Duschtassenabdichtung

  • Hallo, mir wurde eine Dusche eingebaut. Hier beginnt das Disaster.

    Die Firma schickte zwei angebliche Handwerker aus der Slowakei, die beide kein Deutsch konnten. Mein Englisch ist schlecht, deren auch. Unterhaltung mit einem Translator so gut es ging.

    Nun zur Sache, der Einbau einer kompletten Dusche (Duschtasse und rahmenlose Glastüren sowie Acrylglas Hintergrundplatten) und der Ausbau der alten Dusche.

    Es stellte sich schnell heraus, dass diese die Duschtasse lediglich einsetzen wollten und mit Silikon abdichten wollten. Da ich der Ansicht bin, dass es inzwischen nach DIN 18534 Pflicht ist die Übergänge zwischen Duschtasse und Wand mit Dichtband ab zu dichten oder auch mit Dichtmasse und Dichtband. Diese Materialien hatten diese Handwerker natürlich nicht. Mit Absprache der auszuführenden Firma, besorgt diese im hiesigen Baumarkt das Material von der Firma Lugato (Duschabdichtungsmasse und Absichtungdband) leider keine innen und Außenecken Abdichtungen. Nachdem ich ihnen erklärte das eine Abdichtung nicht nur mit Silicon gemacht werden sollte und wie. Da beide kein Deutsch konnten, waren sie auch nicht in der Lage, die Anleitung zu lesen. Also haben sie das Dichtungsband einfach irgendwo hin geklatscht, mit Silicon befestigt, obwohl sie von mir die video Anleitung von dem Hersteller hatten. (auch in Deutsch) Ich habe dann protestiert, dass das so nicht richtig wäre. Habe Ihnen nochmals Video Anleitungen aus dem Internet gezeigt. Zeitgleich habe ich dann die Firma angerufen, wo man mir drohte ich solle die Handwerker in Ruhe zu lassen und ihre Arbeit machen zu lassen. Sonst würde man sofort die Arbeiten abbrechen. Leider habe ich schon 50 % im Voraus bezahlt.

    Also habe ich sie machen lassen. Sie haben dann die Dichtungsmasse über die Dichtungsbänder gestrichen, scheinbar keine neuen angebracht. Sie hatten vorher die Richtungsmasse auf streichen müssen, die Bänder einlegen und noch mal streichen. Damit eine mindestdicke von 1 mm vorhanden ist an Dichtung. Auch eine Überlappung an den Schneidstellen von 5 cm wurde nicht beachtet. Danach haben sie einen Holzaufbau gezimmert und schon die Duschtasse aufgesetzt und verklebt mit Silikon. Ich habe alles mit Bildern dokumentiert (heimlich, wo es möglich war) Meines Erachtens, da die Dichtungsmasse 5 Stunden zum austrocknen braucht, haben sie somit eine Schwitzhöhle gebaut. Ich mache mir Sorgen, dass es demnächst da drunter schimmeln wird. Morgen wird der Anschluss unten verblendet und die Glaswände und Acrylwände aufgebaut.

    Auch die Glasdusche ist höher (ragt über die Fliesen hinaus) als vereinbart.

    Meine Frage ist jetzt was kann ich machen? Da eine Dusche heute keine Revisionsklappe mehr hat, wie kann man testen das eine Schimmelbildung vorhanden ist und ab wann. Könnte man dort eine kleine Bohrung seitlich ansetzen und testen, in zwei Jahren zum Beispiel? Ich weiß jetzt schon, dass es schwierig wird, mit der ausführenden Firma zu verhandeln. Scheint eine sehr dubiose Firma zu sein. Diese wurde mir jedoch von der großen Organisations „pflege,de“ empfohlen. So dass ich an nichts Böses gedacht habe. Im Nachhinein habe ich sehr schlimme Bewertungen im Internet gefunden. Ich wüsste auch gerade in Bezug auf die Schimmelbildung. Wie lange habe ich auf die Handwerkerleistung Gewährleistung, zwei oder fünf Jahre? Was mache ich jetzt? Das ganze hat mich 6850 EU gekostet. Welche Summe könnte ich für die Mängel einbehalten?

  • Ich kann nur für mich und als Laie sprechen: ich würde keinen einzigen Euro dafür bezahlen. Aus meiner Sicht ist das alles Pfusch und gehört neu und richtig gemacht.

    Lasse Dich morgen nicht zu umgehenden Zahlungen bedrängen.

  • Das ist so grottig gemacht, da braucht man mit den „anerkannten Regeln der Technik“ oder „Systemzulassung“ garnicht anfangen. Das ist nichts wert, und es kostet Geld, den ganzen :pfusch: wieder zu entsorgen.


    Geh zum Fachanwalt / zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Danke! Was mich interessiert, muss nach DIN Vorschrift auch im Altbau saniert werden?

    Es muss überall und ohne besondere Vereinbarung immer nach den „anerkannten Regeln der Technik“ gearbeitet werden.

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  • Sollte ich erst zum Anwalt oder erst ein Bausachverständigen heranziehen?

    Heute morgen hab ich dann auch noch festgestellt das sich die Badtür nicht mehr ganz öffnen lässt, schlägt gegen die Duschtasse. Es ist nicht zu fassen!

  • Sollte ich erst zum Anwalt oder erst ein Bausachverständigen heranziehen?

    Geh zum Fachanwalt / zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht!

    und zwar direkt, sofort und mit Deinen Fotos!

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  • Okay, dann erst Anwalt gut sollte ich vielleicht auch vorher schon im Mängel Anzeige an die Firma schicken? Denn einen Anwaltstermin werde ich vor Weihnachten nicht mehr bekommen.

  • Okay, dann erst Anwalt gut sollte ich vielleicht auch vorher schon im Mängel Anzeige an die Firma schicken?

    Ja, Du kannst (als Verbraucher, also Privatkunde allemal) auch erstmal ganz einfach allgemein die Mangelhaftigkeit der Leistung rügen, ohne dies detailliert untermauern zu müssen, könntest dabei aber erläuternd auf die hölzerne Unterkonstruktion und die laienhafte Abdichtung verweisen. Mehr braucht es formal nicht. Mehr würde der Anwalt auch nicht tun, außer dass es manchmal etwas gestelzt klingt und natürlich auch eindrucksvoll aussieht - wenn der Anwalt entsprechendes Briefpapier benutzt, auf dem mindestens fünf Namen stehen, davon drei mit Doktortitel.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ok, dann werde ich vorab noch heute eine Mängelrüge per Mail senden. Und die Beseitigung bis zum

    7.01.23 fordern. Ist das zur kurz, wegen der Feiertage?

    Gibt es sowas wie ein Vordruck für so eine Mängel Anzeige?

  • Ist das zur kurz, wegen der Feiertage?

    Ja, das ist knapp. Außer es besteht ein Grund zur Eile (zB wenn das die einzige Waschgelegenheit im Haus ist).


    Die fachgerechte Ausführung aus Rückbau des Schrotts, sauberer Eindichtung (2-lagig), inkl. Trocknungszeit . Einbau und Eindichten der Duschtasse (geht die dann noch oder braucht man eine neue?). Fliesen....Feiertage.... ist schon ambitioniert. Ich würde eine Woche draufpacken.

  • Ok, dann werde ich vorab noch heute eine Mängelrüge per Mail senden. Und die Beseitigung bis zum

    7.01.23 fordern. Ist das zur kurz, wegen der Feiertage?

    Bei kleineren handwerklichen Leistungen (sorry, aber das Projekt ist objektiv eher " klein"), sollte man eine Frist von etwa 10 Werktagen zuzüglich der eigentlichen Ausführungsdauer ansetzen, wobei man fairerweise Feier- und Brückentage herauslassen sollte. Damit wäre der 07.01.23 aus heutiger Sicht arg knapp. Ich persönlich würde die Beseitigung realistischerweise zum 13. oder 14.01.2023 fordern, ein Anwalt, der flott zum Gericht will, vermutlich eher den 07. und dann noch einmal eine Nachfrist von einer weiteren Woche setzen.

    Gibt es sowas wie ein Vordruck für so eine Mängel Anzeige?

    Keine Ahnung, vermutlich schon. Ich würde als Laie sinngemäß ungefähr so schreiben:


    "... habe bei Besichtigung offensichtliche Mängel festgestellt ... weder die hölzerne Unterkonstruktion noch die Abdichtung wurden offensichtlich nach den anerkannten Regeln der Technik und die Abdichtung im Verbund auch nicht nach der Systemzulassung ausgeführt, wie Sie den beigefügten Bildern leicht entnehmen können. Ich fordere Sie hiermit auf, diese Mängel unverzüglich, spätestens aber bis zum XX.XX.202X zu beseitigen. Im derzeitigen Zustand werde ich in jedem Falle die Abnahme verweigern. Ich behalte mir vor, die Beseitigung weiterer, erst später festgestellter Mängel, zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen."

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: falsche doppelte Negation beseitigt

  • a, das ist knapp. Außer es besteht ein Grund zur Eile (zB wenn das die einzige Waschgelegenheit im Haus ist).


    Die fachgerechte Ausführung aus Rückbau des Schrotts, sauberer Eindichtung (2-lagig), inkl. Trocknungszeit . Einbau und Eindichten der Duschtasse (geht die dann noch oder braucht man eine neue?). Fliesen....Feiertage.... ist schon ambitioniert. Ich würde eine Woche draufpacken.

    Es gibt nur ein Bad im Haus.


    Jetzt frage ich mich doch …ob ich das dazu schreiben soll oder nicht? (Dein Text)


    Die Duschtasse muss sicherlich sowieso ausgebaut werden. Da sie zu groß ist und sich die Bad Tür nicht mehr ganz öffnen lässt. Außerdem ist die ganze dusche jetzt höher als der Fliesenspiegel. Eigentlich ist alles Murks. Das Problem bei mir ist, Altbau! Die rohre und Leitungen sind über den Fußboden verlegt.


    Man hat sich natürlich nicht bemüht, vorher zu prüfen, wie hoch die Dusche dann kommt. Dadurch dass es keine Duschwanne ist, sondern eine Ebene, ist das alles jetzt zu hoch gekommen. Auch lässt sich die eine Tür nicht komplett öffnen und drückt gegen die Fliesenkante, dort wo die Rohre laufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Den Text der TS aus dem Zitat herausgenommen

  • Wie finde ich heraus, ob diese Firma nach VOB oder BGB handelt.

    Die Firma wird einfach eine Firma sein.

    Der Vertrag wird bei Dir vermutlich nach BGB sein. Msst halt in den Vertrag gucken.


    Zitate: Einfach drunter schreiben.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Noch eine Frage. Wie finde ich heraus, ob diese Firma nach VOB oder BGB handelt.

    Um mit Dir als "Verbraucher" (Privatkunde für den Eigenbedarf) wirksam einen Vertrag nach VOB schließen zu können, muss die Firma Dir eine Textfassung der VOB vor Vertragsunterzeichnung physisch zugänglich gemacht, also in Papierform vorgelegt oder geschenkt haben. Das das praktisch so gut wie nie der Fall. Damit dürfte es um einen Werkvertrag nach BGB handeln.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    UNTER das Zitat!

    mit der Ruhe! Doris hat UNTER dem Zitat geschrieben. Du meinst vermutlich so etwas wie "unter dem Zitatblock".

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Off-Topic:

    Die Duschtasse muss sicherlich sowieso ausgebaut werden. Da sie zu groß ist und sich die Bad Tür nicht mehr ganz öffnen lässt. Außerdem ist die ganze dusche jetzt höher als der Fliesenspiegel. Eigentlich ist alles Murks. Das Problem bei mir ist, Altbau! Die rohre und Leitungen sind über den Fußboden verlegt.


    Man hat sich natürlich nicht bemüht, vorher zu prüfen, wie hoch die Dusche dann kommt. Dadurch dass es keine Duschwanne ist, sondern eine Ebene, ist das alles jetzt zu hoch gekommen. Auch lässt sich die eine Tür nicht komplett öffnen und drückt gegen die Fliesenkante, dort wo die Rohre laufen.

    (Liebe Doris, nimm das Folgende bitte nicht persönlich, Dein Beitrag dient hier nur als Beispiel, als Anlass zum Statement.)


    Die Klärung der von mir hervorgehobenen misslungenen Punkte im vorstehend Zitat (es fehlt noch die Ausführung der Abdichtung) vor der Ausführung würde man gemeinhin als "Planung" bezeichnen. An dieser fehlt es hier offensichtlich. Ich mache dafür hier niemandem konkret verantwortlich, sondern leite dies rein aus dem Ergebnis ab und zu erklären, was Planung ist bzw. ausmacht:

    Planung beschreibt die menschliche Fähigkeit oder Tätigkeit zur gedanklichen Vorwegnahme von Handlungsschritten, die zur Erreichung eines Zieles notwendig scheinen.

    Beim Verzicht auf Planung kann es Effekten wie den oben beschriebenen kommen. Ich werde noch einmal darauf zurückkommen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo Skeptiker

    Ich nehme es nicht persönlich!

    Du hast völlig recht, ich habe mich darauf eingelassen, dem Ganzen zu vertrauen. Der Fehler war die Planung nicht genaustens, schriftlich zu fixieren.

  • Dann hast Du jetzt was dazu gelernt. Immer alles schriftlich fixieren! Man ist als Verbraucher gewöhnt einfach nen Handwerker zu bestellen und der macht. Bei kleineren Reparaturen mag das noch OK sein. Aber wenn es etwas größeres ist, dann sollte es auf jeden Fall schriftlich fixiert werden.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...