Anwendung neuer Kostra-Atlas 2020 mit DIN 1986-100

  • Servus zusammen,

    ich habe mal eine Frage an die Abwasser-Experten.

    Seit Beginn des Jahres gibt es den neuen Kostra-Atlas 2020. Hier ist nun der in der DIN 1986-100 geforderte "Wert an der oberen Bereichsgrenze" nicht mehr enthalten. Vielmehr kann man jetzt selbst einen Zuschlag definieren.

    Die Möglichkeiten sind:


    - kein Zuschlag

    - Toleranzwert UC

    - prozentualer Zuschlag (dieser kann selbst definiert werden)


    Welchen Zuschlag verwendet ihr?

    Oder gibt es dazu irgendwo eine Aussage, welcher Zuschlag verwendet werden muss?

  • Moin,


    der neue KOSTRA-Atlas ist erst einmal nur z. B. für Versickerungsberechnungen anzuwenden, da die DIN 1986-100 auf den KOSTRA-Atlas 2010 (korrigiert durch 2010R) verweist. Es ist also bei der Anwendnung der DIN 1986-100 (Dimensionierung von Leitungen usw.) der alte KOSTRA-Atlas anzuwenden. Anders sieht es bei Berechnungen z. B. nach DWA-A-138 aus. Hier ist allgemein der KOSTRA-Atlas anzuwenden und somit ab 01.01.2023 die neuen Niederschlagsdaten.


    Bezüglich Zuschläge steht in der Anwendungshilfe vom DWD sinngemäß, dass die genannten Toleranzbereiche nicht als genereller Sicherheitszuschlag zu sehen sind, sondern die Ungewissheiten des meteorologischen Datensatzes widerspiegeln.

    Insofern: kein weiterer Zu- oder Abschlag.

  • Formal betrachtet hat allcans schon recht.


    Haben wir auch überlegt, ob wir wegen dem konkreten Hinweis auf KOSTRA-DWD 2010R in der DIN 1986-100 die neuen Regendaten nur für die anderen Berechnungen nutzen. Haben uns aber entschieden, generell mit den neuen KOSTRA-Werten zu rechnen. Ist halt ein handwerklicher Fehler in der Norm, nicht auf die jeweils aktuellste Fassung zu verweisen. Sonst hätten wir viele Projekte, bei denen ein Teil der Nachweise mit den alten und ein Teil der Nachweise mit den neuen Daten erfolgen müsste. Da blickt dann keiner mehr durch.


    Und die wirklich relevanten Unsicherheiten stecken dann ja oft in den Algorithmen der eigentlichen Bemessungsverfahren, wie z.B. beim Überflutungsnachweis.


    Und wie allcans, DWD 2020 ohne weitere Zu- oder Abschläge.

    Es grüßt


    Manfred Abt
    Beratender Ingenieur

    AQUA-Planungsgruppe PartG mbB

    Ingenieurbüro für Tiefbau