Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu § 17 GEG. Dort steht, dass "aneinandergereihte Wohngebäude, die gleichzeitig errichtet werden, wie ein Gebäude behandelt werden dürfen. Die Vorschriften des Teiles 5 (Energieausweise) bleiben unberührt..."
Energieausweise werden ja pro Gebäude ausgestellt und dies bleibt von obiger Vorschrift unberührt. Wie genau ist denn dann zu verfahren? Den Nachweis für alle Gebäude zusammen führen und für den Energieausweis den Primärenergiebedarf auf die einzelnen Gebäude aufteilen oder direkt von Anfang an getrennte Nachweise erstellen? Irgendwie wiedersprechen sich die beiden Paragrafen des GEG, oder habe ich einen Denkfehler?
Konkret geht es um die typischen Neubauquartiere: Mehrfamilienhäuser aneinandergereiht mit getrennten Hauseingängen.
Vielen Dank schonmal.