Brüstungshöhe/Absturzsicherung und 2. Fluchtweg

  • Hallo Leute ich plane einen Neubau. EG und OG 2 Vollgeschosse und das Dachgeschoss soll einen Giebel bekommen und exakt wie dieses Haus im folgenden Link dann aussehen


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    Nun hatte ich die Frage wegen einem 2 ten Fluchtweg der ja vorhanden sein muss wenn diese Räume als Aufenthaltsräume genutzt werden sollen. 1 Fluchtweg ist die Treppe und zweiter Fluchtweg das Fenster. ABER das Fenster muss eine Öffnungsbreite von 0,90x 1,20m haben um als Fluchtweg zu gelten. Nun habe ich überlegt wie das bei den 3 Fachfenster wie im Link zu sehen klappen soll. Durch den Moderator Thomas habe ich den Tipp bekommen das ich die Fenster mit Stulp machen kann so hätte ich das erforderliche Maß auch wenn ich Stulp verabscheue. Nun hier meine Fragen



    1.) Ist es egal wie die 0,90 x 1,20m Fensteröffnung vorhanden sein muss? Also waagerecht oder horizontal (Niedersachsen) ? Wenn man es mit Stulp macht dann hätte ich locker mehr als 120cm in der Breite und mehr als 90cm in der Höhe. Randnotiz " meine Fensterhöhen im OBERGESCHOSS sind im Rohbau 2,37, Fußbodenaufbau 12cm, Rohbauhöhe 2,62cm, Raumhöhe OK Fußboden bis UK Decke 2,50, vom Laminat bis UK Rolladenkasten sinds 2,23m"



    2.) Ich habe mal nachgemessen bei einem Standard Rohbaumaß von 1.01m bekommt man eine Fensteröffnung von 84cm (Schüco Fenster). Wie kann ein Standardmaß im Rohbau gleichzeitig die Fluchtbreite nicht gewährleisten?? Jeder hat hier bei mir im Neubau dieses Maß und niemand hat hier 90cm Öffnungsbreite in deren Fenster im Obergeschoss? Hab mal in einem anderen Forum gelesen das jemand auch die 1,01m und genau wie ich die 84cm lichte breite hatte. Könnte man unter gewissen Umständen eine Sondergenehmigung bekommen wenn man 85x115 nur hinbekommt?



    3.) Ich war mal so frei und bin mal mit meinem Zollstock bewaffnet in einen Neubau vor paar Wochen. Ich möchte ja ein Doppelfenster mit Festelement als Absturzsicherung. Jetzt meine Frage AB WO fängt bzw. endet in meinen Fotos im Dateianhang die Brüstungshöhe? Also was ist hier die Brüstungshöhe 90cm oder 100cm?? Gemessen habe ich ab Estrich und einmal von Außen von der Fensterbank aus. Man kann auch zoomen dann sieht man die Anzeigen auf dem Zollstock besser. Siehe Dateianhang ganz unten die 6 Bilder


    4.) Hier 2 Links Links ein Rohbaumaß 2,01. Fensteröffnung lichte Maße ca 85cm breite und 115cm höhe. So sehen hier fast alle aus. Wo soll das der 2te Fluchtweg sein? Badfenster sind noch kleiner


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    Hier unten die 6 Bilder der Brüstungshöhe






    Freue mich über eure Unterstützung und würde mich freuen wenn ihr mir zu diesen 4 Fragen eine Antwort geben könntet! Ps die oberen 3 Links musste ich verlinken da hier nur 6 Bilder möglich sind

  • 1.Was sagt denn Dein bauvorlageberchtiger Planer zu dem Themenkomplex?


    2. Sicher, dass die Fenster, die Du da gemessen hast, auch 2. Rettungswege sein müssen?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Mein Planer ist im Urlaub. Mit "ich plane einen Neubau" meinte ich nur das ich vorhabe ein Haus zu bauen


    Die Fenster die ich da gemessen habe mit dem Zollstock da geht es nicht um Fluchtweg sondern ob die Brüstungshöhe 90cm oder 100cm sind. Würde das gerne wissen


    Was ich zu Hause gemessen habe ist die lichte breite von 85cm beim Rohbaumaß 1,01m. Könnte mir vorstellen das man beim lichten Maß von 85x115cm ein Auge zudrückt

  • Ach Ralf das habe ich doch schon in Erfahrung gebracht. Gebäude unter 12m sind BRH von 80cm bis 100cm vorgesehen. Ich wollte nur wissen welche BRH ich da auf meinen Bildern habe und nicht welche man einhalten muss.


    Würde mich freuen wenn du ein klein wenig sympathischer wärst. Gehst ganz schön ruppig an meinen Thread ran :(

  • Nicht mal ein Hühnerauge

    Da muss man schon gut argumentieren und das Gesamtkonzept schlüssig darstellen.


    Ist bei inem Neubau eher nicht möglich. Für Bestandsgebäude schon.


    Anbei mal ein älterer Artikel aus 2004, der sich mit genau dem Thema auseiander setzt.

  • 1.) Ist es egal wie die 0,90 x 1,20m Fensteröffnung vorhanden sein muss? Also waagerecht oder horizontal (Niedersachsen) ?

    horizontal oder waagerecht ?

    Hast den hinweis wohl schon im anderen tread nicht verstanden.

    Ist übrigens im oben verlinkten Artikel ausführlich behandelt.

    Könnte man unter gewissen Umständen eine Sondergenehmigung bekommen wenn man 85x115 nur hinbekommt?

    Es sind in begründeten Fällen Abweichung oder Erleichterungen möglich. Bei einem Neubau aber kaum zu begründen.

    AB WO fängt bzw. endet in meinen Fotos im Dateianhang die Brüstungshöhe?

    Ob das in NS definiert ist weiß ich nicht.

    In MV wäre es Oberkante Fensterbank.

    Wo soll das der 2te Fluchtweg sein?

    Musst Du den fragen, der es gebaut hat. Vielleicht soll es ja auch gar keiner sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Sehr lieb von dir für die Antworten de Bakel. In meinen 6 Fotos ganz unten was würdest du sagen ist da die Brüstungshöhe? 90cm oder 100cm?

  • Es geht hier darum zu verstehen, dass der 2. bauliche Rettungsweg zwei wesentliche Aufgaben hat:

    • Feuerwehrleuten soll der Zugang zu den darüber erschlossenen Räumen ermöglicht werden - auch in Schutzkleidung, mit Helm und Atemschutz (-gerät).
    • zu rettende Personen sollen eigenständig - oder wenn verletzt auf einer Trage liegend - die erschlossenen Räumen verlassen können - auch wenn sie bewegungseingeschränkt oder etwas korpulenter sind und oder getragen werden müssen.

    Die meisten Menschen sind frontal betrachtet an ihrem breitesten Punkt - auf Höhe ihrer Schultern - ohne dicke Kleidung nicht mehr 60 cm breit und sollen dann beidseitig noch etwas Abstand zum Rahmen der Öffnung haben. Der Platz wird auch für die Schutzkleidung von Feuerwehrleuten benötigt. So erklärt sich die Anforderung einer Öffnungsbreite von 90 cm. Außerdem soll neben einer 40 - 50 cm breiten Leiter noch ein praller Löschschlauch durch das Fenster passen.


    Die minimal erforderliche Brüstungshöhe ergibt sich in den meisten Bundesländern in D direkt aus der LBO und ggf. aus den ASR - welche aber nur für Arbeitsstätten gelten. (In diesem in Niedersachsen liegenden Objekt ergibt sich die Vorgabe aus der Durchführungsverordnung zur LBO, wie Ralf Dühlmeyer bereits schrieb. Danke für den Hinweis de Bakel !) Die Höhe des Rettungsfensters von 120 cm ergibt sich als minimale Durchstiegshöhe bei nur wenig gebeugtem Oberkörper unter Berücksichtigung des Helm und der Pressluftflasche eines Atemschutzgerätes, welche locker 20 cm dick und verdammt schwer ist. Und damit sollen die Feuerwehrleute dann noch eine erwachsene Person auf einer Trage durch das Fenster reichen können - zur Weitergabe an eine auf einer Leiter stehende Person. Deshalb muss das eine Rettungsfester pro Nutzungseinheit 90 x 120 cm groß sein.


    Darüber, ob die 1,2 m als Höhe gesetzlich geregelt sind, streiten sich mitunter Fachjuristen. Rein logisch kann sich eine durchsteigende Person auch zur Seite neigen und dann auch ein liegendes Format real nutzen, soweit das o.g. Seitenverhältnis gegeben ist. Ich selbst hatte noch nie den Fall, ein Fenster von nur 0,9 m Höhe mit einer Breite von 1,2 m planen zu wollen, aber das mag reiner Zufall sein. Beim TS könnte das passen.


    Da pro Nutzungseinheit, welche je nach LBO bis zu 400 m2 groß sein kann, nur ein Rettungsfenster benötigt wird, können alle anderen Fenster der NE andere Formate haben. Das eine als Rettungsweg notwenige Fenster muss aber zuverlässig und gesichert auch tatsächlich jederzeit von außen anleiterbar und von innen zugänglich sein.


    Es gibt mehrere Dutzend "Vorzugsmaße" für Rohbauöffnungen von Fenstern. Einige sind größer, andere kleiner als die minimale Größe von Rettungsfenstern. Wenn ein Element mehrere Eigenschaften haben muss, muss es in der Schnittmenge aller erforderlichen Teilmengen liegen. Weitere Informationen dazu findest Du in dem sehr schönen und informativen Artikel, auf welchen bereits de Bakel verlinkt hat!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die minimal erforderliche Brüstungshöhe ergibt sich aus der LBO ...

    In der NBauO kann ich weder konkrete Anforderungen an Rettungsfenster noch Mindesthöhen von Brüstungen oder Absturzsicherungen finden.


    Ralf Dühlmeyer, ist das wirklich so schwammig, oder gibt es irgendwelche Konkretisierungen?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • In der NBauO kann ich weder konkrete Anforderungen an Rettungsfenster noch Mindesthöhen von Brüstungen oder Absturzsicherungen finden.

    Ich auch nicht, aber es gibt den § 4 zur DVO zur LBO. Ich ergänze die DV in meinem Post.

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  • Demnach wäre es wurscht, ob die 1,20 m die Höhe oder die Breite sind. Oder Ralf Dühlmeyer ?

    Das ist korrekt. Das hatte ich sinngemäß auch schon so wiedergegeben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • die Höhe oder die Breite sind

    Nö. "Durfte" ich mal mit der Bauordnung bei einem von eben dieser Bauordnung genehmigten Nutzungseinheit durchdeklinieren. Mit dem "Wurstende" bei der Bauordnung!. Hat die aktuellen Nutzer dann rd. 5.000 € gekostet (Baukosten)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo Leute wollte mich nochmal kurz melden und mich für die lieben Antworten bedanken. Ich muss bisschen schmunzeln weil ich das glaube ich jetzt zum 4 mal frage aber kann mir echt Niemand sagen was die Brüstungshöhe in meiner Bilderkollektion ist? Also die 6 Bilder wo ich einen Zollstock halte. Die Maßangaben auf dem Zollstock kann man durch zoomen bzw. scrollen erkennen.


    Sind es 90cm oder 100cm?? Gemessen ab Estrich. Ist das Ende der Brüstungshöhe die Oberlippe vom Festelement?, die Unterkante vom Rahmen, die Oberkante vom Rahmen. Ich habe ja einen Maßstab daneben. Kann mir niemand sagen welcher cm Angabe die Brüstungshöhe endet??

  • Mist wenn ich 1m nehme dann habe ich ein lichtes Maß in der Höhe beim geöffneten Fenster von 1,16m. Da fehlen mir 4cm für die erforderlichen 1,20m. Ich habe nämlich folgendes grad getan. Im OG habe ich meine doppel Balkonfenster geöffnet und ab Laminat ein 1m gemessen. Diese 1m sollen das Festelement darstellen. Von dort bis zur Unterkante des oberen Fensterrahmen im geöffneten Zustand gemessen und komme auf 1,16m


    Wenn ich die BRH auf 99cm setzen dann würden mir 3cm fehlen. Kann man eine BRH individuell gestalten oder gibts auch da Normmaße wie 80,90 und 1m?? Wenn ich meine BRH auf 95cm setze dann passt es perfekt oder ist das wieder ein Sondermaß? Falls ja dann gehe ich auf 90cm


    Ich glaube es ist egal was die BRH auf meinen Fotos ist ich muss auf 1,20m in geöffnetem Zustand kommen und das schaffe ich mit BRH 90cm. Dann hätte ich 1,26m Höhe


    Meine Doppelfenster im aktuellen Haus sind im Rohbaumaß 2,11m breit und ich komme haargenau auf 90cm Öffnungsbreite. Das heißt alle die 2,01m kommen auf 85cm und dann kanns ja nie im Leben passen mit dem geforderten Fluchtweg. Vorrausgesetzt Badfenster und andere Fenster sind kleiner im gleichen Geschoss

  • Deine BRH dürfte je nach Blickwinkel irgendwo bei 97 - 99 cm liegen.


    Hör mit dem oktametrischen System auf! Dessen Höhen haben nur bei „klassischem“ Mauerwerk mit Mörtelfugen einen Sinn. In der freien Wildbahn spielt das nur noch selten und bei Höhen eine Rolle - bei Sichtmauerwerk bspw., sonst fast nicht mehr, innerhalb von Fenstern sicher nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also kann ich ruhig meinem zukünftigen Bauträger sagen BRH 95cm und dann wirds individuell hergestellt fertig aus? Ich bin kein Fan von niedrigen BRH. Ich möchte auch mein Schreibtisch davor stellen und wenn ich mal das Fenster öffene nicht alle Notizblöcke beiseite räumen nur damit der Fensterflücel voll aufgeht. Gleichzeitig sitzen mir diese 1,20m Fluchtmaß im Nacken

  • Fenster werden im Objektbau eh individuell und hoffentlich auch nach Aufmaß gebaut. Da können die Maße innerhalb der systembedingt möglichen Maße beliebig festgelegt werden. Die stehen doch nicht fertig im Baumarkt im Regal! Deine Fragestellung ist insofern praxisfremd und basiert auf überholten Grundannahmen.


    Beim Bauen mit Bauträger würde ich allerdings davon ausgehen, dass von Dir jeder „Sonderwunsch“ mit Gold aufgewogen werden muss. Und „Sonderwunsch“ ist alles, was der BT (so) nicht geplant hat, also de facto jeder Wunsch bzw. Punkt nach dem Du fragst.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist es machbar das man dem Fensterlieferant des Bauträgers sagt die BRH so hoch das noch 1,21cm bleiben im geöffnetem Zustand bleiben und so breit das 91cm in der breite bleiben. Kann das sein Fensterprogramm ermitteln obs dann mit dem Rohbaumaß das man ihm gibt passt?


    also kann sein Programm die lichte Höhe exakt ermitteln wenn man ihm sagt BRH 95cm. Bin mir sicher das es mit 2,11 Breite x 2,37 Höhe Rohbau bei BRH 95cm exakt passt und ich genau dieses geforderte Fluchtmaß bekomme

  • Sag mal, was zerbrichst DU Dir den Kopf über (unklar ermittelte) Btüstungshohen?

    Ich denke, Du hast einen Planer. Dann kann der das doch nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub machen!

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  • Wie soll er denn bitte ermitteln können welche BRH Festelement samt Rahmen und Gummi ich nehmen muss um 1,20 bei geöffnetem Fenster hinzubekommen? Er ist doch kein Fensterbauer.


    Wenn ich dir jetzt sage ich will ein Schüco Fenster wo die Scheibe genau 80cm breit ist woher weißt du als Architekt welches Rohbaumaß man nehmen muss um exakt diese breite Glasscheibe zu bekommen? Das kann kein Architekt wissen

  • Brauchst Du an der diskutierten Stelle überhaupt ein Rettungsfenster? Du benötigst eins nur pro Geschoss und Nutzungseonheit!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn ich dir jetzt sage ich will ein Schüco Fenster wo die Scheibe genau 80cm breit ist woher weißt du als Architekt welches Rohbaumaß man nehmen muss

    In dem ich in die techn. Unterlagen von Schüco schaue und im Zweifel noch mit den DXF Dateien von Schüco ein Detail 1: 5 oder 1:10 zeichne. :P

    Wie soll er denn bitte ermitteln können welche BRH Festelement samt Rahmen und Gummi ich nehmen muss um 1,20 bei geöffnetem Fenster hinzubekommen?

    Genauso, nur Herstellerunabhängig. Detail > vermaßen und alles wird gut oder als Mangel anzuzeigen. Wenn Du aus Vershen falsche Vorgaben machst, heissts hinterher: Sie wollten das ja so. Hier Ihre mail. :P

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  • Ich weiß nicht ob mein Planer auf den neusten Stand ist. Er wirkt durchgebrannt und fertig mit dem Job. Ich frage ihn aber mal ganz nett. Das ist ja auch der Grund wieso ich hier unterwegs bin :( so jetzt ist es raus


    Ich sage ihm ich will die Fenster so das die 0,90 x 1,20 gegeben sind. Dann bin ich raus aus der Sache und er kann mir dann nicht sagen du hast mir diese Rohbaumaße gegeben wie du schon sagtest Ralf. Er muss doch sowas können. Ich bin Bauherr und kein Dipl. Ing.


    Ich habe damals selbst ermitteln müssen wie breit ich ein Fenster nachträglich im Rohbau machen musste um eine gewünschte Breite zu bekommen. Er konnte mir da nicht helfen.


    Also habe ich das richtig verstanden pro Geschoss brauche ich 2 Rettungswege ja? Muss der Flur auch entsprechende Breiten hergeben? Der Flur auf der Etage wo der Giebel ist wird nur 1m breit sein. Ist das in Ordnung?


    Ist die Etage wo der Giebel ist den ich ja als Aufenthaltsraum nutzen möchte (Wohnfläche) demnach auch ein Geschoss?