Die selbstnutzenden Eigentümer einer Wohnung in EG und 1. OG einer WEG hatten mich um einen Besuch gebeten, ihre Wohnung habe schwere bauliche Mängel. Wir besichtigten zwei Räume:
- Das Gästebad liegt im Eck Straßenfassade / Treppenhausflur im EG. Die Mutter der Eigentümerin sei zu Besuch gewesen und habe die Kälte bemängelt. Die Raumlufttemperatur wurde mit selbst gemessenen „nur 16° C“ angegeben, gegenüber 18° C (!) im Rest des EG, was gefühlt auch grob passte. An der Heizungsanlage müsse unbedingt etwas getan werden! Ich fragte, welche SOLL-Vorgabe am Einzelraumregler der Fußbodenheizung eingestellt sei. Zwei entrüstete Blicke trafen mich: Die sei selbstverständlich komplett ausgestellt, man spare doch Heizenergie! Ich wurde gefragt, wie die Heizungsanlage umgebaut werden solle. „Sie müssen den ERR einfach nur auf die gewünschte Einstellung drehen, dann braucht es keinen Umbau!“ Aber dann sei die Heizung doch angestellt und würde heizen!? Ja, natürlich, dafür sei sie auch da! Wiederholte ungläubige Blicke. „Wir sollen also wirklich heizen, wenn wir es warm haben wollen?“ JA!
- Im Kinder(schlaf-)zimmer im 1.OG. Hier müsste an den Fenstern dringend etwas geschehen, die seien immer tropfnass. Bei wem man den Mangel reklamieren solle? Ich wollte das Wasser am bodentiefen Fenster sehen. Das „Plisserollo“ im unteren Fensterdrittel wurde auf ca. 10 cm Höhe zusammengeschoben. Der gesamte bisher davon abgedeckte Bereich zwischen Oberkante Flügelrahmenprofil und Oberkante „Plisserollo“ war vollflächig von großen Kondensattropfen bedeckt, davor zeigte sich auf dem Parkett ein handtellergroßer See. Ich fragte nach dem täglichen Lüftungsverhalten und der Raumlufttemperatur. Das Kinderzimmer werde bei 19° C eigentlich normalerweise nicht gelüftet, weil man dann durch die Schlitze beidseitig des gekippten Flügels hineinsehen könne. Das sei den Kindern nicht zuzumuten. Außerdem stünden da mitunter Raucher vor der Bar nebenan, so dass Rauch hereinziehe, welcher für Kindern ungesund sei. Außerdem würde es im Winter beim Lüften immer so kalt. Ich empfahl kurze Stoßlüftung jeweils nach dem Aufstehen und vor dem Zubettgehen, die Unterkante Plissee auf 5 cm, besser 10 cm über Oberkante Flügelrahmen hoch zu schieben um so eine Hinterlüftung durch Konvektion zu ermöglichen und zusätzlich die Raumtemperatur leicht anzuheben. Messungen waren nicht notwendig.
Bevor hier und jetzt über die Schäden infolge unseliger Aufrufe zum Sparen von Heizenergie geklagt wird: Exakt die selbe Diskussion zum Gästebad hatte ich vor fast auf den Tag genau einem Jahr schon einmal mit den Beiden geführt! Ein Lerneffekt war offensichtlich seither noch nicht eingetreten. Ich hoffe, dies Gespräch nicht noch einmal führen zu müssen.