Erweiterung eines Bestandsgebäudes aus den 60ern

  • Hallo zusammen, ich komme aus einen andern Forum hierher "geflohen".


    Dort habe ich unte anderem eine Art Tagebuch über meine Haussanierung angefangen. Eventuell werde ich dessen Inhalt auch übertragen, wenn es sich dort nicht mehr bessert.


    Parallel zur Sanierung steht ein Anbau an die Immobilie an, da ein Kinderzimmer fehlt und auch die Küche größer sein könnte. Hierzu haben wir uns viele Gedanken gemacht, aber am Ende war ein Anbau nach Süden nicht sinnvoll umsetzbar. Immer waren die Laufwege nicht optimal oder es entstand zuviel Verkehrsfläche bzw. von bestehenden Räumen müsste Platt abgegeben werden.


    Nun ist die aktuelle Idee nach Westen anzubauen bis an die 3m-Linie. Das wäre zwar ein Verstoß gegen die im Bebauungsplan festgelegten Grenzen, das Bauamt steht einer Ausnahme aber positiv entgegen.


    Die Idee ist, unten einen größeren Flur und die neue Küche zu schaffen:


    Im OG dann ein weiteres Kinderzimmer und ein zusätzliches Duschbad. Beim alten Kinderzimmer würden die Giebelfenstee durch eine Gaube ersetzt werden.



    Spannend wird vor allem, ob das Bad im OG funktioniert. Dort habe ich versucht, das best mögliche rauszuholen. Hier als Detail mit Hohenlinien der Dachschräge.

    Um die Dusche zu positionierten, ist nur win Dachfenster möglich.


    Details, wie Positionen von Fenstern oder Entsorgungsleitungen fehlen noch. Erstmal geht es um die grundlegende Umsetzbarkeit.


    PS: der Anbau soll wie der Bestand voll unterkellert werden.

  • Hat jemand Erfahrung, ob das Badezimmer so funktionieren kann?

    Nein. Es fehlen die Fallrohre.

    Ob der Anbau überhaupt und in der Form möglich ist, ist eine Frage des Baurechts. Kann man mangels Angaben nicht prüfen, selbst wenn man wollte.

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  • Die Fallrohre können ja noch weitgehend frei positioniert werden. Bei bodentiefer Dusche natürlich in deren Nähe. Für das WC könnte noch das Fallrohr in der Hausecke planobenlinks vom Bestandsgebäude evtl. geeignet sein.


    Mir ging es eher um die Raumhöhe über Waschbecken und WC (Dachschräge) und der Platz zwischen Tür und Dusche.

    Habe extra eine ausladende Vorbauwand eingezeichnet, dass u. U. noch Reserve wäre.


    Zum Anbau ansich außerhalb der Baugrenze vom B-Plan habe ich die unverbindliche Aussage von Bau-Bürgerbüro:

    Zitat

    nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der vorderen Baugrenze in Aussicht gestellt wird.

    Verbindliche Aussagen gibt ea natürlich frühestens mit einer Bauvoranfrage.

  • Die Fallrohre können ja noch weitgehend frei positioniert werden.

    Eine Berücksichtigung der darunterliegenden Geschosse und der Lage der Grundleitungen empfiehlt sich aber schon.


    Ob die Raumnutzung funktioniert, lässt sich mangels Bemassung nur raten.

  • Hier der Ausschnitt nochmal mit dem Raster. Zwischen den durchgezogen Linien sind 1m, dementsprechend 20cm zwischen den gestrichelten.



    Die blauen Kreise sind das vorhandene bzw. mögliche Fallrohr.

  • Die Fallrohre können ja noch weitgehend frei positioniert werden.

    So frei, dass das Fallrohr an der Dusche im EG vor dem WF Fenster verläuft :wall:



    nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der vorderen Baugrenze in Aussicht gestellt wird.

    Dann würd ich erstmal eine Bauvoranfrage stellen. Meine Aussage bezog sich übrigens NICHT auf irgendwelche Baugrenzen (die ich ja nicht kannte), sondern auf andere Rahmenbedingungen

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  • So frei, dass das Fallrohr an der Dusche im EG vor dem WF Fenster verläuft :wall:

    Er könnte die Leitung ja unter der Decke aufhängen und bis zum Fallrohr führen, wenn genug Höhe vorhanden ist, damit es nicht ins Fenster und der Tür geht. So hätte man es vor 100 Jahren gemacht. Was für ein Anblick... :lol:

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • :lach: Gute Idee, werde ich weiterreichen.


    Nein im Ernst, die Fensterposition ist noch gar nicht festgelegt. Deswegen in meiner 3D-Ansicht auch nicht vorhanden.

    Da es im Bad nur ein Dachfenster geben kann (wegen der Duschposition), müssten die Fenster sowieso anders positioniert werden, als bisher.

    Damit geht auch die vorhandene Symmetrie im OG verloren und eine andere optisch ansprechende Lösung muss gefunden werden.

    Daher war die Position im Plan erstmal nur symbolisch, um überhaupt in Erfahrung zu bringen, ob so ein Anbau möglich, bevor sich ein Architekt oder Bau-Ing. damit befasst.


    Ich verstehe, dass ich etwas mit der Tür ins Haus hier gefallen bin und werde noch paar grundlegende Informationen nachreichen.

    :yeah:

  • :wall::wall::wall:

    Bitte was ist daran so schlimm mit einer Vorstellung zu kommen, was man gebaut haben möchte die auch umsetzbar sind?


    Wir wurden nach dem ersten Gespräch gebeten, uns Gedanken zur Raumaufteilung und -bedarf zu machen. Dabei ist auch die Idee gekommen, in die andere Richtung anzubauen. Weil es einfach besser umsetzbar ist. Wo ist nun das Problem daran, mit dem Amt abzuklären, ob gegen dieses Vorhaben grundsätzlich etwas dagegen spricht?

  • Du hast ein max. schwieriges Grundstück:

    Baugrenzen

    Grenzabstand

    Gebäudehöhe?

    GRZGFZ ?

    B-Plan ?


    und meinst, dass selbst bearbeiten zu können und nur irgendwann ein(e) Stempleaugust(e) für den antrag beschäftigen zu können

    +

    mit dem Amt abzuklären,

    sprichst selbst mit den Ämtern, obwohl die, auch wenn sie Deutsch als Muttersprache haben, eine Fremdsprache sprechen (Baurechtisch)

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  • und meinst, dass selbst bearbeiten zu können und nur irgendwann ein(e) Stempleaugust(e) für den antrag beschäftigen zu können

    Nö. Dafür gibt es ja das Ingenieurbüro. Nur bin ich mir nicht sicher, ob ich mich von der Idee eines kleinen Kinderbades verabschieden muss. Denn es ist eine extrem knappe Geschichte.


    Zum Grundstück:

    • Grundstücksgröße: 787m²
    • Grundflächenzahl: 0,2 = 157,4m²
    • Geschossflächenzahl: 0,3 = 236,1m²
    • I WR (Reines Wohngebiet, maximal 1 Vollgeschoss)

    Im Übersichtsplan habe ich schon Baulinie und -grenze gemäß eingezeichnet.

    Der B-Plan vom Wohngebiet in Wolfsburg (Niedersachsen) befindet sich hier.


    Als PDF habe ich auch den original Grundriss anbei: grundriss_original (4).pdf

  • Ich würde mich nicht wundern, wenn der Blumenfester-Erker mit der Begrenzung auf 1 Vollgeschoß zu tun hat.Und da knallt Du jetzt ein Geschoß in Voller Höhe drauf ein baust ein daneben.

    Viel Spass bei der Berechnung der Vollgeschoße!

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  • Hat jemand Erfahrung, ob das Badezimmer so funktionieren kann? Oder sonst Anmerkungen zur Anbauidee?

    Technische gesehen "funktionieren" würde dieses Bad vermutlich schon. Aber es wäre ein sehr beengter Zugang. Man müsste sich an der Dusche schon vorbeiquetschen und stünde dann unter dem Dachflächenfenster um sich wahlweise für die Nische mit Waschtisch oder mit dem WC entscheiden zu können - beide unter der Dachschräge.


    Auch der Zugang ins neu hinzugekommene zweite Kinderzimmer ist unschön: rechts oder links der Tür würde ein Schrank stehen. Beide Positionen sind nicht gut, weil man quasi dagegen laufen würde, zumindest gefühlt. Außerdem dürfte das Zimmer trotz der beiden Fenster eher dunkel wirken, weil der Bereich unter der Schräge nicht natürlich belichtet wird.


    Von außen sieht der Baukörpern dem Anbau eigenartig verquollen aus - der passt da einfach so nicht dran, die Proportionen missraten völlig. Die Auf-/ bzw. Übernahme des Querschnitts vom Langhaus des Bestandes wäre ein gefälligerer Ansatz!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist das mit den Nutzungsrechten des Planes abgeklärt, bevor er hier eingestellt wird? Ich frach nur mal so... ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Off-Topic:

    Ist das mit den Nutzungsrechten des Planes abgeklärt, bevor er hier eingestellt wird? Ich frach nur mal so... ;)

    Wer sich die lästige Mühe macht, den gesamten Faden zu lesen, kann unschwer erkennen, dass dieser Plan vom Ersteller selbst veröffentlicht wurde. Insofern besteht hier wenig Bedarf nach Klärung oder gar "Ab"-klärung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In #15 ist der Originalplan drin. Den hat er ganz sicher nicht selbst gezeichnet.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wer sich noch mehr Mühe macht, wird finden, dass es die "NIedersächische Heimstätte" so nicht mehr gibt. Wie es sich mir dem Urheberrecht und der Rechtsnachfolge verhält, müssen andere wissen.

    Niedersächsische Heimstätte – Wikipedia


    Aber SO einzigartig ist der Entwurf auch für die damalige Zeit nicht, so dass ich bezweifle, dassdas Urheberrecht hier überhaupt greift

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Auch hier wieder: Bitte nicht Urheberrecht mit Nutzungsrecht verwechseln. ;)

    Es mag sein, dass es den Urheber nicht mehr gibt, aber ist dieser seit 70 Jahren verstorben? Gab es damals eine Vereinbarung über Veröffentlichung? Ich meine, dass man diese nicht braucht, weil mit einem Werkvertrag man die Pläne mit kauft und das volle Nutzungsrecht hat. Aber die Forumsmannschaft glaubt ja, dass man dafür eine eigene Nutzungsvereibarung bräuchte. Entweder man zieht sein Ding also komplett durch, oder lässt es bleiben. Aber mal so und dann anders, das ist nicht gut und stiftet nur Verwirrung. Oder hängt das vom Gutdünken der Moderatoren ab? Auch OK, muss man nur vorher wissen, also in die AGBs schreiben.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Off-Topic:

    Im Übersichtsplan habe ich schon Baulinie und -grenze gemäß eingezeichnet. Der B-Plan vom Wohngebiet in Wolfsburg (Niedersachsen) befindet sich hier.

    Der Link funktioniert nicht, bitte korrigieren! ... Wolfsburg ... Stadt meiner Jugend ... muss ich mir anschauen :bier:

    In #15 ist der Originalplan drin. Den hat er ganz sicher nicht selbst gezeichnet.

    Oh, den hatte ich noch nicht gesehen, bzw. hatte ich übersehen!

    Kan eine (rein) juristische Person "versterben"?

    Sie kann beispielsweise "liquidiert" oder anders formal aufgelöst werden, also "untergehen". Aber juristische Personen können eh nie Urheber sein, da diese Eigenschaft zwingend an natürliche Personen gebunden ist. Insofern ist die Frage so müßig. Allerdings räumen Arbeitnehmer regelmäßig im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses (z.B. in Ingenieur- / Architekturbüros) die ausschließlichen Nutzungsrechte an von ihnen geschaffenen Werken ihren Arbeitgebern ein. Damit können auch nur noch diese die Nutzung durch Dritte untersagen (lassen). Wie es dann wohl nach deren Untergang aussieht? Nein, jetzt bitte keinen VHS-Kurs "Urheberrecht für ganz weit fortgeschrittene!"

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Absätze ergänzt