Wie gehe ich am besten mit Relikten aus der Vergangenheit um?

  • Gesetzt dem Fall, ich grabe bei Sanierungs und Baumaßnahmen alte Grundmauern auf meinem Grundstück aus, in meinem Fall ist das jetzt schon klar...

    Da ich ja nicht beurteilen kann wie alt diese Relikte sind, könnte ich da ja illegales tun, wenn diese historisch bedeutsam wären.

    ..

    Hat Jemand von euch Erfahrungen damit, oder Expertise?

  • Da ich ja nicht beurteilen kann wie alt diese Relikte sind, könnte ich da ja illegales tun, wenn diese historisch bedeutsam wären.

    Richtig, denn es könnte sich dabei um Bodendenkmale handeln. Der Umgang damit ist ja nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Richtig, denn es könnte sich dabei um Bodendenkmale handeln. Der Umgang damit ist ja nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

    Das habe ich auch gesehen, aber wie damit umgehen? Hat Jemand schon sowas gehabt? wie ist es gelaufen...?

  • Das hieße doch defacto, dass ich auf so einem Alten Grundstück alles anschauen lassen Muss?

  • ich auf so einem Alten Grundstück alles anschauen lassen Muss?

    Wie willst u was anschauen (lassen), was noch im Boden vergraben ist? Röntgenblick?

    Ob Bodenradar, Laidar usw. in D so einfach anwendbar sind - Keine Ahnung (prinzipell schon, ja)

    in anderen Ländern gibts dafür hohe bürokratische Hürden

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das hieße doch defacto, dass ich auf so einem Alten Grundstück alles anschauen lassen Muss

    Kommt wahrscheinlich darauf n, wie der erste Fund von den zuständigen Stellen beurteilt wird.

    Afaik ist für die auch nicht jeder Mauerrest, der irgendwo ausgegraben wird, interessant.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Das hieße doch defacto, dass ich auf so einem Alten Grundstück alles anschauen lassen Muss?

    ...ich kann nur für Bayern sprechen - da würden wir bei dem Verdacht, dass durch eine Baumaßnahme Bodendenkmäler tangiert werden verlangen, dass ein Antrag auf Grabungserlaubnis gestellt wird. Der Oberbodenabtrag muss dann i.d.R. archäologisch begleitet werden. In dem Landkreis für den ich tätig bin kommt das relativ häufig vor.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Um was für "Relikte" handelt es sich?

    Das kann ich noch nicht sagen, aber dort wurde schon zu keltischen Zeiten gesiedelt und ich befinde mich in Ortsmitte...einer der ältesten Höfe...auf dem Grundstück sind jetzt schon diverse Grundmauerreste zu sehen, wenn ich die abtrage um meinen Garten herzurichten, oder was zu bauen, dann muss ich wissen wie ich damit umgehe.

  • Das kann ich noch nicht sagen, aber dort wurde schon zu keltischen Zeiten gesiedelt und ich befinde mich in Ortsmitte...einer der ältesten Höfe...auf dem Grundstück sind jetzt schon diverse Grundmauerreste zu sehen, wenn ich die abtrage um meinen Garten herzurichten, oder was zu bauen, dann muss ich wissen wie ich damit umgehe.

    Dann erkundige Dich bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Die dürfte dazu a) ortsbezogene Erfahrungen und b) konkrete Erwartungen haben. Hingegen dürften Dir meine Antworten auf Deine Fragen

    Hat Jemand schon sowas gehabt? wie ist es gelaufen...?

    kaum weiterhelfen, weil ich völlig andere Fälle hatte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • @Strawalde Erinnere mich, du hast einmal den Ort genannt. Kelten oder Slawen, wegen der Grundmauerreste vielleicht eher Slawen? Oder Mauern aus jüngerer Zeit?

    Was weißt du über die Geschichte des Orts? Wustung?

  • Wenn sie im Boden nicht stören, kann man die drin lassen. Man muss ja nicht alles bis 10m Tiefe ausgraben und entsorgen. Das Gemäuer im Boden stört doch nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Es wäre also wohl tatsächlich anzuraten, bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde nachzufragen. Anderenfalls begehst Du möglicherweise ein Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 150.000 € geahndet werden kann.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Es wäre also wohl tatsächlich anzuraten, bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde nachzufragen. Anderenfalls begehst Du möglicherweise ein Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 150.000 € geahndet werden kann.

    Nu, dann will ich das mal tun...🙂 Hoffentlich kost das nix... =o

  • Es wäre also wohl tatsächlich anzuraten, bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde nachzufragen. Anderenfalls begehst Du möglicherweise ein Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 150.000 € geahndet werden kann.

    Ohne hier jetzt illegale Tipps geben zu wollen, aber es gibt einen Grund, warum man in Köln oder Trier Baggerarbeiten besser nachts ausführt ;)

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


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  • Meine Nachbarn ham mal so durchblicken lassen..."wenn du was findest, behalts für dich"

    Das hat sicherlich seine Gründe...

  • Meine Nachbarn ham mal so durchblicken lassen..."wenn du was findest, behalts für dich"

    Das hat sicherlich seine Gründe...

    Sorgen musst Du Dir erst machen wenn der Erich von Däniken auf der Matte steht. :lach:

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    .

  • ...ach macht doch was ihr wollt. Aber dann würde ich auch hier nicht öffentlich nachfragen. :wall:

    Sei doch net gleich so empfindlich, wir unterhalten uns doch hier nett und locker, es werden hier ja keine Straftaten geplant!


    So wie ich es momentan einschätze, liegt dieses Dorf nicht in einem besonders interessanten Gebiet, die Behörde hat das im Prinzip nicht auf dem Schirm. Ergo müsste alles was ich so mache o.k. sein, solange ich keine Skelette finde.

    Die Ansässigen machen das ja auch seit Jahrhunderten so...


    Mich hat halt interessiert, ob Jemand hier von einschlägigen Erfahrungen berichten kann, wie's gelaufen ist, was die Behörden so gemacht haben etc...

  • Sorgen musst Du Dir erst machen wenn der Erich von Däniken auf der Matte steht. :lach:

    War jetzt aber auch überascht das der noch lebt... :eek:

  • Ergo müsste alles was ich so mache o.k. sein, solange ich keine Skelette finde

    Schatzregal

    Schatzregal – Wikipedia

    wie's gelaufen ist, was die Behörden so gemacht haben etc...

    könnte von liegen lassen, wenn z.b, nicht beschädigt wird bis zum sichern ausgraben mit vollen programm.

    Kosten dürften beim Eigentümer anfallen. Das gilt auch wenn sich auf deinem Grundstück neuere Relikte Kampfmittel plötzlich finden. Vergleichbar ist nur gleiches und genau das dürfte selten sein

    Eigentum verpflichtet sagt das GG, Der Gesellschaft meint das GG.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Ne Baumaßnahme ist ja keine ungenehmigte Nachforschung, daher ist alles was ich dort finde Bauschutt und kommt weg :)

  • Nimmt die Denkmalschutzbehörde eigentlich Bauschuttlieferungen an?

  • Hat das Anwesen einen Bezug zum ehemaligen Rittergut? Das Gut wurde durch Abriss verkleinert, evtl. sind das die Grundmauern eines früheren Stadels. Dann also nix mit Kelten oder Slawen.