Etwas OT, aber auch Google wusste zu dem Thema nichts:
man kann ja hinter jedem Wohnungszähler in einem MFH ein Balkonkraftwerk installieren.
Aber wie sieht das bei einem Gemeinschaftsstromzähler aus?
Könnte man, Einigkeit bei den Eigentümern vorausgesetzt, auch dahinter ein BKW installieren und im Marktstammregister und beim Versorger anmelden?
Oder sind BKW nur hinter Zählern von Privatwohnungen/-häusern möglich?