Lärmbelästigung durch Nachbarn - Fußboden falsch verlegt - Mietrecht?

  • Liebe Bodenleger, Handwerker und Handwerksbegeisterte,


    eine Frage an den Fachmann zum Thema Schallübertragung und Dämmung von Korkboden.


    Die 3-Zi-Wohnung (Baujahr 1999) über mir, wurde von neuen Mietern bezogen. Nur im zentralen großen Wohnzimmer wurde der bisherige Laminat entfernt und durch schwimmenden Korkboden (Klick oder Roll) ersetzt.Ohne Trittschalldämmung, direkt auf die dünnen PVC-FLiesen (darunter Estrich). Die jungen Mieter haben diesen selbst verlegt, ich gehe von einem günstigen Boden aus dem Baumarkt aus. Dadurch ist die Schallübertragung in meine Mietwohnung erheblich stärker geworden als bei den Mietern davor. Kurz um, jeder Schritt, Alltagstätigkeiten sind überdeutlich und laut zu hören. Bei den Vormietern war nichts zu hören. Das greift natürlich auch in die Nachtruhe ein.


    Meine Frage nun: liegt der Grund für die Schallübertragung an der fehlenden Trittschalldämmung oder an einer nicht-fachgerechten Verlegung des Korkbodens (Schallbrücken...) oder an beidem?


    Die Frage zielt natürlich darauf ab, ob die Mieter den Trittschallschutz nachträglich selbst einbauen können oder ob ich mich an den Vermieter, eine große Wohnbaugesellschaft wenden soll. Da ist das Ergebnis ungewiss. Hier wäre noch ein Tipp hilfreich, mit welchen „Schlagwörtern“ ich auf den Vermieter zugehen könnte.


    Vielen Dank vorab für das fachkundige Feedback!


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  • Liebe Bodenleger, Handwerker und Handwerksbegeisterte, eine Frage an den Fachmann zum Thema Schallübertragung und Dämmung von Korkboden.

    Sorry, bin weder Bodenleger, noch anderer Handwerker und auch nicht handwerksbegeistert, nur Mann, aber vielleicht reicht das ja auch?

    Die 3-Zi-Wohnung (Baujahr 1999) über mir, wurde von neuen Mietern bezogen. Nur im zentralen großen Wohnzimmer wurde der bisherige Laminat entfernt und durch schwimmenden Korkboden (Klick oder Roll) ersetzt. Ohne Trittschalldämmung, direkt auf die dünnen PVC-FLiesen (darunter Estrich). Die jungen Mieter haben diesen selbst verlegt, ich gehe von einem günstigen Boden aus dem Baumarkt aus. Dadurch ist die Schallübertragung in meine Mietwohnung erheblich stärker geworden als bei den Mietern davor. ...


    Meine Frage nun: liegt der Grund für die Schallübertragung an der fehlenden Trittschalldämmung oder an einer nicht-fachgerechten Verlegung des Korkbodens (Schallbrücken...) oder an beidem?

    Das was mit Laminat zusammen als "Trittschalldämmung" verkauft wird, hat mit "Trittschalldämmung" im bauphysikalisch gebräuchlichen Sinn nicht viel zu tun. Eine Trittschalldämmung gehört zwischen Rohdecke und starren Estrich. Bei einem Baujahr 1999 würde ich deren Vorhandensein voraussetzen. Wenn die neuen Mieter nicht den Estrich ausgebaut haben, wird die TSD auch noch am alten Ort liegen - wo sie hingehört. Lose bzw. schwimmend verlegte Laminate bringen oft einen erheblichen "Gehschall" mit sich, den Auslegware oder fest mit dem Estrich verklebte starre Beläge nicht hervorrufen. Der von Dir beschriebene Effekt liest sich nach genau diesem Phänomen. Nach meiner Erfahrung bringen die mit dem Laminat oft mitverkauften "Geh- oder Trittschalldämmungen" mit wenigen Millimetern Stärke keine nennenswerte Erleichterung dabei. Das Problem ist einfach die neue schwimmend auf dem schwimmenden Estrich aufgelegte starre Laminatplatte. Handelt es sich um eine mehrere Millimeter starke Schicht aus Naturkork oder nur um eine auflaminierte Korknachbildung auf einer Hartfaserplatte?


    Der Ansprechpartner für Dich als Mieter ist bei der neuen akustische Belästigung - die noch überprüfbar, also messtechnisch nachzuweisen wäre - jedenfalls der Vermieter. Von ihm kannst Du ggf. Unterlassung fordern.


    Als juristischer Laie halte ich die Verlegung eines Laminats aber für mietrechtlich unkritisch, da dies eine "gewöhnliche Nutzung" ist, sofern sie nicht im Mietvertrag der neuen Mieter ausdrücklich untersagt wurde. Eigentumsrechtlich, also in einer WEG, sähe die Sache meiner Erinnerung nach für andere Eigentümer besser aus, weil für Wohneigentum inzwischen durch entsprechende Rechtssprechung ein Verschlechterungsverbot besteht. Aber juristisch bin ich Laie!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • der bisherige Laminat entfernt und durch schwimmenden Korkboden (Klick oder Roll) ersetzt.

    Hier würde ich keine Verschlechterung erwarten, eher eine Verbesserung, denn Kork bedämpft Schall und mechanische Belastungen aufgrund seiner Materialeigenschaft besser als ein "harter" Laminat. Der Unterschied ist zwar gering, aber eine Verschlechterung ist nicht plausibel.

    Sollte es tatsächlich zu einer Verschlechterung gekommen sein, dann würde ich an einen Fehler beim Verlegen denken, zuerst aber an ein geändertes Nutzerverhalten, und man muss im Hinterkopf behalten, dass es bisher keinen Nachweis für eine Verschlechterung gibt, außer einem subjektiven Eindruck.

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