Hallo zusammen,
ich lese seit einiger Zeit Beiträge im Forum mit und muss mich nun selbst mit einem Problem melden und bitte um Fachkundige Mithilfe.
Mein Haus 1960 gebaut, 1965 Zusätzlichen Raum angebaut und 1975 ein Stockwerk aufgestockt.
Bin seit 2014 der Eigentümer und kann nicht mehr alles komplett rekonstruieren, doch habe noch viele Unterlagen und alte Pläne vorliegen.
Die Wohngebäudeaufstockung 1975 wurde trotz zu geringem Grenzabstand erteilt, (BayBo 1969 Art.7 Abs.2) Auf dem alten Eingabeplan haben auch die damaligen Nachbarn unterschrieben.
Mein Gebäude hält zur Ostseite den Grenzabstand von 3m nicht ein. (Vermutlich wurde die offizielle Grenze erst später gezogen)
Nun möchte ich das Dachgeschoss ausbauen um Kinderzimmer zu errichten und eine Dachgaube große Dachgaube auf der Ostseite errichten.
Auf dem dem Plan von meinem Zeichner muss mein Nachbar natürlich der Dachgaube zustimmen und der Abstandsflächenübernahme ebenso.
Wie zu erkennen is ragt die Abstandsfläche meines Gebäudes bereits schon über die Grundstücksgrenze hinaus. Und die geplante Gaube würde über eine Breite von 5m den Abstand um weitere 10cm vergrößern.
Mein Nachbar hat angrenzend ein Baugrundstück, welches noch komplett unbebaut ist.
Nun weigert sich der Nachbar zu unterschreiben weil er nicht von seinen Rechten abtreten will und dort mal ein Carport errichten möchte.
Zu meinen Fragen:
Welchen Abstand muss mein Nachbar nun jetzt schon wegen meines Wohnhauses einhalten?
Welchen Abstand bezüglich Brandschutz muss er einhalten wenn er ein Carport errichten möchte?
Was kann ich tun um dafür zu argumentieren, dass mein Nachbar dem Umbau und der Abstandsübernahme zustimmt?
Ich bin der Meinung, das die weiteren 10cm den Bock nicht fett machen und er ja mit der jetzigen Situation auch leben muss. Und in Bezug auf Brandschutz 5m Abstand halten muss, da mein Haus die 3m Grenzabstand nicht hat.
Auf dem Abstandsflächenplan ist Blau markiert, wie sehr sich die Fläche durch die Gaube vergrößert.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.