Hallo,
ich meine zu wissen, dass der Grenzabstand einer Terrasse (ohne Überdachung) in Bayern 2,0m betragen muss, finde aber explizit dazu keine Aussage in der BayBO. Kann mir jemand sagen, wo etwas dazu steht, bzw. ob diese Bestimmung weggefallen ist.
Vielen Dank