Neigung massive Balkonbrüstung

  • Bei unserem noch nicht abgenommenen Neubau ist die massiv gemauerte Balkonbrüstung (ca 30cm dick) mit einer nach innen abschüssigen Metallabdeckung belegt. Ich befürchte, dass bei jedem Regen Wasser auf unseren ansonsten komplett überdachten Balkon abfließt und würde das gerne vermeiden.


    Ist baurechtlich geregelt, ob die Oberseite der Brüstung nach außen abfallen sein muss oder macht man das halt üblicherweise so, damit Gegenstände nicht so leicht von der Balkonbrüstung herunter fallen?

  • Danke für die schnelle Antwort. Das "Problem" ist tatsächlich eher optischer Natur, da sich beim Trocknen auf den Balkonfliesen in Brüstungsnähe Flecken bilden und das ablaufende Wasser dann eben an der "Innenfasade" des Balkons herunter läuft. Aber dann werden wir uns daran gewöhnen müssen.

  • und das ablaufende Wasser dann eben an der "Innenfasade" des Balkons herunter läuft.

    Hat die Kante der Abdeckung keinen Abstand (Überstand) zur "Innenfassade"? Dann würde das Wasser doch abtropfen.

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  • Ist baurechtlich geregelt

    Was interessiert das Baurecht (öffentliches Recht) Deine wie auch immer gestaltete Regenableitung? Ob es eine a.R.d.T. zur Gefällerichtung gibt, weiß ich nicht; mir ist dazu nichts bekannt.

    Glaubst Du, der Regen fällt immer genau lotrecht? Was ist, wenn er X° von der Seite kommt?

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  • Das ist tatsächlich eine interessante Frage. Ich hatte auch geglaubt, das stünde unter § 08.15 in irgendeinem Baugesetzbuch, weil alle Attikaverblechungen die mir in den letzten 30 Jahren untergekommen sind, nach innen geneigt sind.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Danke für die Rückmeldungen. Es gibt, tatsächlich, sowohl innen als auch außen, einen kleinen Abstand zur Fassade, so dass das Wasser "nur" auf die Fliesen tropft und dort trocknet bzw dazwischen abläuft.


    Natürlich lässt sich je nach Wind nicht komplett vermeiden, dass Wasser auf den Balkon gelangt. Genauso könnte man dann aber auch argumentieren, dass das Wasser sowieso oft an der Außenfassade entlang abläuft, was für mich dann auch weniger als Grund zählt, das Wasser eher über den Balkon ablaufen lassen zu wollen.


    Ich hätte gedacht, dass man zumindest versucht, das ablaufende Wasser möglichst vom Balkon fern zu halten, unabhängig davon, ob das gesetzlich geregelt ist oder nicht.

  • Und

    Ich hätte gedacht, dass man zumindest versucht, das ablaufende Wasser möglichst

    vollständig in die sowieso vorhandenen "Regenwassersammelsysteme" (aka Regenrinne/Ablaufrohr und ähnliches) zu führen, anstatt vom Gebäude unkontrolliert auf die darunterliegende Fläche abzuleiten. Je nachdem ist da auch oft ein weiterer Balkon, eine Terrasse, etc.

  • anstatt vom Gebäude unkontrolliert auf die darunterliegende Fläche abzuleiten. Je nachdem ist da auch oft ein weiterer Balkon, eine Terrasse, etc.

    Es liegt in der Natur der Bauteile, Attika- und Brüstungsverblechung OHNE eigenen Ablauf zu konstruieren. Also ist das zumindest einseitige Abtropfen von Niederschlagswasser systemimmanent.

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  • Also ist das zumindest einseitige Abtropfen von Niederschlagswasser systemimmanent.

    Ja natürlich, das kommt in meinem Beitrag vielleicht nicht explizit raus. Der weitere Weg des Wassers ist aber deutlich deterministischer und kann keine anderen Parteien betreffen, wenn "nach innen" abgeleitet wird. So meinte ich das.

  • Hier haben vermutlich mangelnde Detailplanung, fehlender Blick für kritsche Details und "Machen wir immer so" ineinander gegriffen.

    Planer hat gedacht, dass ist ein handwerksübliches Detail, brauch ich nicht detailieren, Ausführender hat gedacht, Gefälle von Abdeckungen machen wir immer nach innen (bei Attiken) und schwupps - war es so.


    Andererseits - wäre das Gefälle nach aussen, fände sich garantiert auch ein Unzufriedener.

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  • Eine Begründung liefert google auch:

    Zitat

    Dachrandabdeckungen sollten ein deutliches Quergefälle (2 bis 3°) zur Dachseite aufweisen, damit das Niederschlagswasser mit eventuellen Verunreinigungen nicht an der Fassade abläuft.

    Wäre es mein Balkon, würde ich das deshalb auch so haben wollen (und habe ich auch). Die Innenseite der Brüstung kann ich jederzeit reinigen oder nachstreichen, bei der Fassade ist das schon ein ganz anderer Aufwand.

  • Soooo viel Wasser ist das aber auch nicht was da vom Blech runter tropft. Das geht in die natürliche Menge unter, die eh durch Wind rein geblasen wird.


    Naja, alle mit der natürlichen Luft verbundenen Teile laufen Gefahr nass zu werden. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ich denke, das kommt vielleicht auch davon, dass viele Attiken, Brandschutzwände etc. gleichzeitig auch Grenzwände sind und eine Entwässerung auf Nachbars Grund tabu ist.

  • Gopferdelli, des isch viel. Nur rechnerisch oder real? ;)


    Ich habe eine ähnliche Situation und ich bekomme bei weitem nicht so viel Wasser zusammen. Ich sehe ja was an Wasser anfällt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Die Menge an Wasser ist eigentlich nicht so schlimm, schlimmer ist der Staub und ähnliches, was sich auf der Abdeckung sammelt und dann bei nächsten Regen mit über die Fassade gespült wird und dort dann nach und nach Verunreinigungen hinterlässt.

    Fachregeln Dachdeckerhandwerk, Flachdachrichtlinie 4.6 Dachrandabschlüsse unter (3) Dachrandabdeckungen sollen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen

    Ist jetzt aber die Frage ob eine Brüstungsmauer mit Abdeckung als Dachrandabschluß gilt. Ich würde sagen nein, die Abdeckung aber dennoch zur Balkonseite neigen.

  • Ich habe eine ähnliche Situation und ich bekomme bei weitem nicht so viel Wasser zusammen.

    Hast du einen wasserzähler an der Fassade oder woher weißt du das?

    Mein Beispiel ist von den Ausgangsdaten (Fläche und Niederschlag pro Jahr) real, der Rest ist das Ergebnis einer Multiplikation.

  • Nach Wind chill (gefühlte Temperatur) führen wir jetzt auch rain chill (gefühlte Wassermenge ein). :D


    Man darf halt nicht vergessen, dass die 700 Liter/m² die Summe über ein ganzes Jahr sind, da gibt es Monate mit 20 Liter/m² und im Maximum für dieses Jahr hatten wir letzten September ca. 100 Liter/m². Auf einzelne Regenereignisse bezogen sieht die Welt schon wieder ganz anders aus, selbst bei Starkregen (oder "Jahrhundertregen") kommen da vielleicht 30Liter/m² innerhalb einiger Minuten vom Himmel.


    Unabhängig davon muss man die Wassermenge natürlich ableiten und sollte nicht darauf hoffen, dass sie einfach so verdunstet.

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  • Das ist tatsächlich eine interessante Frage. Ich hatte auch geglaubt, das stünde unter § 08.15 in irgendeinem Baugesetzbuch, weil alle Attikaverblechungen die mir in den letzten 30 Jahren untergekommen sind, nach innen geneigt sind.

    Aus der DIN 18531-3:2017-07 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen –Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer –Auswahl, Ausführung und Details unter Punkt 7.4 Abschlüsse "Mauerabdeckungen sollten ein Gefälle in Richtung Dachseite aufweisen."
    Absolut nicht mein Fachbereich, musste es gerade noch nachlesen,
    da mich das selbst brennend interessiert hat.
    Grundsätzlich würde ich daher zumindest von einer normativ korrekten Richtung ausgehen.

    Fachregeln Dachdeckerhandwerk, Flachdachrichtlinie 4.6 Dachrandabschlüsse unter (3) Dachrandabdeckungen sollen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen

    Ist jetzt aber die Frage ob eine Brüstungsmauer mit Abdeckung als Dachrandabschluß gilt.

    Ich würde davon ausgehen, dass eine Brüstungsmauer, wie in der DIN, auch als Dachrandabschluss gilt, da es sich bei einem Balkon um ein "genutztes Dach" handelt. Bedeutet aber auch, dass alle anderen Abdichtungen entsprechend auszuführen sind.