Neuer Grundsteuermessbetrag, Bedeutung, insb. Bayern

  • Servus,


    heute meinen neuen Grundsteuermessbetrag bekommen.

    Liegt mal locker flockig doppelt so hoch wie früher - was mich kaum wundert, schließlich berechnet sich in Bayern jetzt nur noch nach Fläche, nicht mehr nach Wert...


    Jetzt die Frage..wie ist das bei euch so?
    Muss ich eine Verdopplung der Grundsteuer befürchten?!


    Meine Vermutung ist nun, dass im Schnitt die Messbeträge in meiner Gemeinde stark ansteigen werden - und die Gemeinde Aufwandsneutral die Hebesätze senkt...

    aber andererseits glaub ich das nicht so recht. Politiker die auf mehr Geld verzichten :lach:

  • Bei mir ist der Bodenrichtwert seit Erwerb vor 10 Jahren um Faktor 3 angestiegen.

    Und das ist in BW der einzige Faktor für den Grundsteuermessbetrag, der sich "nur" verdoppelt hat.

    Da meine DHH auf einem nur 207qm großen Grundstück steht, erwarte ich keine keine große Erhöhung der Grundsteuer (die Hoffnung stirbt zuletzt...).

    Die dicke Überraschung werden meiner Vermutung nach eher die EFH Altbauten haben, die bei gleicher Wohnfläche auf einem 4 bis 5 mal so großen Grundstück stehen.

  • Wie sich der neue Grundsteuermessbetrag sich auf die zukünftige Grundsteuer auswirkt, kann man nur im Vergleich mit den anderen Grundstücken in der Gemeinde und ihren bisherigen Grundsteuersätzen beantworten.


  • Ob Du mehr oder weniger zahlst, hängt davon ab, wie sich alle anderen Messbeträge in deiner Gemeinde verändern. Wenn alle sich verdreifachen und du "nur" verdoppelst, dann kann es gut sein, dass du weniger zahlst als vorher. Daher solltest Du vor allem mal mit Deinen Nachbarn reden, wie es bei denen denn so aussieht.

    Man kann (und sollte) als Bürger auch bei den Gemeinderäten mal anfragen, wie eigentlich die Strategie in punkto Grundsteuer aussehen soll und wann mit einer Anpassung der MB zu rechnen ist. Realistisch ist zwar erst 2024, aber wenn man dann erst im Herbst anfängt zu diskutieren, entsteht ein Zeitdruck unter dem der Gemeinderat eher dazu tendieren wird, die Vorschläge der Kämmerei durchzuwinken. Von daher rechtzeitig auf die Agenda setzen.


    Zuletzt: Das Flächenmodell in Bayern steht ja auch in verfassungsrechtlicher Kritik, von daher lohnt es sich ggfs. vorsichtshalber einen Mustereinspruch einzulegen um den Bescheid offen zu halten.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Jetzt die Frage..wie ist das bei euch so?
    Muss ich eine Verdopplung der Grundsteuer befürchten?!


    Meine Vermutung ist nun, dass im Schnitt die Messbeträge in meiner Gemeinde stark ansteigen werden - und die Gemeinde Aufwandsneutral die Hebesätze senkt...

    aber andererseits glaub ich das nicht so recht. Politiker die auf mehr Geld verzichten :lach:

    Zitat Bundesfinanzministerium:

    "Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern."

    Die Hebesätze werden bei Euch vor Ort in der Kommune gemacht. Ansprechpartner ist also jeweils der Gemeinderat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ohne Not das Grundsteueraufkommen erhöht werden soll.


    Die dicke Überraschung werden meiner Vermutung nach eher die EFH Altbauten haben, die bei gleicher Wohnfläche auf einem 4 bis 5 mal so großen Grundstück stehen.

    das betrifft Baden-Württemberg. Diese Einschätzung teile ich so. Problematisch könnten Einzelfälle im unbeplanten Innenbereich werden.

    Im Gegenzug werden möglicherweise die Eigentümer von Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen die Gewinner sein. Verdichtetes Bauen ist hier also von Vorteil.

  • Darauf würde ich nicht wetten.

    Das ist vom Verfassungsgericht so vorgegeben. Es müsste natürlich je Bundesland / Gemeinde jemand dagegen klagen ...

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Einige Gemeinden in unserer Umgebung erhöhen die Hebesätze bereits jetzt.

    (Damit man 2024 - oder 25? behaupten kann, dass nicht erhöht wird??)

    Ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen.

  • Ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen.

    Preissteigerung oder geht das so einfach am Gemeindehaushalt vorbei

    Grundsteuern sind ziemlich kalkulierbare Einnahmen für den gemeindehaushalt.

    Wenns knapp ist müssen die qua aufsicht angehoben werden.

    aber kommt halt drauf an

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Einige Gemeinden in unserer Umgebung erhöhen die Hebesätze bereits jetzt.

    (Damit man 2024 - oder 25? behaupten kann, dass nicht erhöht wird??)

    Ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen.

    Nach meinem Verständnis darf die Gesamtsumme der erhobenen und eingenommenen Grundsteuer auf dem Gebiet der Gemeinde durch die Erteilung neuer Bescheide nicht ansteigen. Davon unabhängig kann die Gemeinde natürlich jederzeit ihre Hebesätze verändern.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist vom Verfassungsgericht so vorgegeben.

    Na ja, da kann man doch endlich mal die Kostenseite erhöhen. War bei der Niederschlagswassergebühr auch nicht anders.


    Einfach mal abwarten, in 5 jahren wissen wir mehr.

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    .

  • Darauf würde ich nicht wetten.

    was ein Hemmnis für eine Erhöhung sein könnte ist, dass diese Entscheidung definitiv nicht "von oben" kommt, sondern in jeder Kommune selbst politisch vertreten und "ausgehalten" werden muss.

    Jeder Bürger hat übrigens die Möglichkeit, im Rahmen seines Stimmzettels bei der Kommunalwahl die Besetzung des entsprechenden Gremiums mitzubestimmen.

  • Naja, wir haben seit ein paar Jahren in unserer 3.000 Seelen Gemeinde das Headquarter und Entwicklungszentrum eines großen Mittelständlers mit 2 Mrd. Jahresumsatz...
    Die letzten Erhöhungen der Trinkwasser- und Abwasserpreise (jeweils mehr als verdoppelt !!!) durch den selben Gemeinderat lässt in mir aber eine gewisse Hemmungslosigkeit vermuten, wenn man sowieso hinlangt.. und es auf jemand anderen schieben kann.

    Aber Einspruch kann ja mal nicht schaden, mach ich auf jeden Fall.
    Ob nun eine Besteuerung von Fläche oder Vermögen "gerecht" ist, darüber kann man trefflich streiten. Es gibt für beides Argumente...

  • Die letzten Erhöhungen der Trinkwasser- und Abwasserpreise (jeweils mehr als verdoppelt !!!) durch den selben Gemeinderat lässt in mir aber eine gewisse Hemmungslosigkeit vermuten, wenn man sowieso hinlangt.. und es auf jemand anderen schieben kann.

    Zitat

    Kommunale Abwasseranlagen sind nach den Haushaltsvorschriften kostendeckende Einrichtungen, d.h. die Gemeinden dürfen mit ihrer Anlage weder Gewinne erzielen, noch dürfen sie sie mit allgemeinen Haushaltsmitteln subventionieren.

    siehe auch

    Bund der Steuerzahler: Abwassergebühren in Bayern ungleich verteilt
    So sind beispielsweise die Abwassergebühren in Bamberg doppelt so teuer wie in Schweinfurt.
    www.sueddeutsche.de

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP