Funktionsheizen Durchführung & Zuständigkeit

  • Hallo zusammen,


    in unserem Neubaugebiet sind wir in der Situation, dass wir an ein Wärmenetz angeschlossen werden und vom Versorger eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt bekommen. Wir bezahlen dann für die Menge an Sole, nicht aber den Strom für den Betrieb der WP.

    Wir bauen mit einem Schlüsselfertighausbauunternehmen, haben nun gerade Fußbodenheizung und Zementsstrich erhalten und jetzt stellt sich die Frage nach dem Funktionsheizen (nach 21 Tagen Ruhezeit). Gemäß Versorger beträgt die maximale Vorlauftemperatur für die WP 33°. In der DIN EN 1264-4 ist bzgl. Funktionsheizen von "maximale Auslegungstemperatur" die Rede, das müssten dann ja genau diese 33° sein. Ansonsten geistert im Netz oft der Wert 55° herum, ich nehme aber mal an der galt für tyische Gas- oder Ölheizungen.

    Der Versorger schreibt, dass wir mit der WP kein Funktionsheizen machen dürfen. Stattdessen vermietet er gerne einen Hotboy, mit dem man das auch machen kann. Da das mit der WP aber ansonsten wohl üblich ist, habe ich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass der Versorger nicht möchte, dass im Rahmen des Funktionsheizens der Heizstab anspringt, da der Versorger ja den Strom zahlt. Daraufhin habe ich dann entgegnet, dass die WP die 33° aber ja wohl locker auch so schaffen müsste, dafür ist das ganze ja ausgelegt. Daraufhin meinte der Zuständige Herr dann, dass wir doch das Funktionsheizen mit der WP machen dürften (alles ein bisschen seltsam). Allerdings riet er uns davon ab, weil der Fußboden im HWR dann ja noch nicht gefliest ist oder zumindest noch nicht richtig, also ohne verfugen(?), und die WP sich außerdem auch evtl. etwas in den Estrich drücken würde (Mulde). Unser Fliesenleger riet auch davon ab die WP schon frühzeitig aufzustellen, weil er zum einen extra kommen müsste, um nur das Stück zu fliesen, wo die WP hinkommt. Und, da wir im EG in jedem Raum die gleichen Fliesenplanken (Holzoptik) haben wollen, würde das gesamte Fliesenmuster fürs EG dann durch dieses kleine Stück im HWR bestimmt werden.

    Also entschieden wir uns erst mal für den Hotboy. Unser Bauleiter hatte sich aus dem Thema bislang herausgehalten, da es mit dem Bauunternehmen ja nichts zu tun hat. Er meinte dann nur im Nachhinein, dass er den Bauherren sonst immer Rät die WP auf einen Alusockel zu stellen und dann später drumherumfliesen zu lassen. Das klang dann wieder sehr sinnvoll und ich fühlte mich von den anderen zuvor schlecht beraten :\

    Wie würdet Ihr das handhaben?

    Da wir jetzt schon spät dran sind, kann es auch sein, dass die WP gar nicht frühzeitig eingebaut werden kann oder der Stromanschluss zu spät kommt und wir den Hotboy nehmen müssen, um zeitlich irgendwie hinzukommen.

    Mit dem Hotboy ist es aber auch wieder nicht so einfach. Zum einen haben wir noch keinen Stromanschluss im Haus, der Baustromkasten ist ca. 60m weit weg und Starkstromkabel (gibt es die in 60m Länge) werden auch gerne geklaut.

    Und dann ist da noch die Sache mit dem Betrieb des Hotboy. Wir können uns den abholen und man sagt uns wohl auch wie man ihn bedient. Laut Bauleiter ist die Baufirma nicht zuständig, da wir die WP ja nicht von denen beziehen, so dass wir uns um das Funktionsheizen selber kümmern müssen. Allerdings hätte ich Bedenken den selber an die Wasserrohre anzuschließen etc.. Nachher mache ich da was kaputt, betreibe das Ding nicht richtig oder sonstwas. Ist mir eigentlich viel zu heikel.

    Nun habe ich folgendes nachgelesen:

    -"Bei Fußboden-, Decken-, und Wandkonstruktionen dient das Funktionsheizen und -kühlen nach DIN EN 1264-4

    als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Gewerks für den Heizungsbauer und Estrichleger[...]."

    -"Das Aufheizen einer Fußbodenheizungsanlage ist also eine Funktionsprüfung des Heizungsgewerks[...]. Dieser Vorgang gehört zur Vertragsleistung der Heizungsbaufirma gem. VOB"

    Das klingt jetzt doch eigentlich so, als ob das nicht in meine Zuständigkeit fällt, sondern in die der Baufirma bzw. eines Gewerkes, oder? Wer genau ist denn der Heizungsbauer, der der die Fußbodenheizung verlegt oder der, der die WP bereitstellt?


    Ich bin leider etwas überfordert und freue mich über sachkundige Hilfe :)

    Danke & Gruß

  • Wieso hast Du 2 "Heizungsbauer", einmal ein Heizungsbauer der die WP installiert und einmal einen der die FBH installiert? Wer hat den Rest installiert? Hast Du diese separat beauftragt?


    An sich müssen sich die beiden Heizungsbauer abstimmen, die Vorgaben kommen von demejnigen der die Anlage geplant hat. Ich würde mich an Deiner Stelle raus halten, denn wie Du richtig erkannt hast, hängst Du als Laie bei Problemen mittendrin. Du hast eine funktionsfähige Heizung bestellt und die soll auch geliefert werden. Allein schon aus Gewährleistungsgründen würde ich mich da nicht einmischen.


    Die Auslegungstemperatur ist die Temperatur auf die die Anlage "ausgelegt" (geplant) wurde, und nicht irgendeine Temperatur die irgendjemand sagt. Üblicherweise nimmt man beim Funktionsheizen die maximale Temperatur die auftreten könnte. Das wäre beispielsweise die Temperatur eines Temperaturbegrenzers.

    Um nur mal ein Beispiel zu nennen, je nach Anlagenkonstellation, können nach dem Umschalten von WW auf Heizbetrieb kurzzeitig auch mehr als die typischen 35° in die FBH fließen. Es wäre auch denkbar, dass mal jemand die Heizkurve verändert, und schon hat man eine höhere Wassertemperatur im FBH Kreis.


    Nachdem es sich beim Funktionsheizen um einen Stresstest handelt, der VOR dem Belegen der Böden durchgeführt werden muss, würde ich die Temperatur lieber etwas höher wählen als zwingend notwendig. Beim Funktionsheizen können sich beispielsweise Risse zeigen die man einfach wieder verschließen kann. Ist der Boden bereits mit Fliesen belegt, dann hat man ein teures Problem. Es liegt im Verantwortungsbereich des Heizungsbauers, er kann damit nachweisen, dass die von ihm gebaute Anlage korrekt funktioniert.


    Nach dem Funktionsheizen wäre das Belegreifheizen an der Reihe, falls der Boden die Belegreife noch nicht erreicht hat (Bodenleger fragen).

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  • Danke für die Antwort.

    Im Baugebiet gibt es ein zentrales Wärmekollektorfeld mit Anschlüssen für die einzelnen Häuser. Der Betreiber (Tochter der Stadtwerk) stellt uns im Rahmen der Anschlusskosten eine WP bereit. Um dort zu bauen, musste man vorher einwilligen, sich an dieses Wärmenetz anschließen zu lassen. Daher haben wir die WP bei der Baufirma rausgenommen. Mehr als die WP steuert der Versorger aber auch nicht bei, die FBH ist daher weiterhin Vertragsbestandteil der Baufirma.

  • Der Betreiber (Tochter der Stadtwerk) stellt uns im Rahmen der Anschlusskosten eine WP bereit.

    und wer baut die ein und nimmt sie in Betrieb? oder habe ich das übelesen?


    An sich ist das Funktionsheizen für den Errichter der FBH wichtig, weniger für den Lieferant der WP. Irgendjemand hat die Anlage doch geplant, Heizlast, Rohrlängen, Verlegeabstände, Hydraulik usw. Aus diesen Planungsunterlagen ergeben sich die Temperaturen die benötigt werden. Der Heizungsbauer baut dann die FBH und Verrohrung entsprechend dieser Planung, und am Ende werden Druckprüfungen durchgeführt und das Funktionsheizen, inkl. Protokollerstellung usw.


    Somit wäre in meinen Augen der Heizungsbauer in der Pflicht der die Anlage (ohne Wärmeerzeuger?) gebaut hat. Falls dieser auch die WP eingebaut hat, dann muss er auch dafür den Kopf hinhalten.


    Dieser Vorgang gehört zur Vertragsleistung der Heizungsbaufirma gem. VOB"

    Wurde überhaupt VOB nachweislich vereinbart?

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  • Dumme Frage: Wieso liegen überhaupt schon Fliesen, wenn noch kein Heizen (wie auch immer) stattgefunden haben kann? Weder Aufheizen/Funktionsheizen noch ein Trockenheizen. Was hat die CM-Messung ergeben?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn ich das richtig vestanden habe, dann liegen aktuell noch keine Fliesen, sie sollen aber vorher verlegt werden. Deswegen hatte ich auch darauf hingewiesen


    der VOR dem Belegen der Böden durchgeführt werden muss,

    ich hoffe der TE hat das verstanden. Wenn Baufirma und Fliesenleger bereits so argumentieren (zuerst Fliesen dann WP), dann wäre ich besonders vorsichtig. Ich weiß jetzt nicht wie die Vertragsverhältnisse sind, aber ich würde die einmal darauf hinweisen, dass sie für ihr Gewerk auch umfangreich haften.

    Wenn hier zuerst die Fliesen verlegt werden, und dann ein "Funktionsheizen light" gemacht wird, dann hätte ich als Bauherr Sorgen, dass es in einer strengen Winternacht nach einer Nachtabsenkung Knackgeräusche aus dem EG gibt. ;)

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  • Rät die WP auf einen Alusockel zu stellen und dann später drumherumfliesen zu lassen.

    Ist soweit ich das beurteilen kann ein weit verbreitetes Vorgehen und löst das Henne-Ei-Problem: ohne heizung kein Funktionsheizen, ohne Funktionsheizung keine Fliesen, und ohne Fliesen keine saubere Heizungsinstallation.

  • Ist soweit ich das beurteilen kann ein weit verbreitetes Vorgehen und löst das Henne-Ei-Problem: ohne heizung kein Funktionsheizen, ohne Funktionsheizung keine Fliesen, und ohne Fliesen keine saubere Heizungsinstallation.

    Das ist weniger ein Henne-Ei-, als viel mehr ein "ich-will-aber-sparen"-Problem. Es gibt nämlich durchaus noch mind. zwei weitere mögliche Vorgehensweisen:

    • Aufstellung eines temporären (Elektro-) Heizer und dafür Miete und Strom zahlen
    • Aufstellung des Wärmeerzeugers auf ungefliestem Boden

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Och Leute, nicht so kompliziert Denken,


    Estrich wurde eingebaut.

    Die Heizung läuft via Contracting, ergo die WP ist nicht Eigentum des Eigentümers des Hauses.

    Funktionsheizen mag Bestandteil des Heizungsbauers sein, aber nicht das Belegreifheizen.

    Der Contractinggeber gibt nach Vertrag maximal 33°C ab.


    Was schließe ich daraus.

    A) Solang die WP nicht steht, ist ein Funktionsheizen und Belegreifheizen NICHT möglich. (siehe Vertrag)

    B) Ein Funktionsheizen mit den Eingeplanten 33°C ist ausreichend, wenn es denn so geplant wurde.

    C) Ein Belegreifheizen mit 33°C mag funktionieren, wird aber den Trocknungsprozess deutlich verlängern.(Planung)

    D) Ein Ausheizen eines Estrichs mit einer Wärmepumpe wurde noch nie realistisch forciert. Das liegt daran, das eine Wärmepumpe einfach zu Leistungsschwach ist um das sauber über die Bühne zu bringen. Daher wird Heutzutage immer mit einem Mobiheat oder Hotboy oder irgendeinem externen Heizgerät der Estrich entsprechend den Vorgaben ausgeheizt.

    E) Mann muss den Estrich nicht zwingend ausheizen. Mann braucht nur genügend Geduld und geduldige Handwerker.

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  • dass die Fliesen schon liegen. Nur die Verfugung fehlt wohl. X/

    Wäre möglich. Ich habe das anders interpretiert.


    Allerdings riet er uns davon ab, weil der Fußboden im HWR dann ja noch nicht gefliest ist oder zumindest noch nicht richtig, also ohne verfugen(?)

    d.h. die Firma hat zugestimmt, dass der TE das Funktionsheizen machen kann.......aber dann....... Ich kann daraus noch nicht ableiten, dass zum aktuellen Zeitpunkt bereits Fliesen liegen. Wäre natürlich denkbar, obwohl er oben schreibt


    , haben nun gerade Fußbodenheizung und Zementsstrich erhalten und jetzt stellt sich die Frage nach dem Funktionsheizen (nach 21 Tagen Ruhezeit).


    Das kann der TE sicherlich noch aufklären.

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  • Hallo und vielen Dank für die rege Diskusionsrunde :)


    Es liegen jetzt noch keine Fliesen.

    Und es ist schon ein Henne-Ei-Problem denn ohne Fliesen keine WP aufstellen (soll ja auf dem Boden stehen) und ohne WP aber keine Fliesen (da nicht belegreif). Außer man nimmt eben einen Alu-Sockel oder stellt sie direkt auf den Estrich (kann das Nachteile haben... Abdichtung nach unten...?).


    Aber eigentlich bin ich mittlerweile auch beim Hotboy angekommen. Nur dass der Bauleiter eben sagt, dass er nicht zuständig ist. Und er auch meinte wenn ich den Hotboy vom Versorger nehme, dann auch der Sanitärbetrieb keinen Bock das Ding anzuschließen und das Funktionsheizen durchzuführen. Aber bevor ich da nachfrage wollte ich mit erst mal Rat holen... von euch :)

  • Das hängt mit Eurer außergewöhnlichen Vertragskonstellation zusammen.

    Ursprünglich sollte der Heizungsbauer eine komplette Heizungsanlage incl. Wärmeerzeuger liefern und montieren. Dann habt Ihr die Wärmepumpe an einen Dritten vergeben. Das ist ähnlich wie bei Fernwärmeanschlüssen, da kommt die Übergabestation auch vom FW-Lieferanten.

    Damit ist der Heizungsbauer aber aus der Verpflichtung, das Funktions- und erst recht das Belegreifheizen durchzuführen, raus. Schon gar nicht muss er ein mobiles Heizgerät besorgen, anschließen und betreiben.

    Das ist jetzt Deine Aufgabe.

    Der Vorschlag, die Wärmepumpe auf einen Sockel zu stellen, kam schon und wäre eine Lösung. Das Belegreifheizen dauert dann aber sehr lange, wenn die Pumpe wirklich nur 32°C kann.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Damit ist der Heizungsbauer aber aus der Verpflichtung, das Funktions- und erst recht das Belegreifheizen durchzuführen, raus. Schon gar nicht muss er ein mobiles Heizgerät besorgen, anschließen und betreiben.

    Das ist jetzt Deine Aufgabe.

    Wieso sollte der Heizungsbauer aus der Nummer raus sein? Er hat die Erstellung der FBH im Auftrag, und nur dafür ist das Funktionsheizen erforderlich. Er hat nachzuweisen, dass seine FBH funktioniert, egal wie er das macht. Die Funktion der Heizflächen hat doch genau genommen mit dem Wärmeerzeuger gar nichts zu tun. Die Druckprüfung der FBH und der Verrohrung bleibt ja auch im Verantwortungsbereich des HB.


    Beim Belegreifheizen würde ich zustimmen, damit hat der Heizungsbauer an sich nichts zu tun, sofern nicht beauftragt.


    Den Lieferanten des Wärmeeerzeugers sehe ich hier nicht in der Pflicht. Er muss noch nicht einmal wissen wofür seine WP eingesetzt wird (ob nur TW Erzeugung, Heizkörper, FBH oder was auch immer). Er muss dafür gerade stehen, dass das gelieferte Produkt die zugesagten Spezifikationen (technischen Daten) einhält (Kaufvertrag, kein Werkvertrag). Er muss auch den Kopf hinhalten, wenn er die Eignung für bestimmte Anwendungen zusichert, aber in diesem Fall wieder nur dafür, dass sein Produkt die dafür notwendigen technischen Anforderungen erfüllt.


    Ineressant wird noch die Frage, in wieweit der Heizungsbauer durch die Montage des Wärmeezeugers haften muss. Da sind wir wieder beim Thema "beigestelltes Material".


    Unnötig zu ewähnen, dass bei solchen Konstellationen der Auftraggeber zwischen den Stühlen sitzt. Ihm obliegt die Aufgabe der Koordination der Gewerke, und er muss sicherstellen, dass alle notwendigen Aufgaben auch beauftragt sind (falls er dafür niemanden bestellt hat, Bauleiter, Bauüberwacher, Planer o.ä.).

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  • Wieso sollte der Heizungsbauer aus der Nummer raus sein? Er hat die Erstellung der FBH im Auftrag, und nur dafür ist das Funktionsheizen erforderlich. Er hat nachzuweisen, dass seine FBH funktioniert, egal wie er das macht. Die Funktion der Heizflächen hat doch genau genommen mit dem Wärmeerzeuger gar nichts zu tun. Die Druckprüfung der FBH und der Verrohrung bleibt ja auch im Verantwortungsbereich des HB.

    Damit machst du es dir aber schon einfach.....

    Ich behaupte nunmal ,ja, ich muss es nachweisen, aber bitte wo ist dein Wärmeerzeuger mit dem du das beheizen willst?


    Der Elektriker bringt ja auch kein Notstromaggregat mit um seine Elektorinstallation einem Belastungstest zu unterziehen. (keine Isomessung) wenn der Hausanschluß nicht fertig ist.

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  • Den Lieferanten des Wärmeeerzeugers sehe ich hier nicht in der Pflicht.

    Richtig, das ist er auch nicht.

    Er hat nachzuweisen, dass seine FBH funktioniert,

    Dann würde ich als HB die Behinderung der Fertigstellung beim Auftraggeber anzeigen. Ggfs. würde ich noch ein Nachtragsangebot zur Beistellung eines mobilen Heizgerätes abgeben.


    Genau diese Konstellation hatte ich schon mehrfach mit dem Bau von fernwärmeversorgten Mehrfamilienhäusern:

    Der Heizungsbauer hat die FBH eingebaut, Der Versorger die FW ins Haus gebracht und ich als Bauherrenvertreter hatte dafür zu sorgen, dass die FW-Anschlussstation eingebaut werden konnte. Das Aufheizprogramm habe ich dann auch gleich selbst gefahren.

    Der Bauherr muss einfach wissen, dass er eine Verantwortung hat und nicht nur Beobachter vom Spielfeldrand ist.




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    M.G.Wetrow

  • Ich behaupte nunmal ,ja, ich muss es nachweisen, aber bitte wo ist dein Wärmeerzeuger mit dem du das beheizen willst?

    Dann musst Du entweder warten bis ein Wärmeerzeuger vorhanden ist, oder halt einen mitbringen. Wer die Verbrauchskosten trägt das wäre vorher zu klären.

    Im obigen Fall kommt hinzu, dass die WP anscheinend nur beigestellt wird, evtl. vom HB eingebaut wird, der sowieso die FBH gebaut hat. Meine Rückfrage dazu hat der TE noch nicht beantwortet. Ich glaube jetzt nicht, dass, der Betreiber des Kollektorfelds dies übernimmt, der TE schreibt nur, dass dieser die WP beistellt.

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  • Dann musst Du entweder warten bis ein Wärmeerzeuger vorhanden ist, oder halt einen mitbringen. Wer die Verbrauchskosten trägt das wäre vorher zu klären.

    Jup, Warten kann ich,

    Aber einen Wärmeerzeuger gratis mitbringen werde ich bestimmt nicht.

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  • Du musst den nicht gratis mitbringen. Entweder in die Preise im Angebot mit einrechnen, oder als optionale Position, oder wie Thomas geschrieben hat, Nachtrag.


    Wie gesagt, mir ist noch nicht ganz klar, wer die beigestellte WP montiert. Ansonsten hätte der HB den Ablauf teilweise auch selbst in der Hand, Lieferung der WP des "Versorgers" vorausgesetzt.


    Mir ist schon klar, dass das Zerteilen von Aufträgen zu Problemen führen kann. Besonders spaßig wird es im Fehlerfall, Gewährleistung, usw.

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  • Wie gesagt, mir ist noch nicht ganz klar, wer die beigestellte WP montiert. Ansonsten hätte der HB den Ablauf teilweise auch selbst in der Hand, Lieferung der WP des "Versorgers" vorausgesetzt.

    Garnicht so kompliziert.

    Er bekommt Wärme geliefert, die er kauft.

    Technisch gesehen:

    Er bekommt einen Anschluss an ein Solenetz (Kaltes Nachwärmenetz) und dazu eine Wärmepumpe samt Stromanschluss dafür.

    Das nennt sich Contracting. Lieferung von Wärmeenergie via Erzeugungsanlage auf 10-15 Jahre. inkl. aller kosten. Ihm gehört der Wärmeerzeuger nicht.

    Sozusagen ein rundum Sorglos Paket. Weder Effizienz noch Invest sind für den Kunden wichtig. Er bezahlt seine Grundgebühr Plus Wärmemenge.

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  • Das ist mir schon klar. Mir ging es um die Bereitstellung der hardware, deswegen auch meine Frage, wer den Wärmeerzeuger aufbaut. Handelt es sich um den gleichen HB (im Auftrag des Versorgers)? Wahrscheinlich nicht. Die Aussage des Versorgers, dass sich der TE darum kümmern muss, bedeutet nur, dass der Versorger damit nichts zu tun hat, und nicht, dass der TE das Funktionsheizen selbst machen muss (was er als Laie gar nicht kann). Die Veranwortung für das Funktionsheizen bleibt beim HB des TE der die Anlage (wahrscheinlich ohne Wärmeerzeuger) gebaut hat.


    Knackpunkt ist das Koordinieren, sprich der zeitliche Ablauf. Damit ist der TE überfordert, und "sein HB" kann sein Werk nur dann übergeben, wenn entweder die WP installiert und in Betrieb genommen wurde, oder er selbst einen Wärmeerzeuger für das Funktionsheizen mitbringt. Mein Gefühl war, dass versucht wird dem TE Aufgaben auf´s Auge zu drücken für die er nicht zuständig, und fachlich auch gar nicht befähigt ist. Wenn er sich hier vor den Karren spannen lässt, dann sollte er auch die Konsequenzen kennen. Er sollte weder einen "Hotboy" anschließen noch ein Funktionsheizen in Eigenregie durchführen. Er kann seinem HB den Hotboy zur Verfügung stellen, obwohl ich nichts davon halte, wenn Kunden einem Handwerker das Werkzeug bereitstellen sollen. Im Schadensfall macht das immer Ärger.

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  • dem TE Aufgaben auf´s Auge zu drücken für die er nicht zuständig, und fachlich auch gar nicht befähigt ist.

    Das mit der fehlenden fachlichen Befähigung mag stimmen, das mit der Zuständigkeit stimmt aber nicht.

    Koordination ist nunmal klassische Bauherrenaufgabe.

    Er hat das zwar an den BT/GU/GÜ abgegeben, aber der ist eben ob des Contractings DA raus

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Richtig, und wenn er fachlich dazu nicht in der Lage ist, muss er sich jemanden engagieren, der das kann.

    Ob das Errichter der FBH ist oder ein Dritter, ist egal.




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    M.G.Wetrow

  • Koordination ist nunmal klassische Bauherrenaufgabe.

    Ja, da hast Du Recht. Mit Koordination meinte ich auch mehr die Detailaufgaben (wie hier Details zum Funktionsheizen). Er hat zwar sicherzustellen, dass der HB das Funktionsheizen durchführen kann, aber wie der das im Detail macht, das zu koordinieren ist nicht Aufgabe des TE. Vermutlich hat er den Versorger da auch nur missverstanden.

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  • Entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe und vielen Dank für die Anregungen und Tipps.

    Es hat sich alles noch soweit zum Guten gewendet. Das Bauunternehmen hat eingesehen, dass sie zuständig sind. Nachdem das Sanitär-/Heizungsunternehmen noch bedenken wegen eines fremden Hotboy hatte, mieten wir ein entsprechendes Gerät nun bei denen und alle sind glücklich und das Funktionsheizen startet dann wohl in 2 Tagen :)