Guten Tag, bei uns würde der Estrich nicht nach dem LV verlegt. Die komplette Bodenaufbau ist mit 18 cm geplant. Die Aufbau des Estrichs wurde vertraglich wie folgt vereinbart:
Dämmplatten 8 cm Trittschalldämmung 3 cm schwimmender Estrich 5 cm (ohne FBH). Bei der Ausführung wurde die Trittschalldämmung vergessen. Somit beträgt die Estrichhöhe 13- 14 cm statt 16 cm. Der Bauleiter schlägt die Rückbau vor und warten auf meine Entscheidung. Ich soll der Rückbau zustimmen. Bei Rückbau besteht aber das Risiko der Beschädigung an Elektroleitungen, Wasserleitungen, Fensterrahmen, Haustür und s.w. Wer haftet dafür? Ich kann als Leie solche Entscheidung doch nicht treffen. Der BL verlangt aber meine schriftliche Zustimmung. Ich habe das Gefühl, dass hier jemand sich aus dem Haftung machen will (BL). Was meint ihr dazu?