bauantrag gemacht. Leider hat der Nachbar inzwischen wohl einen Hass auf mich und meine Frau entwickelt und ist absolut gegen das Bauvorhaben - zudem wurde dann festgestellt das die Vermessung aus den 90er Jahren nicht korrekt ist und wir den Grenzabstand von 2,5 Meter unterschreiten. Mein Nachbar hatte nebenan neugebaut und hält den Grenzabstand von 3M ein. Das unser Abstand nicht stimmt wurde erst festgestellt nachdem das WDVS aus Styropor bereits aufgebracht wurde. Nun verlangt das Bauamt - da wir die 2,5 Meter ja unterschreiten - das wir den Brandschutz beachten bzw. einhalten. Das kann Ich mir bei dem Aufwand der nun dahintersteckt natürlich gar nicht mehr leisten. Wie kommt man nun aus so einer Nummer raus? Mit dem Nachbarn wird es nochmal ein Gespräch mit einem Schiedsmann geben - Ich habe aber wenig Hoffnung. Es gab keine Pflicht das Gebäude neu einzumessen - zudem es auch keinen Anlass gab zu vermuten das der Abstand nicht zum Kataster passt. Die Grenzsteine lagen nur kurz bei der Vermessung welche Ich nun bezahlen musste offen. Vorher war die Grenze nicht zu erahnen da es keinen Zaun oder ähnliches zwischen den Grundstücken gibt. Hat jemand einen Rat wie Ich relativ schmerzfrei aus der Nummer rauskomme?

  • Es gab keine Pflicht das Gebäude neu einzumessen

    Ist in Niedersachsen bei der Grenzabstandssituation nicht ein qualifizierter Lageplan erforderlich, welcher durch einen zugelasenen Vermesser zu erstellen ist?

    das wir den Brandschutz beachten bzw. einhalten

    Was soll man darunter verstehen?

    Wie ist denn die tatsächliche Situation? (Lageplan, Fenster/Türen)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ist in Niedersachsen bei der Grenzabstandssituation nicht ein qualifizierter Lageplan erforderlich, welcher durch einen zugelasenen Vermesser zu erstellen ist?

    1) Der TE sitzt nach seinem Profil in NRW


    2) In Nds ist ein qualifizierter Lageplan nur in wenigen Fällen erforderlich.



    3) Und selbst wenn, kann man den vom Katasteramt (ja- heist anders) anfordern. Anbauten/Neubauten usw. müssen/dürfen vom Entwurfsverfasser selbst eingetragen werden. Ein Vermesser ist meist erst viel später "an Bord"

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wir haben einen Altbau in NRW aufgestockt

    Der Grenzabstand zu einer Grenze lag laut Antrag bei 2,5 Meter nachdem ein WDVS aufgebracht wurde.


    Wenn ich das richtig verstehe, dann hat doch das Bestandsgebäude (Altbau) schon den Mindestgrenzabstand von 3m gem LBO deutlich unterschritten? Oder ist der Altbau so alt, das bei seiner Errichtung kein Grenzabstand oder ein viel geringerer Grenzabstand ausreichend war?

  • Einige Landesbauordnungen lassen für die nachträgliche Wärmedämmung von genehmigten Bestandsbauten eine Unterschreitung der Grenzabstände und sogar den Überbau (von Grenzen) zu, aber eben nur im Bestand.


    Zum Brandschutz müsste man wissen, was genau nicht eingehalten wird. Hierzu ist es oft am Sinnvollsten, eine Fachplanerin für Brandschutz hinzuzuziehen. Das kostet oft nur ganz wenige Stunden und schon ist das Problem aus der Welt!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es gab keine Pflicht das Gebäude neu einzumessen

    Doch, die ergibt sich aus §3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 12 BauPrüfVO:

    Der Lageplan muss, soweit erforderlich, enthalten ...

    12. die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe ... der Grenzabstände, der Tiefe und Breite der Abstandflächen, der Abstände zu anderen baulichen Anlagen,

    Wenn der Lageplan zum Bauantrag keine oder falsche Grenzabstände enthält, ist er Mangelhaft und diesen mangel muss der Planverfasser verantworten.

    zudem es auch keinen Anlass gab zu vermuten das der Abstand nicht zum Kataster passt.

    Spielt bei einer so knappen Kiste, bei der die Abstandsflächen schon nicht eingehalten werden, keine Rolle. Eine örtliche Grenzanzeige in so einem Fall zu unterlassen, halte ich für grob fahrlässig.

    Vorher war die Grenze nicht zu erahnen da es keinen Zaun oder ähnliches zwischen den Grundstücken gibt.

    Der Satz macht die Sache eher schlimmer, als dass er zur Ausrede genügte.

    Hat jemand einen Rat wie Ich relativ schmerzfrei aus der Nummer rauskomme?

    Die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin und, falls es nicht die selbe Person ist, die Lageplanverfasserin schonend darauf vorzubereiten, Ihre Haftpflichtversicherungen einzuschalten.

    Für weiter Tipps müsste die ganze Historie detailliert aufgedröselt werden, angefangen vom zu geringen Grenzabstand über die Bauvorlagen zum aktuellen Bauantrag bis zu den Verwerfungen mit den Nachbarn.

    Baurechtlich wäre die Sache sehr einfach zu heilen (nach bisheriger Faktenlage): Freiflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück.

  • Meinst Du wirklich, das sei einfach, wenn

    Deswegen schrieb ich ja "Baurechtlich" und verwies für weitere Tipps auf die Notwendigkeit ausführlicher Informationen, u.a. dazu, warum man in Ungnade beim Nachbarn gefallen ist.


    Ohne Nachbarzustimmung bleibt wohl nur der Rückbau.

  • Einige Landesbauordnungen lassen für die nachträgliche Wärmedämmung von genehmigten Bestandsbauten eine Unterschreitung der Grenzabstände und sogar den Überbau (von Grenzen) zu, aber eben nur im Bestand.

    Ja, zum Beispiel in By. Aber auch da ist der Mindestabstand 2,50 m.



    Und das mit der

    Freiflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück

    ist dann im Zweifel eine Geldfrage.


    Ich hatte jetzt erst so einen Fall, bei dem mutmaßlich eine fünfstellige Summe für die Genehmigung einer zu nahe an die Grenze gebauten und vier Meter hohen Duplexgarage über den Tisch wandern musste. Der Bauträger hat letztlich zähneknirschend für die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn bezahlt. Abreißen und neu bauen wäre teurer gekommen. Solche Fälle gibt es leider öfter.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!