Ich habe von meinem Vater ein Bahnwärterhaus Baujahr 1914 erworben. Mein Vater kaufte es offiziell von der Bahn
und lebte ca. 40 Jahre als ehemaliger Bahnbeamter darin. Er hat auf seine Kosten alles aufgehübscht, und hat jedoch vergessen
ein baurechtlich privates Wohnrecht einzutragen. Grundsteuer wurde natürlich brav bezahlt.
Leider verstarb mein Vater Anfang des Jahres. Nach Anfrage im Bauamt kam heraus, dass baurechtlich kein
privates Wohnrecht in diesem Haus eingetragen ist. Da das Bauamt keine Unterlagen fand,
will Sie jetzt einen ganz umfänglichen Bauantrag. Gleichzeitig wurde jemand vom Denkmalschutz
losgeschickt, und hat das Haus in die Denkmalschutzliste aufgenommen.
Meine Frage wäre, gibt es Möglichkeiten das Ganze abzuwenden. Ich meine speziell diesen Denkmalschutz.
Muss man diese Kröte in allen Fällen schlucken. Oder gibt es hierzu irgendwelche Ausnahmen, die nicht geläufig sind.
Schonmal Danke für etwaige Beiträge und Antworten, Grüße Bernd