Denkmalschutz abwehren

  • Das ist das was mir der Eigentümer gesagt hat. Ob das so alles korrekt ist ist natürlich nicht gesichert, aber es ist wirklich alt.

    Aber so unschlüssig ist das nicht. Es kommt immer darauf an, WANN das Denkmalschutzamt hier einschreitet. bzw Kenntniss von der Substanz bekommt und es entsprechend als Schützenswert betitelt. WIe der Themenstarter es nun auch hat. Teilumbauten wurden schon vollzogen und somit nicht mehr Schützenswert.

    Wären z.b. die Alten Fenster Schützenswert, können nur die Geschützt werden die noch wirklich Schützenswert sind und nicht schon ersetzt wurden durch Plastikfenster von der Stange....


    Ja es liegt in Bayern, aber ich kann hier nicht mit gutem Gewissen Daten einstellen die meine Kundschaft betreffen.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Es kann unter bestimmten Umstäden Auflagen geben verändernde Umbauten bei weiteren Maßnahmen wieder rückgängig zu machen und den Ursprungszustand oder einen definierten anderen vorherigen Zustand wieder herzustellen. In einem Objekt machen wir genau das: Beim Anbau historisch angepasster auskragender Balkone müssen die Kastenfenster nach historischem Vorbild im Objekt wieder hergestellt werden und neue Balkontüren nach dem Vorbild ihrer alten Brüder und Schwestern historisierend eingepasst werden. Das ist dann im Detail manchmal schwer nachzuvollziehen. Es ist aber nicht generell so, dass an alle einmal umgebauten Elemente fortan keine Anforderungen mehr bestehen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mein Elternhaus ist in einer ehemaligen Arbeitersiedlung der Fa. FSAB. Die gesamte Siedlung (Häuser) wurde zur denkmalgeschützten Siedlung erklärt. So gibt es Auflagen wie z.B. Farbe der Außenfassade, keine Sat-Schüssel zur Strassse gerichtet, (noch) keine PV bzw. Solaranlage nach vorne, Vorgärten müssen erhalten bleiben ( keine Steingarten bzw. Parkplätze), bei Eigentümerwechsel Umzäumung wiederherstellen usw. damit der ursprüngliche Charakter gegeben bleibt. Als meine Mutter z. B. eine Mülltonnenabstellplatz vor dem Haus einrichten wollte, ihat sie sich auf dem Bauamt/Denkmalamt erkundigt ob es überhaupt erlaubt ist. Nach dem ok wurde die Aktion umgesetzt. Zusammenfassung: Ja es gibt Auflagen, aber diese sind eigentlich verständlich und auch einhaltbar.


    Viele Grüße M.

  • Der erst Nachteil beim Denkmalschutz sind ganz klar die Kosten, denn wer auf so etwas spezialisiert ist, möchte auch Geld damit verdienen. Der zweite Nachteil hängt davon ab, was konkret in Abstimmung mit der Denkmalbehörde zu erhalten oder gar wieder herzustellen ist. Dass kann u.U. die intendierte Nutzung beeinträchtigen.


    Vorteile gibt es auch, zumindest zu den steuerlichen kann ich Dir etwas sagen:

    1. Grundsteuer: Beim Grundsteuermessbetrag gibt es 10% Abschlag auf Denkmalschutzobjekte (§15 Abs. 5 GrStG)

    2. Anders als bei (fast) allen anderen Fällen, kannst Du die "Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zu Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind" als Abschreibungen innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer absetzen (§7i EStG) und dies auch dann, wenn Du das Gebäude selbst bewohnst und damit keinerlei Einkünfte erzielt werden (§10f EStG). Die Steuerersparnis kann (je nach Einkommen, wer wenig verdient, dem bringt auch Steuerersparnis nicht viel), die Mehrkosten mehr als nur ausgleichen, insbesondere, wenn es sich nicht nur um eine vorgezogene Abschreibung handelt (wie bei Vermietungsobjekten), sondern um eine Abschreibung, die ansonsten gar nicht möglich wäre (bei Eigennutzung).

    Wichtig an der Stelle: vorher mit der Denkmalbehörde abstimmen und die erforderlichen Herstellungskosten bestätigen lassen - der Bescheid ist die Grundlage für die Absetzbarkeit im Steuerbescheid! Auch nicht unwichtig: ein findiger Architekt, der gegenüber der Behörde möglichst viele der anfallenden Kosten in die gesetzlichen Voraussetzungen (für Erhaltung oder sinnvolle Nutzung erforderlich) hereinargumentiert.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes