Privaten Drehstromzähler einbauen für Keller-3Mietzimmer-Wohnung...was ist zu beachten?

  • Einfam.haus. Bisher 1 Stromzähler vom EVU.


    Möchte für 3 miteinander zusammenhängende, zu vermietende Zimmer im Keller -1 Wohnzimmer 1 Wohnküche 1 Bad (insgesamt 1Person) entweder einen privaten Hutschienenzähler

    oder einen privaten 3Punkt Ferrariszähler einbauen.


    Platz wäre für Beides.


    Was gilt es zu beachten Muss der Zähler geeicht sein, welche Vorschriften,DINs, etc sind beim einzuhalten?

    Nebenbei-Welche rechtlich falls bekannt?


    DANKE!

  • Du vermietest also eine Wohnung in Deinem EFH, also EFH mit ELW.


    Grundsätzlich hast Du 3 Möglichkeiten wie Du den Strombezug mit dem Mieter vereinbaren kannst (Achtung, wir reden jetzt nicht über Betriebskosten/-strom des Gebäudes, Heizstrom o.ä.).


    1. Stromzähler des Versorgers (Netz-/Messstellenbetreibers) für die ELW

    2. Pauschale Abrechnung

    3. Eigener Unterzähler


    zu 1. Variante 1 dürfte klar sein. Du stellst als Vermieter den Zählerplatz zur Verfügung, der Rest ist Sache des Mieters. Er schließt einen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl, und Du musst Dich um nichts kümmern. Selbst wenn der Mieter seinen Strom nicht bezahlen sollte bist Du außen vor. Das wäre die Variante die ICH favorisieren würde. Als Vermieter haftest Du dann nicht für den Stromverbrauch des Mieters (BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 165/18)


    zu 2. Auch diese Variante wäre zulässig sofern zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Der Mieter zahlt dann einen Betrag x pro Monat und das war´s.

    Nachteil für Dich als Vermieter, sollten sich die Stromkosten erhöhen, dann kannst Du die Pauschale nicht so einfach erhöhen. Nachteil für den Mieter, sollten die Stromkosten sinken, dann zahlt er weiterhin die vereinbarte Pauschale. Wichtig, diese Pauschale darf man nicht mit einer Abschlagszahlung verwechseln die am Jahresende aufgerechnet wird. Es versteht sich von selbst, dass der Mieter seinen Stromversorger nicht frei wählen kann. Diese Variante hat Konfliktpotenzial.


    zu 3. Das wäre die Variante die Dir vorschwebt. Auch diese kannst Du mit dem Mieter frei vereinbaren. Genau genommen gibt es dann auch keine Anforderungen an den Zähler (fachgerechte Ausführung/Anwendung vorausgesetzt), doch solche Vereinbarungen haben meist eine begrenzte Lebensdauer, und wenn es dann zum Streit kommt, ziehst Du als Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit den Kürzeren. Gerade in einer Zeit schnell steigender Strompreise wird der Stromverbrauch gerne mal angezweifelt.


    d.h. Um Dich abzusichern solltest Du einen Zähler verwenden der eichfähig ist (MID), und dessen Eichfrist (16 Jahre?) auch nicht verstreichen lassen. Weiterhin solltest Du die Montage einem Elektriker überlassen (Rechnung als Nachweis aufbewahren) der diese Arbeiten auch ausführen darf, denn ein Vermieter der selbst an Zähleinrichtungen herum bastelt war noch nie eine gute Idee, selbst wenn er fachlich dazu in der Lage wäre. Wie gesagt, im Streitfall wird der Mieter oder dessen Anwalt versuchen, an jedem noch so kleinen Punkt anzusetzen, um Dir als Vermieter den Schwarzen Peter zuzuschieben. Du kommst dann schnell in Erklärungsnot oder musst mit viel Aufwand nachweisen, dass alles korrekt ausgeführt wurde.

    Ein Zähler für 19,- € in der Bucht geschossen und vom Vermieter selbst installiert bringt Dich also in eine denkbar schlechte Position.


    Wie gesagt, ich würde Variante 1 bevorzugen, denn so kann der Mieter seinen Stromversorger selbst wählen, und Du musst Dich um nichts kümmern. Sollte der Mieter einen Zählerstand oder eine Abrechnung anzweifeln, dann muss er sich mit seinem Vertragspartner auseinandersetzen.


    welche Vorschriften,DINs, etc sind beim einzuhalten?

    Das sollte der Elektriker wissen.

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  • Ich vermute, er will keine extra Zuleitung verlegen, bzw will sich den Aufwand sparen, sonst funktioniert Punkt 1 nicht. Eigenen Unterzähler würde ich auch nur für kleine Sachen machen, wie Gartenlaube, oder Kellerraum usw, aber nie für eine ganze Wohnung.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...