Hallo liebe Experten,
ich bin neu hier und eigentlich schon nicht mehr die richtige Zielgruppe. Mein Neubau liegt bereits 6 Jahre zurück.
Im vergangenen Sommer habe ich allerdings noch ein relativ großes Gartenhaus gebaut (59m³ Rauminhalt bei 24m² Fläche) um Gartengeräte, Pflanzen und Co. sicher über den Winter zu bringen.
In Bayern ist das bis 75m³ genehmigungsfrei und auch eine Grenzbebauung sollte bei der mittleren Wandhöhe von deutlich unter 2,5m kein Thema gewesen sein.
So weit so gut.
Jetzt kam mir aber in den letzten Tagen der Gedanke, dass ich das Gartenhaus auch mit ein paar Umbaumaßnahmen (etwas Dämmung, ein bisschen Elektrik, ggf. ein Holzofen) als Aufenthaltsraum nutzen könnte. Das ändert natürlich die Voraussetzungen komplett, v.a. eine mögliche Feuerstelle (ist aber optional).
Die Frage ist jetzt: Ginge das überhaupt? Das Haus steht schon fertig da und zwar auf der Grundstücksgrenze und ist so wie es ist genehmigungsfrei.
Lohnt es sich überhaupt das nachträglich genehmigen zu lassen und die Nutzung zu ändern oder denkt ihr, ich bin hier von vornherein chancenlos?
Einen Bebauungsplan für das Grundstück gibt es und der sieht auch Abstandsmaße zu den Grundstücksgrenzen für genehmigungspflichtige Bebauungen vor. Unser Carport hält diese zwar auch nicht ein, aber das wurde explizit mit der Baugenehmigung für das Haus mit genehmigt.
Sollte ich Details vergessen haben, die wichtig sind, bin ich für Fragen natürlich offen.
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus für euren Rat!