Hallo und ein frohes Neues! Ich bin neu hier im Forum und habe leider gleich eine Frage, zu der ich im Netz bisher keine Antwort finden konnte:
Wir planen für unsere Familie eine DHH gartenseitig um einen Anbau zu erweitern und das Dach zu erneuern. Gauben oder ein Querhaus zur Straße wären für die Raumnutzung hilfreich.
Es gibt in der Gemeinde
a) einen Dachgestaltungs-Satzung für das gesamte Gemeindegebiet
b) Bebauungspläne für jedes Viertel, die nochmal untergliedert sind. Für die Reihenhäuser in unserer Straßenmitte gilt Bereich 4, für die DHH an den Kreuzungen jeweils Bereich 5.
Der Bebauungsplan für die Reihenhäuser ist extrem detailliert (Gaubenformen und -größe, Anbau zum Garten als Flachdach, daneben zusätzlich Quergiebel möglich mit Höhe, Richtung…). Für die DHH steht nur
- Haus: Größe, Höhe, 2 Dachneigungsoptionen
- Gauben und Quergiebel: Breite pro Dachseite in Summe Max. 1/2 Hausbreite
- für die anderer Dachneigung wird zudem auf die allgemeine Dachgestaltungs-Satzung der Gemeinde verwiesen, für unsere Dachneigung nicht
Wir würden gerne einen Flachdach-Anbau mit Quergiebel bauen - wie es viele Reihenhäuser entsprechend ihrem Bebauungsplan haben (in unserem Absatz steht dazu nichts). Und zur Straßenseite ein Querhaus (Gaube, die in die Hauswand übergeht) - wie in der allgemeinen Dachsatzung beschrieben. Auch dazu steht in unserem Bebauungsplan-Abschnitt nichts. Wenn im Bebauungsplan dazu nichts steht, heißt das, wir dürfen das so bauen? Oder nicht erwähnt = nicht möglich?
Angestrebt wird ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Bayern.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Caro