Sind alle Musiker per se Verbrecher?

  • Durch die Diskussionen hier im Forum bin ich auf den Umstand gestoßen, dass im Prinzip der große Teil aller Musikproberäume in Deutschland höchst illegal ist.

    Steckt da womöglich Absicht dahinter, weil man dies verlausten langhaarigen Nichtsnutze gerne an den Rand der Gesellschaft drängen will?

    Oder liegt es an der Ignoranz von Baurechtsexperten, dass in Kellern nur Ratten und Kartons existieren dürfen?


    Aber jetzt mal im Ernst:

    - Könnt Ihr Experten Musikern Tipps geben wie man legal in Kellern oder alten Gewerbeobjekten Musik machen kann, ohne das Gesetz zu brechen?


    Beispiel: Es gibt auf der Friesenheimer Insel in Mannheim einen Gebäudekomplex, das sind locker 100 Proberäume eingerichtet und aktiv vermietet, die haben nicht ein einziges Fenster, keine zweiten Fluchtwege und sind sicher sonst auch nix, was da wohl erforderlich wäre.

    Das ist bestimmt in ganz Deutschland ähnlich, wie kann das sein, das solche Zustände geduldet werden?

  • Ich kann nur spekulieren, dass man diese Räume duldet, weil man davon ausgeht, dass diese nur sporadisch, oder an wenigen Stunden pro Woche regelmäßig, genutzt werden. Ich gehe mal davon aus, dass eine Nutzung als "Wohnzimmer" oder Übernachtungsmöglichkeit nicht geduldet würde.

    Wenn ich so an unsere Proben zurückdenke, das war max. 2 x pro Woche, meist nur wöchentlich, für 3 bis max. 4h.


    Aber weil Du dieses Thema ansprichst, was ist mit Tonstudios? Die sind doch meist 24/7 belegt, oder bei Profis im eigenen Tonstudio fast täglich und das den ganzen Tag. Türen/Fluchttüren kenne ich zwar, aber ich habe da noch nie größere Fenster gesehen.


    Ich befürchte, wir landen wieder in der Grauzone "tatsächliche Nutzung" oder "Theorie ver. Praxis".

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  • Arbeitsstätten (und diese sind immer Aufenthaltsräume) dürfen generell ohne Fenster errichtet werden, sofern dies ihre jeweilige Nutzung erfordert. 2. Rettungswege müssen bei Arbeitsstätten eh immer baulich vorhanden sein.


    Die Musikübungs- und -Unterrichtsräume, die ich bisher planen durfte hatten alle großzügige Fenster. Die Qualität solcher Räume hängt natürlich davon ab, welchen Stellenwert individuell diesen Räumen eingeräumt wird - und welcher beispielsweise der Lagerung des Automobils, der Lebensmittelvorräte oder der Wäschereinigung und Pflege.


    Im Übrigen haben meines Erachtens Menschen, die Musik machen, das selbe Recht auf Unversehrtheit im Brandfall wie andere auch.


    Außerdem können baurechtlich in einem Keller (-Geschoss) liegende Musikräume durchaus hell und gut belüftet sein, wie dieses Foto



    zeigt. Bei geöffneten Schiebetüren kann der Raum sogar zur kleinen Bühne werden, wenn die Außenanlagen dafür mitgedacht wurden. (Dieser Kellerraum löst trotz seiner Höhe von 2,70 m kein Vollgeschoss aus, weil das UG nur auf weniger als 2/3 der Geschossfläche eine Höhe > 2,3 m hat.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    Beispiel: Es gibt auf der Friesenheimer Insel in Mannheim einen Gebäudekomplex, das sind locker 100 Proberäume eingerichtet und aktiv vermietet, die haben nicht ein einziges Fenster, keine zweiten Fluchtwege und sind sicher sonst auch nix, was da wohl erforderlich wäre.

    Das ist bestimmt in ganz Deutschland ähnlich, wie kann das sein, das solche Zustände geduldet werden?

    Ist es eventuell dieser: Powertower ?

    Manchmal sind nicht die Musiker die "Verbrecher", sondern die Betreiber...

  • Ist es eventuell dieser: Powertower ?

    Manchmal sind nicht die Musiker die "Verbrecher", sondern die Betreiber...

    Volltreffer!

    Wie ich ja sagte. Ich mache nun schon seit 45 Jahren Musik und es war immer das Gleiche, irgend Etwas oder irgend Jemand will dich daran hindern das zu tun. Oft mit Erfolg.


    Diese Verbrecher haben wenigstens unzähligen Bands über Jahrzehnte die Möglichkeit geboten das zu tun was sie lieben.


    Skeptiker: Der Raum, den du da zeigst, den kann sich kein Teenie Rockband leisten, diese Räume müssen bezahlbar sein, vom Taschengeld der Jungen Leute!


    VollNormal: Das ist ein Ansatz, so kann es doch gehen!

  • Ich mache nun schon seit 45 Jahren Musik und es war immer das Gleiche, irgend Etwas oder irgend Jemand will dich daran hindern das zu tun. Oft mit Erfolg.

    Das ist doch Unsinn! Niemand will Musiker am Üben hindern. Musik wird nur unglaublich schlecht bezahlt. Vor allem ist sie aber mit Geräusch verbunden - und zwar meist dem falschen, eigentlich immer. Schallschutz ist teuer und jeder Quadratmeter Haus auch. Für die Garage ist Geld da, für den Musikraum nicht.


    Kennst Du ein Hobby, von dessen Anhängern keine gesellschaftliche Vernachlässigung beklagt wird?

    Diese Verbrecher haben wenigstens unzähligen Bands über Jahrzehnte die Möglichkeit geboten das zu tun was sie lieben.

    Nach einem tödlichen Vorfall liest sich das dann immer ganz anders, egal ob in BLÖD oder FAZ! Sie hätten auch einfach die Regeln einhalten können.

    Skeptiker: Der Raum, den du da zeigst, den kann sich kein Teenie Rockband leisten, diese Räume müssen bezahlbar sein, vom Taschengeld der Jungen Leute!

    Anwohnerparken kostete in B bis vor kurzem rd. 2 € / Monat und Stellplatz, also weniger als 0,20 € / m2 im Monat. Das gönnt man aber nur KFZ-Haltern, nicht Musikern. Ich hätte nichts dagegen, denen Flächen zum selben Geld zur Verfügung zu stellen - 5 % der Stellplätze im Straßenland würden ausreichen. Baukosten kämen dann aber noch dazu.


    Kein anderes Land der Welt subventioniert alle Arten von Musik so stark wie D, auch populäre Musik!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das ist doch Unsinn! Niemand will Musiker am Üben hindern.

    Den Satz kannst Du nicht ernst gemeint haben! Ich kenn da schon ein paar Individuen die ganau das tun und meine Musiker-Genossen sicher noch mehr.


    Soweit ich weiß kann man in den USA in seiner Garage, oder im Keller ohne weiteres machen was immer man will und das ohne Genehmigung...

    In Großbritannien haben die das Baurecht extrem verschlankt...Holland hat wohl auch im Vergleich zu uns paradiesische Bauvorschriften...zufälligerweise sind diese Nationen uns musikaalisch weit voraus...😁...o.k. das war jetzt weit hergeholt, aber ich will ja eine Diskussion vom Zaun brechen😎

  • Die Bauregeln in den Niederlanden unterscheiden sich schon seit Jahrzehnten nicht mehr nennenswert von den deutschen. In den USA gibt es weniger öffentliche Regeln, dafür anspruchsvolle Gebäudeversicherungen.


    Und ja, ich bleibe dabei: Strukturell werden im Baurecht in D Musiker nicht benachteiligt. In D sind die Ansprüche an den baulichen Schallschutz im europaweiten vergleich, zumindest in Westeuropa, eher niedrig.


    In D fühlen sich aber viele Gruppen in ihrer Hobby-Ausübung besonders schlimm gegängelt: Motorradfahrer, Fahrradfahrer, Rollerfahrer, Oldtimer-Fahrer, Ballonfahrer, Motorbootfahrer, Angler, Tätowierer, Inline-Skater, Gitarristen, Bassisten, Cellisten …

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Den Satz kannst Du nicht ernst gemeint haben! Ich kenn da schon ein paar Individuen die ganau das tun und meine Musiker-Genossen sicher noch mehr.


    Soweit ich weiß kann man in den USA in seiner Garage, oder im Keller ohne weiteres machen was immer man will und das ohne Genehmigung...

    In Großbritannien haben die das Baurecht extrem verschlankt...Holland hat wohl auch im Vergleich zu uns paradiesische Bauvorschriften...zufälligerweise sind diese Nationen uns musikaalisch weit voraus...😁...o.k. das war jetzt weit hergeholt, aber ich will ja eine Diskussion vom Zaun brechen😎

    Es geht ja hier nicht darum, über die Sinnhaftigkeit des Baurechts zu diskutieren.

    Ob es gut wäre, wenn jeder tun und lassen kann, was er will möchte ich mit einem dicken Fragezeichen versehen.

    Ich habe auch Personen in der Nachbarschaft, die der Meinung sind, dass sie in ihrer Garage tun und lassen können, was sie wollen. Nur blöd, dass für die Fahrezuge permanent kein Platz

    in der Garage ist, und das ganze Zeugs jetzt oft im öfftenlichen Bereich - sehr oft auch im Parkverbot steht.

    Wenn die Umnutzung Deiner Garage genehmigt wurde und die Nachbarschaft mit der Geräuschentwicklung durch die Musikproben keine Probleme hat, ist ja alles gut.

    Anhand der Bilder bin ich der Meinung, dass dieser Raum die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum nicht erfüllt (der erwähnte Lichtschacht ist m. E. keine direkte Belichtung).

    Was den zweiten Rettungsweg anbelangt, kann ich zu Deinem Fall keine Aussage treffen.

    Ich denke, dass auch in Deutschland sich im Baurecht noch einiges tun wird (speziell was das Thema Grenzbebauung anbelangt), weil der knappe Wohnraum und die immer weniger vorhandenen (und wenn vorhanden

    kaum noch bezahlbaren) Bauplätze immer kleiner werden.


    Gruß

  • Die Bauregeln in den Niederlanden unterscheiden sich schon seit Jahrzehnten nicht mehr nennenswert von den deutschen. In den USA gibt es weniger öffentliche Regeln, dafür anspruchsvolle Gebäudeversicherungen.


    Und ja, ich bleibe dabei: Strukturell werden im Baurecht in D Musiker nicht benachteiligt. In D sind die Ansprüche an den baulichen Schallschutz europaweit, zumindest in Westeuropa überwiegend höher als in D. In D fühlen sich alle besonders schlimm gegängelt: Motorradfahrer, Fahrradfahrer, Rollerfahrer, Oldtimer-Fahrer, Ballonfahrer, Motorbootfahrer, Tätowierer, Inline-Skater, Gitarristen, Bassisten, Cellisten …

    Es ist tatsächlich so, das der durchschnittliche Mensch in Deutschland nicht lebt ohne regelmäßig Gesetzte, Verordnungen und Regeln zu übertreten. (Für andere Länder weis ich es nicht.) Jede einzelne Regel ist für sich sinnvoll, hat aber häufige Auswirkungen die vom Regelersteller nicht überblickt wurden. (Beispiel: Kind wünscht sich Spielzeug, man kauft es im deutschen Amazonshop, ein Jahr später liest man zufällig, das es in Deutschland nicht zulässig ist.)

    Nur werden halt die aller meisten Gesetzes und Regelverstöße nicht verfolgt. Aber wenn mal was schief geht, kann immer jemand sagen: war ja nicht erlaubt. Insofern: weniger Einschränkungen, die aber dann auch durchsetzen, währe sicher sinnvoller. (Das bleibt aber ein Traum, den wer gibt schon zu, das seine Regeln übertrieben sind.....)

  • das eigentliche problem ist doch die mangelnde toleranz auf beiden seiten eines jeden "konflikts".


    ichichichmeinsmeinsmeinsichichichmeinsmeins hindert die "teilnehmer " pragmatische lösungen zu suchen und zu finden.anstatt den "verursacher" anzusprechen wird die polizei , der anwalt (wofür zahlt man schliesslich rechtschutzversicherung) das gericht eingeschaltet.

    und gerade die gerichte sorgen (bei mir jedenfalls) für kopfschütteln , wenn urteile zwar exakt nach dem kleingedruckten aber gegen den gesunden menschenverstand gefällt werden


    mit vernunft lässt sich doch manche vorschrift und regel aushebeln ,ohne dass man gesetze brechen muss.

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • (Beispiel: Kind wünscht sich Spielzeug, man kauft es im deutschen Amazonshop, ein Jahr später liest man zufällig, das es in Deutschland nicht zulässig ist.)


    Gutes Beispiel. Die BNetzA holt zwar jedes Jahr eine Unmenge Produkte vom Markt, aber bis dahin wurden diese schon in teils großen Mengen verkauft. Eine Rückrufaktion habe ich bisher nur sehr selten erlebt, und so nutzen die Menschen diese an sich nicht zulässigen Produkte über Jahre. Viele Produkte kommen unter unterschiedlichen Namen auf den Markt, und werden von verschiedenen Importeuren in der EU in Umlauf gebracht. Den eigentlichen Hersteller kann man als Laie so gut wie nicht ermitteln, denn selbst die Exporteure in Asien sind meist nur Vertriebsgesellschaften, und ein Firmenname der auf irgendeinem Zettel steht ist nicht viel wert.


    Glücklicherweise geht von den meisten nicht konformen Produkten keine akute Gefahr aus.


    Zum o.g. Probenraum, da würde ich davon ausgehen, dass er nicht dauerhaft genutzt wird, und dafür auch gar nicht geeignet ist. Andererseits stellt sich die Frage, ob man unbedingt einen Aufenthaltsraum benötigt um ein paar Stunden in der Woche zu musizieren.

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  • Stimmt, für 3 Stunden die Woche sollte das auch möglich sein. Allerdings finde ich einen 2ten Fluchtweg auch wichtig.

  • Warum? Ich kann das nur vermuten,


    aber weil jeder sein eigenes Süppchen kochen will.

    Und weil ein schlecht gedämmter Musikraum in einem Wohnviertel, in dem das arbeitende Volk eigentlich sich erholen will, nicht unbedingt ein freund davon ist, durch halbgespielte Töne abgehalten werden möchte von der Ruhephase.


    Wir haben hier in unserem Städtchen zwei Musikräume. bzw ein Ganzes Gebäude das zur städt. Musikschule gehört. Und noch einen Raum der zu einer Turnhalle gehört,.

    Warum also dann immer sich irgendwo einschleichen und hoffen das es niemand mitbekommt? Wenn es Örtlichkeiten gibt die dafür gedacht und gemacht sind? Weil man keine Lust hat, sein Gerät jedes mal ranzukarren oder nicht dann spielen kann weil jemand anderes drin ist? Eigentlich Kleinigkeiten. aber man geht sich als Künstler halt doch gerne aus dem weg, hab ich so das Gefühl.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Letztlich war die Frage wie man einen gut gedämmten Raum, der keine Lärmbelästigung verbreitet so nutzen kann, das man nicht Ordnungswidrig handelt, wenn man 3-4 Stunden die Woche da drinne probt.



    Im Übrigen ist es erlaubt bis zu 3 Stunden laut zu üben, das ist in einem BGH Urteil letztens gestätigt worden 😎

  • Letztlich war die Frage wie man einen gut gedämmten Raum, der keine Lärmbelästigung verbreitet so nutzen kann, das man nicht Ordnungswidrig handelt, wenn man 3-4 Stunden die Woche da drinne probt.



    Im Übrigen ist es erlaubt bis zu 3 Stunden laut zu üben, das ist in einem BGH Urteil letztens gestätigt worden 😎

    Wenn ihr da ab und an für einen kleinen Zeitraum musiziert und es niemanden stört (und ihr Euch darin auch noch wohlfühlt), ist ja alles i.O.

    Wenn da aber regelmäßig drin geprobt wird und der Nachbarschaft faulen in regelmäßigen Abständen die Ohren ab, dann besteht halt durchaus die Möglichkeit, dass sich der eine oder andere beschwert und evtl. die Frage aufkommt, ob das in der Garage überhaupt erlaubt ist.

    Und dann kommt vielleicht doch einmal ein Vertreter der Baubehörde vorbei und schaut, ob die baulichen Voraussetzungen für diese Nutzung tatsächlich vorliegen.

    Es ist auch erlaubt, an seinem PKW rumzuschrauben und dabei Lärm zu machen (zu den entsprechenden Tageszeiten), wenn man aber regelmäßig seine Garage als Werkstatt nutzt und lautstark an Fahrzeugen rumbastelt, dann ist das halt doch was anderes und stört u. U. den einen oder anderen Nachbarn.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Umbrüche in Sätzen entfernt

  • Du verwechselst hier die Topics. Es geht nicht um meinen Fall, der ist gelöst!

  • Letztlich war die Frage wie man einen gut gedämmten Raum, der keine Lärmbelästigung verbreitet so nutzen kann, das man nicht Ordnungswidrig handelt, wenn man 3-4 Stunden die Woche da drinne probt.

    Ein Badezimmer ist m.W. auch kein Aufenthaltsraum, auch wenn man auf die Idee kommen könnte in der Badewanne zu schlafen. Viele innenliegenden Badezimmer wären ansonsten rechtswidrig. Hier spricht also die praktische (typische) Nutzung gegen eine Einordnung als Aufenthaltsraum. Warum sollte das in einem Probenraum anders sein?


    Der Probenraum ist weder von der Ausstattung noch von der Nutzung ein Aufenthaltsraum, und muss auch kein Aufenthaltsraum sein, weil eine entsprechende Nutzung gar nicht geplant ist. Wer sagt, dass man nur in einem Aufenthaltsraum ein paar Stunden die Woche musizieren darf?


    In meinen Augen ist die Nutzung der Probenräume, Bsp MA Friesenheim, durchaus zulässig. Es spricht auch nichts gegen eine Vermietung, zumal hier die zulässige Nutzung sicherlich im Mietvertag vereinbart wird. Der Mieter darf die Räume nur nicht zweckentfremden, das ist klar.

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  • Ein Badezimmer ist m.W. auch kein Aufenthaltsraum, auch wenn man auf die Idee kommen könnte in der Badewanne zu schlafen. Viele innenliegenden Badezimmer wären ansonsten rechtswidrig. Hier spricht also die praktische (typische) Nutzung gegen eine Einordnung als Aufenthaltsraum. Warum sollte das in einem Probenraum anders sein?


    Der Probenraum ist weder von der Ausstattung noch von der Nutzung ein Aufenthaltsraum, und muss auch kein Aufenthaltsraum sein, weil eine entsprechende Nutzung gar nicht geplant ist. Wer sagt, dass man nur in einem Aufenthaltsraum ein paar Stunden die Woche musizieren darf?


    In meinen Augen ist die Nutzung der Probenräume, Bsp MA Friesenheim, durchaus zulässig. Es spricht auch nichts gegen eine Vermietung, zumal hier die zulässige Nutzung sicherlich im Mietvertag vereinbart wird. Der Mieter darf die Räume nur nicht zweckentfremden, das ist klar.

    Im vorliegenden Fall wurde für die Garage wohl ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Aufenthaltsraum gestellt und wohl auch genehmigt (wobei ich immer noch nicht glauben kann, dass hierzu die Angaben zur Belichtung korrekt gemacht wurden - meine persönliche Meinung). Eine regelmäßige Nutzung für Musikproben stellt m. E. schon ein regelmäßiger Aufenthalt dar. Die vom TE eingestellten Bilder und mein Verständnis vom Baurecht lassen sich für mich mit einem "Aufenthaltsraum" nicht in Einklang bringen.


    Gruß

  • Kein anderes Land der Welt subventioniert alle Arten von Musik so stark wie D, auch populäre Musik!

    Oh. Damit würde ich mal gaaanz vorsichtig sein und das Fähnchen nicht so hoch halten wollen. Kultureinrichtungen bekommen in Deutschland kaum Geld. Es gibt nur wenige Kultureinrichtungen die ausreichend bezuschusst werden. Die meisten bekommen nur geringe Mittel, wenn überhaupt. Unser Verein, Veranstalter von Konzerten, wo sich fast wöchentlich internationale Künstler die Klinke in die Hand geben, bekommt nur für die Lehrlinge einen Zuschuss. Auf der anderen Seite der Grenze, in Österreich, da werden Kultureinrichtung so mit Geld bezuschusst, dass sie es sich leisten können auch Veranstaltungen zu machen, die sich nicht rechnen. Wir müssen schauen, dass wir am Ende des Jahres unsere Rechnungen bezahlen können und wenn nicht, hilft uns niemand. In Österreich haben ähnliche Einrichtungen wie die unsere keinerlei Überlebensängste. Durch diese staatliche Unterstützung sind diese Kultureinrichtungen auf dem breiten Land in der Lage auch einheimische Künstler mit Auftritten zu unterstützen. Das ist in Deutschland nahezu unmöglich für einen kleinen Künstler am Anfang seiner Karriere auf eine richtige Bühne zu kommen, weil es sich schlicht keiner leisten kann ein leeres Haus zu haben, im Gegensatz zu Österreich.


    Viele Leben in einem Wolkenkuckucksheim wenn es um Kultur geht und wissen gar nicht wie mies es der Kultur in Deutschland geht. Gefördert werden nur Leuchtturmprojekte, wo sich Politiker groß in Szene setzen können, oder Projekte wo die Politik meint sie wären förderungswürdig, weil angeblich seriöse Musik (was auch immer das bedeuten soll) oder ähnliches. Die breite Masse bleibt davon unberührt und muss schauen wo sie bleibt. Gäbe es diese vielen Vereine nicht, mit Menschen die selbstaufopfernd und ohne Bezahlung, also als Ehrenamt, die Kultur am Leben halten würden, sähe es sehr mies aus in Deutschland.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Eine regelmäßige Nutzung für Musikproben stellt m. E. schon ein regelmäßiger Aufenthalt dar.

    Darüber könnte man streiten. Eine regelmäßige Nutzung eines Badezimmers macht daraus auch noch keinen Aufenthaltsraum, und ein Badezimmer wird üblicherweise täglich genutzt.


    Abgesehen davon geht es jetzt nicht um die Garage des TE, sofern ich ihn richtig verstanden habe.


    Die Frage ist doch, darf ich nur in einem Aufenthaltsraum musizieren? Theoretisch könnte ich mich doch auch auf´s Dach setzen und Geige spielen, so lange ich die Nachbarn nicht störe. Wir haben zu diesem Thema "Hobbyraum" doch schon einige Urteile diskutiert. Mir kann auch niemand verbieten meine Briefmarkensammlung auf der Toilette zu sortieren. Es kommt also immer auf die geplante Nutzung an, und da sehe ich bei 3-4h Probe pro Woche keinen Bedarf für einen Raum der auch zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt ist. Ich würde daher davon ausgehen, dass diese Proben auch in einem Nebenraum o.ä. zulässig sind.


    Bei einem Profi-Musiker dürfte das anders aussehen, die üben täglich mehrere Stunden.

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  • Darüber könnte man streiten. Eine regelmäßige Nutzung eines Badezimmers macht daraus auch noch keinen Aufenthaltsraum, und ein Badezimmer wird üblicherweise täglich genutzt.


    Abgesehen davon geht es jetzt nicht um die Garage des TE, sofern ich ihn richtig verstanden habe.


    Die Frage ist doch, darf ich nur in einem Aufenthaltsraum musizieren? Theoretisch könnte ich mich doch auch auf´s Dach setzen und Geige spielen, so lange ich die Nachbarn nicht störe. Wir haben zu diesem Thema "Hobbyraum" doch schon einige Urteile diskutiert. Mir kann auch niemand verbieten meine Briefmarkensammlung auf der Toilette zu sortieren. Es kommt also immer auf die geplante Nutzung an, und da sehe ich bei 3-4h Probe pro Woche keinen Bedarf für einen Raum der auch zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt ist. Ich würde daher davon ausgehen, dass diese Proben auch in einem Nebenraum o.ä. zulässig sind.


    Bei einem Profi-Musiker dürfte das anders aussehen, die üben täglich mehrere Stunden.

    Ein Badezimmer ist im Baurecht explizit als Aufenthaltsraum ausgenommen. Und ja - ein Proberaum (zumindest, wenn er regelmäßig als solcher genutzt werden soll) stellt prinzipiell ein Aufenthaltsraum dar und muss dann

    eben auch die baurechtlichen Erfordernisse erfüllen.

  • Oh. Damit würde ich mal gaaanz vorsichtig sein und das Fähnchen nicht so hoch halten wollen. ...

    Ich lebe schon länger mit einer prof. Musikerin zusammen und kenne nicht nur ihre Situation, sondern auch die ihrer zahlreichen Studienkolleginnen, egal ob sie in frei in Bands oder für Projekte arbeiten oder in mehr oder weniger bekannten Orchestern angestellt sind. In D gibt es mehr Orchester, mehr Musiktheater und mehr Ausbildungsorte für alle Arten von Musik als in jedem anderen Land der Welt. Öffentliche Musikschulen wie in D in jedem Landkreis sind in anderen Ländern völlig unbekannt, Zuschüsse für private Musikausbildung gibt es nicht. Auch Einrichtungen wie die KSK gibt es sonst nirgends.


    Ich stelle nicht in Frage, dass auch hier alles besser sein könnte und wünsche dies auch, aber von den deutschen Bedingungen für professionelle wie hobbymäßige Musik kann in fast allen anderen Ländern der Welt nur geträumt werden!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ein Proberaum (zumindest, wenn er regelmäßig als solcher genutzt werden soll) stellt prinzipiell ein Aufenthaltsraum dar und muss dann

    eben auch die baurechtlichen Erfordernisse erfüllen.

    Bei einem Proberaum verbietet sich geradezu ein übliches Fenster, jedenfalls im Wohngebiet, aus Schallschutzgründen.


    Zitat Musterbauordnung, alle LBOs wahrscheinlich ähnlich:

    "Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie ... Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig."


    Da Musik gespielt wird, ist ein Proberaum ein Spielraum, oder nicht? :)


    Die Fenster wären also abgehakt.


    Ergänzung: Ich habe selbst viele Jahre in Bands gespielt. Z.T. war der gemietete Proberaum in einem Keller, wo die Räume nur durch Raumverbund gelüftet wurden. Es waren einfach viele Löcher in den Blechtüren. Es gab mehrere Proberäume. Proben konnte nur 1 Band wegen der Luftlöcher. Dadurch mussten sich die Bands untereinander auf Probezeiten einigen.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ja, da haben wir es ja. Orchester..., Musikschsule... Opern..., Konzertsäle... usw.. Das ist eine kleine elitäre abgeschlossene Welt die gefördert wird. Die große Masse Kultur wird aber nicht gefördert. Du bist in einer kleinen elitären Blase. Ich kenne diese Blase von meinem Schwager, der klassischer Sänger ist und Schwägerin die im Theaterbetrieb tätig ist. Das ist weit weg von der Masse der Kulturszene.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ein Badezimmer ist im Baurecht explizit als Aufenthaltsraum ausgenommen. Und ja - ein Proberaum (zumindest, wenn er regelmäßig als solcher genutzt werden soll) stellt prinzipiell ein Aufenthaltsraum dar und muss danneben auch die baurechtlichen Erfordernisse erfüllen.

    Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, kann auf Belichtung und damit Fenster verzichtet werden, wenn die Nutzung dieser Räume ihrer Zweckbestimmung nach Fenster nicht zulässt. Das gilt gerade für laute oder anders belästigende Nutzungen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich lebe schon länger mit einer prof. Musikerin zusammen und kenne nicht nur ihre Situation, sondern auch die ihrer zahlreichen Studienkolleginnen, egal ob sie in frei in Bands oder für Projekte arbeiten oder in mehr oder weniger bekannten Orchestern angestellt sind. In D gibt es mehr Orchester, mehr Musiktheater und mehr Ausbildungsorte für alle Arten von Musik als in jedem anderen Land der Welt. Öffentliche Musikschulen wie in D in jedem Landkreis sind in anderen Ländern völlig unbekannt, Zuschüsse für private Musikausbildung gibt es nicht. Auch Einrichtungen wie die KSK gibt es sonst nirgends.


    Ich stelle nicht in Frage, dass auch hier alles besser sein könnte und wünsche dies auch, aber von den deutschen Bedingungen für professionelle wie hobbymäßige Musik kann in fast allen anderen Ländern der Welt nur geträumt werden!

    Yep, das ist aber nicht der Mainstream der Hobbymusik, findet in Kellern statt und wird nicht gefördert oder unterstützt! Darum geht es doch. Profimusiker sind nicht gemeint in diesem Thread!