Der von mir beauftragte Bauleiter hat die Schlußrechung eines Handwerkers als fehlerhaft und zu hoch eingestuft. Er hat die Rechnung nicht freigegeben. Der Handwerker beharrt auf seiner Rechnung. Der Bauleiter sagt mir, er käme nicht mehr weiter, ich solle selbst mit dem Handwerker verhandeln. Muß ich als Auftraggeber die nicht freigegebene Rechnung bezahlen?
Fehlende Rechnungsfreigabe durch Architekten
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Der Bauleiter wird doch konkret benennen können, welche Posten der SR um welches Maß überhöht sind. Alle unstrittigen Beträge bzw.. die anerkannten Teilbeträge sind wie vereinbart fällig, die strittigen naturgemäß strittig und werden bis zur Klärung nicht bezahlt.
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Der von mir beauftragte Bauleiter hat die Schlußrechung eines Handwerkers als fehlerhaft und zu hoch eingestuft.
Das mag schon sein.
Er hat die Rechnung nicht freigegeben.
Soll was bedeuten? Normalerweise sagt ein Bauleiter, der auch die Rechnungsprüfung im Auftrag hat, Pos. X sind bei der Masse statt 20 Einheiten nur 18 und bei Pos. Y müsste der Betrag der einzelnen Masse 16,38 € statt der berechneten 19,00 € sein und erstellt aus diesen ganzen Korrekturen eine geprüfte Rechnung, die dann eben mit 1.987,65 € statt mit 1.990,00 € schliesst.
Gegen so etwas könnte der BU konkret Einspruch einlegen (z.B. nein, es sind aber 19,00 € anzusetzen, weil.....) und darüber kann man sich dann auch KONKRET unterhalten!
Der Bauleiter sagt mir, er käme nicht mehr weiter, ich solle selbst mit dem Handwerker verhandeln.
Im Prinzip hat er Recht. Irgendwann (Grauzone) beginnt das Rechtsgeschäft und die muss der AG selber führen, wenn er keine Vollmacht dafür er/verteilt hat.
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Genau so.
Es gibt ein Aufmaß (zusammen erstellt am besten, aber auf jeden Fall überprüft). Darin stehen dann wie es Ralf beschrieben die 18 Einheiten. Damit wird dann die Rechnung geprüft. Da gibt’s nichts groß zu verhandeln zunächst.
Natürlich kann der BU kommen und sagen, guck mal, Aufmaß ist vom xx.xx.xxxx, aber wir haben nochmal 2 danach gebraucht. (beispielsweise)
Wie schaut denn die Rechnung aus?
1x pauschal?
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Noch etwas. Vertragspartner und damit Kostenschuldner ist (normalerweise) der AG. An den ist die Rechnung zu richten (wichtige Formalie) und der hat zu zahlen.
Ob der eine(n) Prüfer/-in einschaltet, ist erstmal sein "Problem" und hat den BU nicht zu interessieren.