Hallo miteinander,mddd
wir haben uns neue Holu-Alu-Fenster gegönnt und auf einen regional etabliertes Traditionsunternehmen gesetzt, das 25% über den anderen Angeboten war, und schon meinen Eltern vor 40 Jahren die Fenster eingebaut hat. Es gibt zwei Konfliktpunkte, die möglicherweise auch ins Unterforum für Rechtsfragen passen.
(1)
Zwei Hebe-Schiebe-Elemente wurden in eine Laibung eingebaut, die keinen Glattstrich hatte, weil kurz vor Einbautermin, als wir diese ausgebaut hatten, die Temperaturen um den Gefrierpunkt lag und Mörtel nicht abgebunden hat. Insbesondere am Sturz bzw. Ringbalken, wo Nuten der mit einbetonierten früheren Rolladenkästen rausgeflext wurden, ist alles eine Hügellandschaft. Auf meine Bedenkenäußerung und Vorschlag, die Elemente beim nächsten Termin einzubauen, hieß es: "Das geht, wir haben schon schlimmere Baustellen gesehen". Ich habe mich in der Situation "überzeugen" lassen, weil die Monteure die Elemente nicht zwischenlagern wollten wegen Beschädigungsgefahr, und wegen erneuter Kran-Erfordernis auch nicht wieder mitnehmen wollten. Also wurden die Elemente montiert, aber noch nicht verklebt. Später wird noch ein Blower-Door-Test gemacht übrigens.
Frage:
(a) Müsste da noch ein Glattstrich hin? Vereinbart ist "Montage nach EnEV".
(b) Und wenn ja - man könnte mühselig versuchen, in der Spalte zwischen Laibung und bereits am Fensterrahmen angebrachten Klebeband zu spachteln - ist das dann meine Aufgabe oder die des Fensterbauers? Schließlich haben die ja gesagt, das würde auch so dicht. Gearbeteitet wird übrigens nur mit innenseitiger Verklebung, ein vorkomprimiertes Band ersetzt die äußere.
(2) Die als Nebeneingangstür ausgeführte Terrassentür der Küche hat den Türgriff 4 cm tiefer (Griffmitte 101,5 cm über OKFFB) als die Balkontür des gleichen Fensterbauers, sowie als unsere Haustür und die Zimmertüren. Zudem liegt das Schloss ungewöhnlich weit unterm Griff, so dass ich michbei einer Körpergröße von 193cm bücken muss, um an den Schlüssel zu kommen. Auf meinen Einwand hieß es, die Höhe sei vom Beschlaghersteller vorgegeben, und wegen RC2 könne man da jetzt sowieso nichts mehr dran machen.
Frage:
Stimmt das, oder ist das ein Fertigungsfehler und man hätte das durchaus auf die übliche Höhe bringen können?
Besten Dank für die Rückmeldung!