Hallo Forum und erstmal vielen Dank für die Aufnahme!
Ich bin rein zufällig auf dieses Forum gestoßen, und komme dank der vielen interessanten Themen und Beiträge kaum mehr los vom Lesen - wirklich große Klasse, was für ein reger Austausch hier stattfindet!
Nun zu meiner Frage:
Wir würden gerne unser Haus aufstocken (aktuelle Kniestockhöhe im OG: 0m, zukünftige Wunschhöhe: 1m).
Eine Bauvoranfrage beim Bauamt hat ergeben, dass eine Aufstockung nicht möglich ist, da die maximal zulässige Traufhöhe von 5,50m bereits erreicht sei.
Referenzpunkt für die Traufhöhe sei nicht das umlaufende Gelände, sondern ein Tiefhof im Garten. Der Tiefhof hat eine Fläche von 1,20m x 1,30m (siehe Foto im Anhang).
Dem Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass die Traufhöhe "vom festgelegten Gelände bis zum Schnittpunkt von Außenwand und Dachhaut" gemessen wird.
Tiefhöfe sind im BBP nicht erwähnt. Auch die Internetrecherche erbrachte keine Antwort auf die Frage, ob die Begründung des Bauamts rechtens ist.
Kann es wirklich sein, dass ein Tiefhof mit 1,5m² Fläche unser gesamtes Bauvorhaben zunichte macht?