WDVS Sockel

  • Guten Tag,

    bitte eure Meinung zur folgenden Ausführung im Sockelbereich:

    1) Unter der BP liegt die Perimeterdaemmung, die um 30 cm breiter als BP

    2) die 30 cm Dicke Dämmplatten (auch Perimeterdaemmung) sind drauf und an Mauerwerk/Stirnseite von BP geklebt (keine Abdichtung dazwischen)

    3) Dämmplatten sind dann gespachtelt, armiert, grundiert und mit Remmers MB 2K abgedichtet. Nach der Trocknung mit der Sockelfarbe gestrichen.

    Entspricht diese Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik?

  • Wo genau wurde abgedichtet, nur außen auf der Perimeterdämmung, oder auch auf der Stirnseite der Bodenplatte und dem aufgehenden Mauerwerk?


    Gerade hierfür braucht es eine Detailplanung!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Abdichtung gehört auf die Massivbauteile. Die Perimeterdämmung muss nicht abgedichtet werden bzw. da ist die Abdichtung annähernd wirkungslos..


    Weitere Frage: Gibt es keine Frostschürze? Wenn nein, wie ist die Frostsicherheit der Gründung gewährleistet?

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • , wie ist die Frostsicherheit der Gründung gewährleistet?

    Nicht der TE, aber vielleicht gilt das trotzdem:

    Frostsicherheit soll über den Perimaterdämmungsüberstand gewährleistet werden.


    Ich kenne zwar ein Maß von 0,5 m, aber vielleicht reichen auch 0,3 m

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Frostsicherheit soll über den Perimaterdämmungsüberstand gewährleistet werden.


    Ich kenne zwar ein Maß von 0,5 m, aber vielleicht reichen auch 0,3 m

    Das würde mich wundern. Woher kommen die 50 cm? Eine frostfreie Gründung ist da nicht ohne weiteres möglich.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Suchstichwort auch Schwedenbodenplatte. Die haben auch keine Frostschürze

    Doch. Sieh Dir die Regeldetails an. Offenbar wird bei bindigen Böden sogar eine Ringdränage unterhalb der Frostschürze aus Zitat "z.B. RCL/Schotter" gefordert. Dazu äußere ich mich mal lieber nicht weiter.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Frostsicherheit soll über den Perimaterdämmungsüberstand gewährleistet werden.


    Ich kenne zwar ein Maß von 0,5 m, aber vielleicht reichen auch 0,3 m

    Nein, eher nicht. Ich hatte 1,0 m von DOW in Erinnerung scheine mich aber getäuscht zu haben. Ein anderer Anbieter nennt eine Breite von 0,65 m für "übliche" horizontale "Frostschirme".

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Rechercheergebnis: :) Der Frostschirm ist nach DIN-EN ISO 13793 zu bemessen. Ich habe keine Erfahrung damit, aber pauschal etwas Dämmung außen anpappen ist offensichtlich nicht richtig.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Rechercheergebnis: :) Der Frostschirm ist nach DIN-EN ISO 13793 zu bemessen.

    Und was steht da drin? (Für 2,5 € / Seite kaufe ich mir die nicht 'mal schnell zum Reinschauen!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Es wäre gut, die Lage des Geländes zu kennen. Vielleicht wurde der Baugrund als absolut frostsicher nachgewiesen und Feuchtigkeit gibt es nicht?

    Hier, wo ich aktuell weile, wäre diese Ausführung möglicherweise top!

  • wie ist die Frostsicherheit der Gründung gewährleistet?

    Unter Perimeterdämmung gibt es laut LV Kiesfilterschicht und Sauberkeitsschicht aus Beton. Dient das der Frostsicherheit?

    Laut BL gibt es kein druckendes Wasser im unserem Baugebiet

  • Unter Perimeterdämmung gibt es laut LV Kiesfilterschicht und Sauberkeitsschicht aus Beton. Dient das der Frostsicherheit?

    Kann sein, oder auch nicht.

    Laut BL gibt es kein druckendes Wasser im unserem Baugebiet

    Was steht im Baugrundgutachten? Schichtenaufbau, deren Durchlässigkeitsbeiwerte kF , Schichtenwasser?

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Unter Perimeterdämmung gibt es laut LV Kiesfilterschicht und Sauberkeitsschicht aus Beton. Dient das der Frostsicherheit?

    Die Sauberkeitsschicht in üblicher Schichtstärke von 5 cm kaum.

    Laut BL gibt es kein druckendes Wasser im unserem Baugebiet

    Zeitweise aufstauendes Wasser könnte es aber trotzdem geben. Der Baugrund sollte nicht global, sondern im Detail betrachtet werden, siehe:

    Was steht im Baugrundgutachten? Schichtenaufbau, deren Durchlässigkeitsbeiwerte kF , Schichtenwasser?

    Erstaunlich, dass Du dem Mann nach der Vorgeschichte weiter glauben willst!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Erstaunlich, dass Du dem Mann nach der Vorgeschichte weiter glauben willst!

    Ich habe nur Fragen gestellt. Glauben kann ich da nicht sehen, nur die Frage nach "Fakten, Fakten, Fakten", die der frühere Chefredakteur eines überregionalen Magazins mal postuliert hat. :(

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Hier, wo ich aktuell weile, wäre diese Ausführung möglicherweise top!

    Tunesien? Ägypten? Sahara oder Wüstenregion im Allgemeinen?


    Abdichtung muss auf der Vorderkante der Bodenplatte hinauf zum Mauerwerk erfolgen und de Fuge zwischen den beiden Bauteilen abdichten und sogar noch über das Gelände hochgezogen werden. Eine Abdichtung auf dem WDVS-Sockel sollte es auch geben und zwar bis mind. 5cm über GOK. Das ist aber eher ein Schutz für den Sockelputz und dichtet nicht das Gebäude ab.


    Je nach Bodenverhältnissen kann bei Dir Wasser auch durch die Perimeterdämmung nach oben steigen (kapillar) und dann weiter nach oben wandern. Sicherlich in eher überschaubaren mengen aber eben doch so, dass Schäden irgendwann eintreten werden.


    Der Hinweis auf das Bodengutachten der Vorschreiber ist richtig. Dies aber nicht nur wegen des Themas Feuchtigkeit, sondern vielmehr auch wegen der Tragfähigkeit. Schließlich muss der Statiker bei der Bemessung und Ablastung der Bodenplatte wissen worauf er diese gründet. Ist der Boden tragfähig? Gibt es Bereiche unterschiedlicher Tragfähigkeit (blöd wenn auf einer Seite fester Untergrund und an anderer Stelle weicher Lehm anstehen; gibt es nicht? Doch, doch...gibt es!). Es reicht hier auch nicht einfach mal eine Schürfe zu machen und zu gucken. Vielmehr müssen mehrere Sondierungen in eine gewisse Tiefe vorgetrieben werden; nützt ja nix wenn die obersten 50cm super sind und danach eine schwabbelige Moorlandschaft beginnt.


    Ganz ehrlich: das ist Grundwissen! Ich lehne jedwede Planung ab, wenn man sich Baugrundgutachten sparen möchte.

  • Ich lehne jedwede Planung ab, wenn man sich Baugrundgutachten sparen möchte.

    Off-Topic:

    Von meiner Berufshaftpflicht gibt es eine Vorlage zur Haftungsbefreiung durch den Bauherren für ein fehlendes Baugrundgutachten. Gelegentlich möchte sich jemand dieses sparen. Spätestens nach Zugang des Schreibens möchten die Bauherren dann doch lieber die paar Euro investieren. In meiner gesamten Zeit als selbständiger Planer hat genau 1 Bauherrschaft trotzdem auf das BGGA verzichtet.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Von meiner Berufshaftpflicht gibt es eine Vorlage zur Haftungsbefreiung durch den Bauherren für ein fehlendes Baugrundgutachten.

    Ich weiß nicht, ob das gerichtsfest ist, habe da meine Zweifel.

    Warum?

    Nun, ... Du willst Dich enthaften, weist den BH daraufhin usw. Das aber heißt, dass Du als Fachmann ja weißt (!) dass man das BGGA benötigt. Du lässt ihn also, wissend, dass eine wesentliche Leistung fehlt, gewähren, unterstützt ihn (wissend) in seinem Tun.


    Das ist in etwa so, also ob Du zum Autoschrauber gehst und der stellt fest, dass deine Bremsen völlig im Eimer sind und das Fahrzeug absolut nicht fahrtüchtig ist. Ob der sich dann, wenn Du trotzdem damit so weiterfahren willst, durch eine kleine Unterschrift enthaften kann? Klar...so lange nichts passiert, ist es egal. Aber wenn es zum Schwur kommt und Jemand kommt zu schaden, wird man schnell nachforschen wer denn alles dafür in die Pflicht genommen werden kann. Von daher zweifle ich daran, dass man sich hier enthaften kann.