Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Meinungen / Wissen
zur Sachlage:
Ich möchte die sich in meinem Eigentum befindliche, gewerbliche Gerätehalle im Außenbereich (RLP) um eine Toilette sowie ein kleines Büro sowohl baulich erweitern, als auch meinen eigenen Fuhrpark ( diverse Baumaschinen und Geräte ) künftig dort instand halten. Insgesamt soll das Objekt um ca. 25% vergrößert werden.
Bisher genehmigt war eine " gewerbliche Gerätehalle", für das Unterstellen besagter Maschinen und Geräte. Reparaturarbeiten waren aufgrund wasserrechtlicher Auflagen untersagt. Zwischenzeitlich sind die wasserrechtlichen Anforderungen jedoch entfallen.
Ich habe diesbezüglich eine Bauvoranfrage eingereicht, die man jedoch höchstwahrscheinlich ablehnen werde, wie man mir vorab mitgeteilt hat.
Als Ablehnungsgrund wird u.a. angeführt, das es sich hier um eine Nutzungsänderung handeln würde, welche wie ein neues Vorhaben eingestuft werden müsste.
Selbige würde aber dann gegen öffentliche Belange verstoßen...
Ich führe jedoch kein anderes Gewerbe aus als vorher.
Auch sind die Anforderungen an das Gebäude keine anderen, als zuvor...
Man hält mir insbesondere die Befürchtung der Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung vor mit der Begründung, dass sich dort zukünftig "Menschen aufhalten werden"
Für mich fällt das Vorhaben unter §35 Abs.4 Baugb, dem man die o.a. Gründe nicht entgegenhalten kann, da es sich um die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Betriebes handelt.
Was meint ihr..?
Mit freundlichen Grüßen