Küche Wasseranschlüsse

  • Liebe Community,

    vor einigen Jahren zog ich in meine erste Mietwohnung und ich war da damals noch jünger und naiver und hab mir um Haftung etc. nicht so viele Gedanken gemacht.

    Ein Bekannter schloss mir Geschirrspüler + Waschbecken ans Wasser an. In den ganzen Jahren, wo ich nun hier wohne, hat alles "normal" funktioniert.

    Aus meiner laienhaften Sicht sieht die Installation auch ganz gut aus.


    Trotzdem mache ich mir nun ein bisschen Sorgen, falls da mal irgendwas undicht wird.

    Beim Gespirrspüleranschluss ist ein Aquastop vorhanden.


    Ist das in Österreich erlaubt, dass man Endverbraucher ans Wasser anschließt? Also keine Rohrverlegung, sondern oben Beschriebenes.


    Was meint ihr, soll ich das von einer Fachfirma nochmal anschließen/kontrollieren lassen oder würden die das übertrieben finden? Oder sich dem gar nicht annehmen?


    Eure Sicht der Dinge würde mich hier sehr interessieren.

  • Ist das in Österreich erlaubt, dass man Endverbraucher ans Wasser anschließt? Also keine Rohrverlegung, sondern oben Beschriebenes.

    Bei Verwendung "laienbedienbarer" Anschlüsse ist das üblicherweise zulässig. Ich gehe davon aus, dass es hier keinen Unterschied macht ob man sich in Deutschland oder Österreich befindet.

    Das verhält sich ähnlich wie bei einem Elektrogerät, das man ja auch an eine Steckdose anstecken darf. Ein Festanschluss hingegen wäre eine Sache für einen Fachmann. Eine Veränderung der Installation sowieso.


    Man könnte jetzt noch darüber diskutieren, was man unter "laienbedienbar" versteht. Üblicherweise handelt es sich dabei um Anschlüsse die man ohne Werkzeug herstellen kann. Zudem ist die Montageanleitung der Hersteller zu beachten.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

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  • Eine Versicherung wäre ned schlecht, falls man dem Mieter darunter einen tropischen Regen spendiert.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Waterbording ist m. W. n. auch in Austria verboten. :P

    Mit "Waterbording" meinst du das Anschließen von Armaturen, oder was meinst du jetzt? :)



    Bei Verwendung "laienbedienbarer" Anschlüsse ist das üblicherweise zulässig.

    Naja, ich hab mir ihn eben zur Hilfe geholt, weil ich bei Siphon und Geschirrspüler etc. nicht wusste, wie das genau zum Anschließen ist.


    Eine Versicherung wäre ned schlecht, falls man dem Mieter darunter einen tropischen Regen spendiert.

    Das ist ja eben meine Frage, ich hab natürlich eine Hausratsversicherung, allerdings zahlt die in so einem Falle auch oder redet sie sich hinaus mit der Behauptung, es ist kein offizieller Anschluss vom Installateur erfolgt.


    Zurücklehen, das Zeug funktioniert seit vielen Jahren. Wenn es morgen versagt, lag es bestimmt nicht an einerm nicht fachgerechten Anschluss.

    Ich geb dir vollkommen recht, nur die Frage ist halt, was in einem Schadensfall passiert. Ich meine, irgendwie ist es doch auch komisch, wenn ich eine Installateurfirma anrufe und sie beauftrage, die funktionierenden Anschlüsse nochmal anzuschließen, oder?

  • Bei Verwendung "laienbedienbarer" Anschlüsse ist das üblicherweise zulässig. Ich gehe davon aus, dass es hier keinen Unterschied macht ob man sich in Deutschland oder Österreich befindet.

    Das verhält sich ähnlich wie bei einem Elektrogerät, das man ja auch an eine Steckdose anstecken darf. Ein Festanschluss hingegen wäre eine Sache für einen Fachmann. Eine Veränderung der Installation sowieso.


    Man könnte jetzt noch darüber diskutieren, was man unter "laienbedienbar" versteht. Üblicherweise handelt es sich dabei um Anschlüsse die man ohne Werkzeug herstellen kann. Zudem ist die Montageanleitung der Hersteller zu beachten.

    Nach der Antwort wäre eigentlich Sense gewesen.

  • ich hab natürlich eine Hausratsversicherung, allerdings zahlt die in so einem Falle auch oder redet sie sich hinaus mit der Behauptung, es ist kein offizieller Anschluss vom Installateur erfolgt.

    Niemand kann aus der Ferne sagen was Du mit Deiner Hausratversicherung vereinbart hast, da gibt es ja eine Unmenge an Tarifen. Die Tarife die ich kenne zahlen für das Mobiliar das beschädigt wurde, also vereinfacht gesagt, für "mobile Gegenstände". Schäden am Gebäude sind dabei nicht versichert.


    Wasserschäden sind sowieso etwas tricky, denn da sollte man wirklich die Vertragsdetails genau lesen. Es kann beispielsweise sein, dass unterschieden wird zwischen einem Wasseraustritt in einem Gerät, Wasseraustritt an einer Verbindungsstelle, oder verusacht durch einen Schaden an der Installation (typischerweise Rohre).

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  • mit der Behauptung, es ist kein offizieller Anschluss vom Installateur erfolgt.

    Muss ich meine Handwerkerrechnungen 20 Jahre aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass da irgendwann mal ein Fachbetrieb gearbeitet hat?

    Und wie belege ich, dass zwischendrin nicht doch mal ein Laie mit der Rohrzange dran war?

  • Ich meine, irgendwie ist es doch auch komisch, wenn ich eine Installateurfirma anrufe und sie beauftrage, die funktionierenden Anschlüsse nochmal anzuschließen, oder?

    Wenn man das Risiko *erhöhen* will, dann lässt man da jetzt ohne Not nochmal daran rumschrauben...