Hallo an die User,
Wir sind am verzweifeln, 2010 haben wir ein Haus bauen lassen, die wurde damals von einem Freund der ein Holzbau Unternehmen hat gebaut. Dadurch das es nur ein einstockiges Gebäude ist war er berechtigt es zu bauen. Da ich vom Bau keine Ahnung habe habe ich ihn gebeten auch die Bauleitung zu übernehmen. Alles wurde gemacht und wir waren der Meinung das alles in Ordnung ist. Ein paar Jahre später blätterte an der Wetterseite leicht der Putz ab. Er erklärte mir das dies daher komme dass das Erdreich zu nahe am Sockel des Gebäudes sei. Ich sollte das Erdreich abgraben lassen. Der Stukateur der das Haus verputzt hatte kam dann auch und hat sich das angesehen. Er war gleicher Meinung. Er hat den Schaden aber dann auch beseitigt und meinte alles sein in nun Ordnung.
Ein halbes Jahr später blätterte der Putz wieder ab. Ich holte dann ein Angebot eines anderen Stukateur einziehen Fassade zu richten. Er machte mir ein Angebot über 4500 €. Bevor wir aber den Auftrag erteilt haben hatte ich Bedenken und holte mir Rat eines Gutachters. Dieser schaute sich das Ganze an und sagte das der Schaden unbedingt behoben werden müsse und auch erst dort könne man genau sagen was die Ursache sei. Man müsse das freilegen. Nach Öffnen der Hauswand durch einem vom Gutachter empfohlenen Stukateur stellte sich heraus das am Haus keine sogenannte Bauwerksabdichtung bzw Horizontalsperre angebracht wurde. Dies war aber nicht der Auslöser für den Schaden.
Das Problem liegt an den Fenstern bzw deren Einbau. Normalerweise ( das weiß ich heute) muss der Fensterrahmen von der Putzträgerplatte um 2-3 Zentimeter überdeckt werden. Dies wurde aber nicht gemacht vom Holzbauunternehmen. Dies hatte zur Folge das das Regenwasser zwischen den Rolleadenschienen und Fensterrahmen eindringen konnte, die sammelte sich dann unten und zerstörte das Holz.
Das Holzbauunternehmen hielt es bis heute nicht für notwendig sich den Scahden anzuschauen und beruft sich auf die Verjährung. Entsprechender Schriftverkehr liegt vor. Stand heute haben wir den Schaden nur an der Wetterseite und lassen dieses momentan reparieren. Der Mangel liegt aber sicher an allen Seiten des Hauses vor und wir wissen nicht ob hier weitere Schäden auftreten.
Was können wir tun, besteht eine Möglichkeit auch nach Ende der Gewährleistung eine Nachbesserung einzufordern oder den Schaden bezahlt zu bekommen? Beide Baumängel wären nicht eingetreten wenn nach gewissen DIN Normen gearbeitet worden wäre was die Horizontalsperre und die Fenster angeht.
Da unser Rechtsschutz in diesem Fall nicht greift müssen wir wissen ob eine Chance besteht hier Recht zu bekommen auch wenn ich die Kosten selber tragen muss.
Vielen Dank für kompetene Antworten.