Hi, wir hatten bei der Begehung eine beschädigte zimmertür festgestellt. Uns wurde gesagt, das wir deswegen eine E-Mail bekommen, mit einen Angebot, falls wir die Tür akzeptieren, das wir dafür was bekommen (geld) oder ob wir eine neue Tür wollen, diese würde auf grund von Lieferzeit, nach schlüsselübergabe sein. Diese besagte E-Mail kam bisher nicht und schlüsselübergabe ist in weniger als 2 wochen.
Jetzt zur frage: Wenn wir immer noch die kaputte Tür drin haben oder sogar gar keine tür haben, haben wir ein recht für die Dauer bis zur neuen Tür, einen Schadenersatz zubekommen?
Vielen Dank im voraus!