Hallo zusammen,
Meine Dachwohnung soll eine Dachgaube mit Balkon erhalten.
Jahre zuvor hat der Architekt bereits für die gegenüber liegende Dachseite eine Sattel dachgaube und später deren Verlängerung geplant, gezeichnet.....
Nun hat er eine Schleppdachgaube mit Balkon gezeichnet.....
Ich habe davon keine Ahnung, fand die Zeichnung ok.....
Das Bauamt hat den Bauantrag allerdings abgelehnt, zu Recht......
2,26m ist die Deckenhöhe ( Küche, Bad durch die Satteldachgaube wesentlich höher)
Vorher waren es aogar nur 2,05cm, hatte beim Bau der damaligen Gaube, dem Zimmermann gesagt, er soll die Decke etwas erhöhen..... Würde nie im Bauplan geändert....
Der Architekt hat noch die alte Deckenhöhe in seiner Zeichnung verwendet.....
Laut seiner Zeichnung wäre auf dem Balkon die Deckenhöhe, bzw bis zum Dach 1,77m gewesen.....
Man hätte also nicht gerade stehen können....., in der Praxis zwar etwas höher, da ja die Decke ca. 20cm erhöht wurde....
Jedenfalls, würde gesagt, das die Mindesthöhe im Dachgeschoss ( Baden-Württemberg). 2,20m.beträgt.....
Der Architekt hat dann statt einer Schleppdachgaube, eine quasi quadratische Gaube gezeichnet
So jetzt kommt meine eigentliche Frage:
Die Rechnung g, die nun gekommen ist, ist gewachsen weil er den Plan abändern mußte.....
Ich bin leider ein absuter Laie, aber man beauftragt doch einen Architekten, weil der sowas kann und sich eigenich mit den gängigen Baugesetzen auskennt sollte.....
In diesem m Fall, das eine Deckenhöhe mindestens diese und jene Höhe haben muss....
Wenn er jetzt was zeichnet, was Falsch ist und neu zeichnen muss, ist das seine oder meine Schuld?
Kann er seine Mehrarbeit auf mich abwälzen?
Gibt es da §§ dazu?
Habe ich einfach Pech gehabt
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
Ich hoffe, ich konnte die Sachlage. einigermaßen erklären