Dachgaube Abstandsfläche und Brandschutz zum Nachbargrundstück

  • Hallo zusammen,

    ich lese seit einiger Zeit Beiträge im Forum mit und muss mich nun selbst mit einem Problem melden und bitte um Fachkundige Mithilfe.


    Mein Haus 1960 gebaut, 1965 Zusätzlichen Raum angebaut und 1975 ein Stockwerk aufgestockt.


    Bin seit 2014 der Eigentümer und kann nicht mehr alles komplett rekonstruieren, doch habe noch viele Unterlagen und alte Pläne vorliegen.

    Die Wohngebäudeaufstockung 1975 wurde trotz zu geringem Grenzabstand erteilt, (BayBo 1969 Art.7 Abs.2) Auf dem alten Eingabeplan haben auch die damaligen Nachbarn unterschrieben.

    Mein Gebäude hält zur Ostseite den Grenzabstand von 3m nicht ein. (Vermutlich wurde die offizielle Grenze erst später gezogen)


    Nun möchte ich das Dachgeschoss ausbauen um Kinderzimmer zu errichten und eine Dachgaube große Dachgaube auf der Ostseite errichten.


    Auf dem dem Plan von meinem Zeichner muss mein Nachbar natürlich der Dachgaube zustimmen und der Abstandsflächenübernahme ebenso.


    Wie zu erkennen is ragt die Abstandsfläche meines Gebäudes bereits schon über die Grundstücksgrenze hinaus. Und die geplante Gaube würde über eine Breite von 5m den Abstand um weitere 10cm vergrößern.



    Mein Nachbar hat angrenzend ein Baugrundstück, welches noch komplett unbebaut ist.

    Nun weigert sich der Nachbar zu unterschreiben weil er nicht von seinen Rechten abtreten will und dort mal ein Carport errichten möchte.


    Zu meinen Fragen:

    Welchen Abstand muss mein Nachbar nun jetzt schon wegen meines Wohnhauses einhalten?

    Welchen Abstand bezüglich Brandschutz muss er einhalten wenn er ein Carport errichten möchte?

    Was kann ich tun um dafür zu argumentieren, dass mein Nachbar dem Umbau und der Abstandsübernahme zustimmt?



    Ich bin der Meinung, das die weiteren 10cm den Bock nicht fett machen und er ja mit der jetzigen Situation auch leben muss. Und in Bezug auf Brandschutz 5m Abstand halten muss, da mein Haus die 3m Grenzabstand nicht hat.


    Auf dem Abstandsflächenplan ist Blau markiert, wie sehr sich die Fläche durch die Gaube vergrößert.


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

  • Welchen Abstand muss mein Nachbar nun jetzt schon wegen meines Wohnhauses einhalten?

    Das kommt darauf an, wie es zu dem baurechtswidrigen Zustand gekommen ist und, falls es Heilungsversuche gegeben hat z.B. in Form der Nachbarzustimmung, ob diese einer juristischen Überprüfung standhalten.

    Vermutlich wurde die offizielle Grenze erst später gezogen

    Sollte sich diese Vermutung bestätigen, könnte das schlecht für Dich sein. Mit der baurechtlichen Historie von Grundstücksteilungen in Bayern kenne ich mich nicht aus, nach heutigem Recht ist aber allein der Eigentümer für die Einhaltung aller Vorschriften bei der neuen Grenzziehung verantwortlich.

    Welchen Abstand bezüglich Brandschutz muss er einhalten wenn er ein Carport errichten möchte?

    Gar keinen, da Carports abstandsflächenrechtlich privilegiert sind, sofern sie die entsprechenden Bedingungen einhalten.

    Was kann ich tun um dafür zu argumentieren, dass mein Nachbar dem Umbau und der Abstandsübernahme zustimmt?

    Mit einem Bündel Geldscheine wedeln. Oder Du schaust mal in das Grundbuch Deines Nachbarn, ob es dort Eintragungen zugunsten Deines Grundstücks gibt.

    Ich bin der Meinung, das die weiteren 10cm den Bock nicht fett machen

    Das mag sein, doch nützt Dir das nichts. Wenn die Baugenehmigungsbehörde eine erneute Nachbarzustimmung oder Abstandsflächenübernahme des Nachbarn verlangt und er sie verweigert, kannst Du Ihn nicht zwingen, es sei denn, die Grundbucheinsicht oder die vorhandenen Bauakten fördern rechtlich eindeutige Fakten zu Tage, die eine Weigerung des Nachbarn als unrechtmäßig qualifizieren.

    und er ja mit der jetzigen Situation auch leben muss.

    ... was noch endgültig zu klären wäre.


    Und in Bezug auf Brandschutz 5m Abstand halten muss, da mein Haus die 3m Grenzabstand nicht hat.

    Und auch hier ist noch Klärungsbedarf.

  • Ein interessanter Fall. Den Flurstücksummern nach wurde das Grundstück irgend wann geteilt, fragt sich ob schon zum Hausbau das der Fall war. Ansonsten hat man es damals schlecht geteilt, wenn man die Ostgrenze zu nah am Haus gelegt hat. Wenn aber schon zum Hausbau die Grenze bestanden hat, dann fragt sich wie man so nah hat bauen können und die Aufstockung dann auch noch genehmigt wurde (CSU Spezeln im Gemeinderat?). Jetzt hast Du mit dem Haus das Problem mitgekauft. Wenn der Nachbar baut, wird das Problem offenkundig und wie die Behörde reagiert wäre interessant.


    Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken wollen, aber wenn euch jetzt schon das Haus zu klein wird...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Mit der baurechtlichen Historie von Grundstücksteilungen in Bayern kenne ich mich nicht aus, nach heutigem Recht ist aber allein der Eigentümer für die Einhaltung aller Vorschriften bei der neuen Grenzziehung verantwortlich.

    Es gibt in By schon seit Jahrzehnten keine Genehmigungspflicht mehr für Grundstücksteilungen. Und wer teilt und dabei Abstandsflächen- und Brandschutzvorschriften verletzt, zieht vor Gericht im Zweifel den kürzeren - der später bauende Nachbar muss nämlich die zu Unrecht weggeteilten Abstände nicht beachten. Im schlimmsten Fall muss derjenige, der rechtswidrig geteilt hat rückbauen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!