Das ist das was mir der Eigentümer gesagt hat. Ob das so alles korrekt ist ist natürlich nicht gesichert, aber es ist wirklich alt.
Aber so unschlüssig ist das nicht. Es kommt immer darauf an, WANN das Denkmalschutzamt hier einschreitet. bzw Kenntniss von der Substanz bekommt und es entsprechend als Schützenswert betitelt. WIe der Themenstarter es nun auch hat. Teilumbauten wurden schon vollzogen und somit nicht mehr Schützenswert.
Wären z.b. die Alten Fenster Schützenswert, können nur die Geschützt werden die noch wirklich Schützenswert sind und nicht schon ersetzt wurden durch Plastikfenster von der Stange....
Ja es liegt in Bayern, aber ich kann hier nicht mit gutem Gewissen Daten einstellen die meine Kundschaft betreffen.