Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Edelstahlschrauben A4-70

  • Hallo Zusammen,

    Kann mir vielleicht jemand sagen ob ich für Edelstahlschrauben A4-70 ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 benötige?


    Es geht hier um die Befestigung eines Geländerpfostens, an eine Balkonplattform.

  • In welchem Zusammenhang fragst Du?

    Die grundsätzliche Verwendbarkeit ist, da es sich um eine "DIN-Schraube" (DIN 933) handelt, nachgewiesen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • kommt drauf an - kann vereinbart werden, aber ob apz 3.1 (für exc 1 oder ecx 2) erforderlich ist, halte ich für fraglich. geringere anforderungen s. DIN EN 1090-1, tab. 1.

    u.u. reicht stellungnahme des schraubenherstellers.


    Es geht hier um die Befestigung eines Geländerpfostens, an eine Balkonplattform.

    aber es geht nicht um dübel, oder?

  • In welchem Zusammenhang fragst Du?

    Die grundsätzliche Verwendbarkeit ist, da es sich um eine "DIN-Schraube" (DIN 933) handelt, nachgewiesen.

    in Tabelle 1 der EN 1090-2 Prüfbescheinigungen für metallische Produkte steht Schrauben, Muttern oder Scheiben Bescheinigung 2.1, gilt wenn Schrauben, Muttern oder Scheiben zur Verwendung in nicht vorgespannten Schraubverbindungen und nicht als Komponente von Schraubengarnituren nach den Normenreihen EN 14399 oder EN 15048 bereit gestellt werden.

    Jetzt sagt unser Statiker, das sind Edelstahlschrauben und da gilt die Z-30.3-6, ich interpretiere die aber anders als er, nämlich das die nur ein 3.1 für Garnituren verlangt. Ich hab mich mit dieser Fragestellung schon ans DIBT gewandt, aber still ruht der See, die sind glaube ich selbst nicht in der Lage da eine Aussage zu treffen.

    Jetzt haben wir den Schraubenlieferanten gewechselt (Würth) und der war ganz verdutzt das wir ein 3.1 Zeugnis haben wollten, das würde außer bei Garnituren niemand verlangen.

    Bisher haben wir das für jede Schraube vorgehalten und die Zeugnisse sind nicht günstig.

  • Zitat von zulassung

    Die Verbindungselemente sind mit dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 16 zu liefern. Zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer kann auch eine Lieferung mit Prüfbescheinigung nach DIN EN ISO 16228 17 vereinbart werden.