Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Eurer rechtlichen Einschätzung von folgendem Sachverhalt:
Es stehen 5 Reihenhäuser hintereinander, quer zur Straße. Über einen Gehweg sind die hinteren Häuser zu Fuß erreichbar.
Das Reihenendhaus, vorne an der Straße besitzt im Kellergeschoss die Garagen, die per Nutzungsrecht im Grundbuch an die hinten Liegenden zugeordnet sind.
Das Eigentum ist also beim Reihenendhaus, das Nutzungs und Überfahrtsrecht bei den hinteren Nachbarn.
Die Garagen sind bis dato mit Stromkabeln versorgt, 3x1,5 mm² - 16 Ampere - 220 V, für Licht und später nachgerüstete Torantriebe.
Alle Leitungen sind beim jeweiligen Nachbarn angeschlossen, verlaufen aber logischerweise durch das Eigentum des Reihenendhauses.
Die Frage stellt sich nun, ob der Eigentümer des Endhauses, es zulassen müsste, das die Nutzungsberechtigten dort E-Autos einstellen?
Daran anschließend natürlich die Frage, ob auch Ladestationen und deren Einrichtung geduldet werden müssten?
Bin sehr gespannt auf Eure Beiträge