Wenn ich eine Sache wirklich bereue.....

  • ..., dann díe, dass ich mir die Bauleitung gespart habe"

    Hervorgehobenes Zitat aus einem Artikel heute im Immobilienteil der HAZ (örtliche Tagespresse)

    Überschrift:

    Die Lehren des jungen Bauherren


    Ich finde, besser kann man es nicht auf den Punkt bringen

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Bauleiter ist aber nicht gleich Bauleiter. Unser Bauamt weist auf der Webseite ausdrücklich darauf hin, dass bei Neubauten im Kenntnisgabeverfahren der Bauherr eine Bestätigung einreichen muss, dass er einen geeigneten Bauleiter bestellt hat, und dieser muss das auch bestätigen. Bekanntlich ist Papier geduldig, und als Bauherr sollte man aus so einer Unterschrift nicht ableiten, dass dieser Bauleiter den Hausbau auch tatsächlich so leitet wie erhofft. Da sollte man sich vorab über die Aufgaben informieren die eine Person zu erledigen hat, und Aufgaben die man gerne erledigt hätte, die aber beauftragt werden müssen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Ist im Prinzip völlig i.O.

    Auch wenn ich mit Dir nicht immer der gleichen Meinung bin und Du Dir mit Sicherheit Deine Arbeit gut entlohnen lässt, würde ich

    Dich doch tatsächlich für einen solchen Job beauftragen, weil ich mir da ziemlich sicher bin, dass Du regelmäßig vor Ort wärst und den

    Handwerkern auf die Finger schaust. Dieses Geld wäre bestimmt sehr gut investiert.

    Das ist aber leider eher selten der Fall. Bei den meisten Bauherren die ich kenne, war der Bauleiter so gut wie gar nicht vor Ort und so war

    der meiste Murks bereits von Gipskarton oder sonstigen Baumaterialien verdeckt.

    Speziell in der heutigen Zeit, wo sehr viel Zeitdruck auf den Baustellen herrscht und mehr Hilfsarbeiter als Facharbeiter vor Ort sind, ist eine

    gute Bauleitung unerlässlich. Nur, ob die Bauleitung gut ist, weiss man oft im Vorfeld nicht.


    Gruß

  • Das liegt aber wahrscheinlich daran, das relativ schnell "Bauleitung" und "Bauüberwachung" verwechselt werden.


    Sie haben aber explizit unterschiedliche Aufgaben und wenn man als Bauherr nicht aufpasst, hat man die Bauleitung nach Landesbauordnung beauftragt (weil man es muss), wollte aber eigentlich eine Bauüberwachung im Sinne der LPH8 der HOAI.


    Das was Du hier beschreibst, fällt aber gerade in den Aufgabenbereich der Bauüberwachung und nicht der Bauleitung, wobei ich aber davon ausgehe, dass im von Ralf Dühlmeyer genannten Zeitungsartikel die "Bauüberwachung" gemeint war...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Das liegt aber wahrscheinlich daran, das relativ schnell "Bauleitung" und "Bauüberwachung" verwechselt werden.


    Sie haben aber explizit unterschiedliche Aufgaben und wenn man als Bauherr nicht aufpasst, hat man die Bauleitung nach Landesbauordnung beauftragt (weil man es muss), wollte aber eigentlich eine Bauüberwachung im Sinne der LPH8 der HOAI.


    Das was Du hier beschreibst, fällt aber gerade in den Aufgabenbereich der Bauüberwachung und nicht der Bauleitung, wobei ich aber davon ausgehe, dass im von Ralf Dühlmeyer genannten Zeitungsartikel die "Bauüberwachung" gemeint war...

    Das stimmt. In dem Fall sollte man in meinem Beitrag das Wort "Bauleitung" durch "Bauüberwachung" ersetzen.


    Gruß

  • Unser Bauamt weist auf der Webseite ausdrücklich darauf hin, dass bei Neubauten im Kenntnisgabeverfahren der Bauherr eine Bestätigung einreichen muss, dass er einen geeigneten Bauleiter bestellt hat, und dieser muss das auch bestätigen.

    Noch ne Verwechslung: Ein Bauleiter nach LBO ist NUR für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Für mehr nicht.

    Wenn eine Wand gebaut ist wie ein Lämmerschwanz, aber standsicher ist und keine Abstands- o.ä. Vorschrift verletzt, braucht das den LBO BL nicht jucken!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Genau deswegen sollte man sich im Vorfeld informieren, wer welche Aufgaben zu erledigen hat. Für einen Laien ist das nicht klar ersichtlich, der denkt halt, Bauleiter leitet den Bau und kümmert sich um alles. Weit gefehlt.

    Deswegen mein Hinweis oben.

    Da sollte man sich vorab über die Aufgaben informieren die eine Person zu erledigen hat, und Aufgaben die man gerne erledigt hätte, die aber beauftragt werden müssen.

    Ich hätte vielleicht schreiben sollten "zusätzlich beauftragt".....


    Vielleicht haben wir uns schon zu sehr an unsere Vollkaskomentalität gewöhnt. Ich würde aber "all inclusive" auf einer Kreuzfahrt nicht mit "all inclusive" auf einer Baustelle verwechseln.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Vielleicht haben wir uns schon zu sehr an unsere Vollkaskomentalität gewöhnt. Ich würde aber "all inclusive" auf einer Kreuzfahrt nicht mit "all inclusive" auf einer Baustelle verwechseln.

    Ich glaube nicht, dass eine "Vollkaskomentalität" dahinter steckt, wenn Bauherren nicht Bauleitung und Bauüberwachung beauftragen.


    Das Problem wird sein, dass der Begriff "Bauleiter" dreifach belegt ist:

    1. Bauleiter der Baufirma, der die Aktivitäten der Baufirma/-firmen intern koordiniert
    2. Bauleiter im Sinne der jeweiligen LBO
    3. Umgangssprachlich die Bauüberwachung.

    Wie soll da der Laie (ohne ausreichende Aufklärung) noch durchblicken?

    Zumal ich beim Querkesen im Internet auch das Gefühl habe, dass nicht alle Ratgeberseiten die Begriffe sauber trennen...

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)