Baumängel, am Boden zerstört, wir brauchen Rat

  • Hallo an die User,


    Wir sind am verzweifeln, 2010 haben wir ein Haus bauen lassen, die wurde damals von einem Freund der ein Holzbau Unternehmen hat gebaut. Dadurch das es nur ein einstockiges Gebäude ist war er berechtigt es zu bauen. Da ich vom Bau keine Ahnung habe habe ich ihn gebeten auch die Bauleitung zu übernehmen. Alles wurde gemacht und wir waren der Meinung das alles in Ordnung ist. Ein paar Jahre später blätterte an der Wetterseite leicht der Putz ab. Er erklärte mir das dies daher komme dass das Erdreich zu nahe am Sockel des Gebäudes sei. Ich sollte das Erdreich abgraben lassen. Der Stukateur der das Haus verputzt hatte kam dann auch und hat sich das angesehen. Er war gleicher Meinung. Er hat den Schaden aber dann auch beseitigt und meinte alles sein in nun Ordnung.


    Ein halbes Jahr später blätterte der Putz wieder ab. Ich holte dann ein Angebot eines anderen Stukateur einziehen Fassade zu richten. Er machte mir ein Angebot über 4500 €. Bevor wir aber den Auftrag erteilt haben hatte ich Bedenken und holte mir Rat eines Gutachters. Dieser schaute sich das Ganze an und sagte das der Schaden unbedingt behoben werden müsse und auch erst dort könne man genau sagen was die Ursache sei. Man müsse das freilegen. Nach Öffnen der Hauswand durch einem vom Gutachter empfohlenen Stukateur stellte sich heraus das am Haus keine sogenannte Bauwerksabdichtung bzw Horizontalsperre angebracht wurde. Dies war aber nicht der Auslöser für den Schaden.


    Das Problem liegt an den Fenstern bzw deren Einbau. Normalerweise ( das weiß ich heute) muss der Fensterrahmen von der Putzträgerplatte um 2-3 Zentimeter überdeckt werden. Dies wurde aber nicht gemacht vom Holzbauunternehmen. Dies hatte zur Folge das das Regenwasser zwischen den Rolleadenschienen und Fensterrahmen eindringen konnte, die sammelte sich dann unten und zerstörte das Holz.

    Das Holzbauunternehmen hielt es bis heute nicht für notwendig sich den Scahden anzuschauen und beruft sich auf die Verjährung. Entsprechender Schriftverkehr liegt vor. Stand heute haben wir den Schaden nur an der Wetterseite und lassen dieses momentan reparieren. Der Mangel liegt aber sicher an allen Seiten des Hauses vor und wir wissen nicht ob hier weitere Schäden auftreten.


    Was können wir tun, besteht eine Möglichkeit auch nach Ende der Gewährleistung eine Nachbesserung einzufordern oder den Schaden bezahlt zu bekommen? Beide Baumängel wären nicht eingetreten wenn nach gewissen DIN Normen gearbeitet worden wäre was die Horizontalsperre und die Fenster angeht.


    Da unser Rechtsschutz in diesem Fall nicht greift müssen wir wissen ob eine Chance besteht hier Recht zu bekommen auch wenn ich die Kosten selber tragen muss.


    Vielen Dank für kompetene Antworten.

  • Normalerweise ( das weiß ich heute) muss der Fensterrahmen von der Putzträgerplatte um 2-3 Zentimeter überdeckt werden.

    Muss? Jain. Sollte triffts besser. Aber nicht um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern, sondern aus Wärmeschutzgrunden.

    Schlagregendichtigkeit ist davon unabhängig!

    Ich glaube kaum, dass das Bild wesentlich anders aussähe, wenn die Holzfaserplatten um 2 cm überlappt hätten.


    Ob man bei Bj 2010 noch irgendwas ernten kann, möge ein Jurist entscheiden. VIEL wichtiger ist, JETZT eine vernünftige Planung vorzuschalten!

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  • Das Problem liegt an den Fenstern bzw deren Einbau. Normalerweise ( das weiß ich heute) muss der Fensterrahmen von der Putzträgerplatte um 2-3 Zentimeter überdeckt werden. Dies wurde aber nicht gemacht vom Holzbauunternehmen. Dies hatte zur Folge das das Regenwasser zwischen den Rolleadenschienen und Fensterrahmen eindringen konnte, die sammelte sich dann unten und zerstörte das Holz.

    Das liegt aber primär nicht an der fehlenden / zu geringen Überdeckung, sondern offensichtlich an der völlig fehlenden Schlagregendichtigkeit der Fenster - einem schweren Mangel.


    Juristisch sehe ich als Laie 12 Jahre nach der Herstellung und damit mind. 7 Jahren nach Ende der Gewährleistungszeit keine Chance, den Ersteller noch in die Haftung zu bekommen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Wenn ich mir die Bilder ansehe, kommen mir zusätzlich zu den vorstehenden Beiträgen Zweifel am luftdichten Einbau der Fenster innen. Falls das zuträfe, könnte über die Jahre warme feuchte Luft in die Konstruktion gelangt sein. Der bleibt gar nichts anderes übrig als im Fachwerk zu kondensieren.


    Also Kondensat von innen + Schlagregen von außen.


    Resultat sind selbstkompostierende Wände. (Das selbstkompostierende Dach ist mittlerweile hinreichend bekannt, das nur am Rande.)

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • besteht eine Möglichkeit auch nach Ende der Gewährleistung eine Nachbesserung einzufordern

    Nur theoretisch, wenn Ihr Arglist nachweisen könnt.


    Ihr müsst ihm also nachweisen, dass er den Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme kannt und verschwiegen hat oder sich bewusst unwissend gehalten hat (Organisationsverschulden).


    In der Praxis kaum erfolgreich durchsetzbar.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Zweifel am luftdichten Einbau der Fenster innen

    Sehe ich auch so. Plus

    1. Natursteinbänke ohne die notwendige Abdichtung nacht unten und hinten

    2. Fehlende Bordstück/seitliche Abdichtung

    3. Fehlende Horizontalsperre unter der Schwelle

    4. Mangelnde/Fehlende Abdichtung der Vorsatzrollladenkästen// und deren Verkleidung(en)

    to be continued.......

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  • Die Winkeladvokaten würde ich nicht einschalten und mich irgendwelchen Richtern in Deutschland freiwillig ausliefern........die arbeiten gerne zusammen, ziehen Fälle ins Unendliche und wollen am Ende nur dein Bestes - dein Geld. 😗


    Der Schaden sieht schlimmer aus als es ist, wäre mit wenigen Tausend Euro behoben, du musst nur einen guten Handwerksbetrieb finden, oftmals werden solche Fälle abgelehnt, da zu schadensträchtig.


    Wichtig ist jetzt das ganze dicht zu kriegen bis du einen passenden Handwerker findest, das alles jetzt aufzureissen war auch nicht sinnvoll, man hätte das provisorisch sichern und über den Winter bringen können, so ist jetzt ziemlicher Mist, da du es JETZT komplett machen lassen musst.

  • Die Winkeladvokaten würde ich nicht einschalten und mich irgendwelchen Richtern in Deutschland freiwillig ausliefern........die arbeiten gerne zusammen, ziehen Fälle ins Unendliche und wollen am Ende nur dein Bestes - dein Geld. 😗

    <x<x


    Der Schaden sieht schlimmer aus als es ist, wäre mit wenigen Tausend Euro behoben, du musst nur einen guten Handwerksbetrieb finden, oftmals werden solche Fälle abgelehnt, da zu schadensträchtig.

    ;(;(

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  • Der Schaden sieht schlimmer aus als es ist, wäre mit wenigen Tausend Euro behoben, du musst nur einen guten Handwerksbetrieb finden, oftmals werden solche Fälle abgelehnt, da zu schadensträchtig.

    das sehe ich anders, der Schaden ist aus meiner Sicht ein Totalschaden. Alleine die Mängel auf dem ersten Bild sind für mich geschätzt > € 50.000

  • Der Schaden sieht schlimmer aus als es ist, wäre mit wenigen Tausend Euro behoben, …

    Leider ist das Gegenteil der Fall! Zu den allgemeinen Aussagen, die hier nichts zur Sache tun, schweige ich lieber.


    Off-Topic:

    Deine ständigen sachlich-fachlichen Falschaussagen Laien in diesem Forum gegenüber nerven! Was soll das, willst Du Dich hier krass als „Querdenker“ profilieren?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Selbst für mich als Laien sieht der Schaden gruselig aus. Der TE tut mir leid. Hoffnung auf Gewährleistung wird es nach so langer Zeit kaum geben, also kann man sich den Gang zum Rechtsanwalt wohl tatsächlich sparen. Besser das Geld in Mängelbeseitigung investieren, soweit das hier überhaupt noch etwas bringt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Der Unternehmer ist ja auch lustig, zu meinen, man müsste mehr abgraben. Er hätte wissen müssen, dass man für ein Holzhaus einen Mindestabstand vom Erdreich braucht. Er hätte auch wissen müssen, dass man gegen aufsteigende Feuchte etwas unterlegt werden sollte. Es mag vielleicht jetzt noch nicht offensichtlich sein, aber es besteht die Gefahr, dass auch an den anderen Seiten des Hauses die Hölzer an den Fußpunkten zu modern beginnen. Das wird irgend wann raus kommen. Das sollte abgeklärt werden bevor man anfängt etwas zu sanieren. Wenn es dumm läuft dürfte das ganze Haus ein größerer Sanierungsfall werden.


    Und wenn ich lese, dass er gerade so noch das Haus bauen durfte, dann scheint er noch keine Erfahrung gehabt zu haben. Warum begibt man sich in die Hände eines solchen? Nur weil er ein guter Bekannter war? Ich denke die Bekanntschaft dürfte wohl Geschichte sein. Ändert jetzt nichts am Zustand, aber es sollte für zukünftige Bauherren eine Mahnung sein, die diesen Thread lesen, sich nicht auf Bekannte zu verlassen. Das läuft meistens schief.


    Meine bescheidene Meinung, geht nicht zum erst besten Zimmerer, sondert sucht euch eine/n Fachmann/Fachfrau der/die sich das anschaut und Vorschläge zur Sanierung macht und diese auch plant und koordiniert und überwacht!

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Dadurch das es nur ein einstockiges Gebäude ist war er berechtigt es zu bauen.

    Ich VERMUTE, das es hierbei um die Bauvorlageberechtigung, also das baurechtliche geht, nicht um das Konstruktive. (Das natürlich auch katastrophal ist)

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  • Er war eh komplett unerfahren. Ich meine er hätte auch ein eineinhalbstöckiges Gebäude bauen dürfen, also 7m Höhe, also typisches kleines EFH.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Den Teil

    ... 2010 haben wir ein Haus bauen lassen, die wurde damals von einem Freund der ein Holzbau Unternehmen hat gebaut. Dadurch das es nur ein einstockiges Gebäude ist war er berechtigt es zu bauen. ...

    würde ich ohne intime Kenntnis der LBO BaWü so interpretieren, dass der mit Holz bauende Freund nur hierfür vorlageberechtigt war (als Zimmerermeister bspw.). Aber das ist ganz klar geraten!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ja, der Rechtsweg ist hier wohl vergebene Liebesmühe.

    von einem Freund der ein Holzbau Unternehmen hat gebaut

    ist jetzt kein Freund mehr, ODER?


    maximal über die "hat einen Ruf zu verlieren" Schiene kann man hier was rausholen.


    Aber immer schön bei beweisbaren (!) Tatsachen bleiben, dann kann man dir auch nichts.

  • Gibt es Fotos der Situation vor Rückbau von Fensterbänken und Laibungen?

    Habt Ihr eine Skizze mit Darstellung der Situation an Sockel, Fensterbrüstung und Fensterlaibung im Detail?

    Sind die Schäden an allen Fenstern vorhanden oder nur lokal begrenzt?

    Ist der Sockel umlaufend um das Haus gleich ausgebildet?


    Hier wäre erst mal herauszufinden, wie es zu dem Schaden kam.

    Dann ist der Umfang zu ermitteln.

    Und dann kann man weitersehen...

  • Der TE ist scheints so am Boden zerstört, dass er nach Einstellen des Beitrags nicht mehr aktiv war. Sieht irgendwie mehr nach Frust ablassen als nach Hilferuf aus

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  • Der TE ist … nach Einstellen des Beitrags nicht mehr aktiv … . Sieht irgendwie mehr nach Frust ablassen als nach Hilferuf aus.

    Die Frage

    müssen wir wissen ob eine Chance besteht hier Recht zu bekommen auch wenn ich die Kosten selber tragen muss.

    ist ja vielfach eindeutig negativ beantwortet worden. Was bleibt also aus Sicht des TE noch offen? Eine tiefergehende technische Analyse kann eh nur am Objekt stattfinden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Der TE ist scheints so am Boden zerstört, dass er nach Einstellen des Beitrags nicht mehr aktiv war. Sieht irgendwie mehr nach Frust ablassen als nach Hilferuf aus

    Als Laie ist so eine Ferndiagnose natürlich niederschmetternd, da wurde massiv gepfuscht.

    Ohne handwerkliches Geschick und Eigenleistung wird es ein Fass ohne Boden werden.


    Erschwerend kommt hinzu, dass kein Handwerksbetrieb so ein Objekt auch nur mit der Kneifzange anfassen würde, das würde im nachträglichen Schadensfall ja zu einem Desaster für den Betrieb ausarten.


    Mit etwas Sachverstand und Eigenleistung wäre es jedoch noch im überschaubar, finanziellen Rahmen zu sanieren.

  • Hallo an Alle die so eifrig mitdiskutieren,

    Ja es wird wohl so sein das wir auf dem Schaden sitzen bleiben.

    Der Schaden ist bisher nur an der Wetterseite aufgetreten. Der Rest vom Haus ist noch in Ordnung.

    Das denke ich ist den großen Dachvorsprüngen zu verdanken die wir haben.

    Das Dämmmaterial welches in den Wänden ist ist nicht feucht gewesen ausser dort wo eben das Wasser an den Durchbrüchen für die Fenster

    nach unten gelaufen ist. Dies wurde ausgetauscht soweit also in Ordnung.


    Wir müssen jetzt eben in der Hoffnung leben das der Rest sprich die anderen 3 Wände nicht befallen werden.


    Ja, er ist kein Freund mehr, aber man geht ja davon aus das ein Handwerksmeister eine Ahnung hat vor allen Dingen weil er sein eigenes Haus

    mit Halle auch gebaut hat und ich dann schon davon ausgegangen bin das er sowas oredenlich ausführt.


    Aber man muss wohl seine Erfahrungen machen. Bei uns sagt man nicht umsonst " das erste Mal Bauen und das erste Mal Heiraten gilt nicht" !


    Was ich noch erwähnen möchte ist, das wenn man sich etwas beliest es schon so aussieht das es durchaus Urteile gibt bei schweren Baumängeln bei denen auch nach 10 Jahren der Handwerker noch belangt werden kann.


    Viele Grüße und besten Dank

    Rainer

  • Das heißt ja nicht, dass der TE das tun wird (Klagen).

    Tut mir leid mymog, dass Dir sowas passiert ist. Alles Gute. Aber nimm die Ratschläge der Experten hier ernst und checke mal den Rest des Hauses.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Die Chancen gehen gegen Null.

    Auch wenn der Schaden vor 10 Jahren festgestellt hätte,wäre das ganze ein jahrelanger Rechtstrreit geworden.


    Und wenn R.D schon 50.000 aufwärts veranschlagt,trifft ein anderes Sprichwort auch zu.

    Bei Geld hört die Freundschaft auf.

    Ich gehe mal davon aus,das es ein kleines Unternehmen ist,was euer Freund da hat.

    Da ist für ihn der Weg in die Insolvenz angenehmer,als für den Schaden aufzukommen.


    Da sind weitere Punkte zu beachten.Welcher Handwerker,welche Schuld trägt.

    Das sieht nach Einzelvergabe aus.

    Das ihr mit jedem Handwerker ein Vertrag geschlossen habt.

    Da wird jeder nun dem anderen die Schuld geben.


    Und man wird tolle Sanierungskonzept der Handwerker bekommen.

    Tolle Bastel Lösungen wo nicht die Ursache beheben,sonder dem Motto,aus den Augen aus dem Sinn.

    Und in absehbaren Zeit,wird halt wieder gebastelt.

  • Zumindest gibt es eine telefonische Rechtsschutzberatung in einem solchen Fall.