Hallo,
eine Kleingarage (Breite knapp 4m , Länge ca. 6m plus 3,5m angebaute Terrassenüberdachung) in Brandenburg, auf dem Grundstück eines Wohn-Einfamilienhauses (mit Abstand zum Haus), zu DDR-Zeiten längs auf die Grundstücksgrenze Wand an Wand zur Garage des Nachbarn gebaut, wird mangels Kfz nicht als Garage, sondern Abstellraum für Gartenwerkzeuge u.Ä. genutzt (ohne bauliche Veränderung).
Gibt es in Brandenburg Vorschriften, die dem entgegen stehen oder eine Genehmigung/Anmeldung erforderlich machen?
Für die neue Grundsteuer wäre es doch günstiger, wenn keine Garagennutzung vorliegt, weil außerhalb eines Einfamilienhauses gelegene Abstellräume nicht zur Wohnfläche zählen, also für die Bewertung komplett wegfallen?
Ich habe schon in die Brandenburgische Bauordnung geschaut, aber verstehe u.a. nicht wirklich, ob der fehlende Abstand zum Nachbargrundstück in diesem Fall kein Problem ist, weil Ausnahmen für kleine 'Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten' genannt sind. Anscheinend wird auch nicht die Nutzungsänderung von Garagen speziell sanktioniert wie in manch anderen Bundesländern.