Aufhebung einer Nutzungsänderung

  • Ist ein neuer Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich? 2

    1. Ja (2) 100%
    2. Nein (0) 0%

    Hallo!



    Mich interessieren Meinungen zu folgendem Fall:



    In einem Kirchengebäude wird ein Raum an einen gemeinnützigen Verein vermietet mit dem Zweck der Kinderbetreuung. Hierfür besteht eine Betriebserlaubnis und es wurde eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt.


    16 Jahre später wird das Kirchengebäude saniert und erweitert. Hierfür wird ein Bauantrag gestellt der sich explizit nur auf die Sanierung und Erweiterung bezieht. Der Raum welcher vom Verein genutzt wird ist von der Sanierung und Erweiterung nicht betroffen und wird im gesamten Bauantrag nicht erwähnt. Allerdings ist der Raum im Plan etwas zu allgemein mit "Gruppenraum" bezeichnet.


    Nochmals 15 Jahre später fällt dies dem Bauordnungsamt durch einen Zufall auf und der Verein wird aufgefordert erneut eine vollständige Nutzungsänderung einzureichen, da der Bauantrag für die Sanierung die Nutzungsänderung 16 Jahre zuvor aufgehoben hätte.


    Die Begründung hierfür ist dass der Raum nur als "Gruppenraum" bezeichnet wurde.



    Ist hier wirklich eine neue Nutzungsänderung erforderlich, oder wurde die ursprüngliche Nutzung eigentlich nie aufgehoben da dies nie beantragt wurde?

  • Was erwartest Du (von uns)? Wenn jetzt hier einer oder viele sagen: Die alte Nutzungsänderung gilt weiter, was ändert das an der Haltung des Bauamts? Wenn Du dahingehst und denen sagst: Im Internet sind die alle auch der Meinung, die alte Genehmigung gelte weiter. glaubst Du wirklich. dann sagen die: Na gut, dann eben nicht?

    Wenn die Behörde das so sieht, dann läuft jede andere Ansicht auf eine Klage raus.


    Meine persönliche Meinung. Die alte Genehmigung ist durch diese Ungeschicktheit weg.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Hallo!

    Ich wollte genau das. Einfach mal ein paar Meinungen hören ob man sich evtl. nochmal weiter informiert ob es einen anderen Weg geben kann. Wir sind ein kleiner Verein mit Ehrenamtlichen, wenn wir jetzt alles was momentan gefordert wird leisten müssen haben wir ein Problem.

  • Die alte Nutzungsänderung dürfte untergegangen sein.


    Da nach der Schilderung keine baulichen Sachen gegen die Nutzung sprechen sollte ein Antrag auf Nutzungsänderung für einen Architekten eine Sache von wenigen Stunden sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich bin nicht selbstständig tätig und z.Z. auch nicht angestellt. Die Abrechnung der Stunden ist kein Problem, aber ich habe keine Berufshaftpflichtversicherung. Und das als einzelnes Projekt abzusichern macht laut Versicherer keinen Sinn, die meinten ich soll die Finger davon lassen.

  • In der Sache habe ich nichts weiteres mehr beizutragen. Wenn diese Nutzung nicht beantragt war, wurde sie damals auch nicht genehmigt.


    Dir als Architekt dürfte doch klar sein, dass es in solchen Fällen auf eine gut begründete, stichhaltige und damit überzeugende Argumentation ankommt und nicht um die Mehrheit bei einer Abstimmung!


    So ganz verstehe ich Deine Rolle bzw. die Zielrichtung Deiner Frage aber noch nicht: Hast Du damals den Bauantrag gestellt, oder was ist Deine Rolle in der Sache? Was ist jetzt das Problem (wieder) eine Nutzungsänderung zu beantragen und dafür eine(n) Vorlageberechtigte(n) zu beauftragen? Bestehen Zweifel, ob diese jetzt wieder genehmigungsfähig ist?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Ich bin nicht selbstständig tätig und z.Z. auch nicht angestellt. Die Abrechnung der Stunden ist kein Problem, aber ich habe keine Berufshaftpflichtversicherung.

    Dann beauftragt man einen befreundeten Archirtekten und zahlt dem ein Stundenhonorar oder wie auch immer.


    Oder liegt doch mehr im argen und die Nutzung ist eigentlich gar nicht zulässig?

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Allerdings ist der Raum im Plan etwas zu allgemein mit "Gruppenraum" bezeichnet.

    Zu einer genehmigten Nutzung als Kinderbetreuungsstätte hat m.E. schon immer mehr als 1 Raum gehört, nämlich Flur(e), WCs usw.


    War das in der ursprünglich genehmigten Nutzungsänderung denn anders dargestellt als im späteren Bauantrag?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ich bin nicht selbstständig tätig und z.Z. auch nicht angestellt. Die Abrechnung der Stunden ist kein Problem, aber ich habe keine Berufshaftpflichtversicherung.

    Dann könntest Du als Vereinsmitglied doch dem Kollegen/der Kollegin unentgeldlich zu/vorarbeiten und der/die das Honorar entsprechend reduzieren

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Also ich bin in diesem Fall quasi Antragsteller als Vereinsvorstand.

    Die Nutzung wurde damals gehemigt, Brandschutz, Rettungswege etc. passt alles, es spricht nichts dagegen dass es nochmal genehmigt wird.

    Aber die Idee mit Vorarbeit leisten und jemand anders einreichen zu lassen ist sehr gut, wir werden diesen Weg wohl gehen!

    Vielen Dank für die Einschätzungen!

  • Es kommt ja auch darauf an, ob die "Baufertigstellung" angezeigt wurde, oftmals wird der Bauantrag samt Nutzungsänderung gestellt, zu Ende gebaut und die Baufertigstellung nicht mehr dem Bauamt angezeigt oder noch schlimmer, alles wird genehmigt und der Baubeginn wurde nicht einmal mitgeteilt, dann ist die Nutzungsänderung nach 2 Jahren? hinfällig.

  • Es kommt ja auch darauf an, ob die "Baufertigstellung" angezeigt wurde,

    :wall::wall::wall:


    Dazu kommt es darauf an, ob eine Fertigstellungsanzeige in dem Bundesland und bei dem speziellen BV überhaupt nötig war/ist.


    Schreibst Du eigentlich nur, um was geschrieben zu haben? ;(

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • In Bayern ist der Baubeginn, sowie die Fertigstellung anzuzeigen. Zweiteres nennt sich allerdings "Nutzungsaufnahme".

    Genau. Und wenn die Anzeigen unterbleiben, hat das nicht automatisch rechtliche Folgen. Das kommt dann wieder drauf an, um was für ein Bauvorhaben es sich handelt oder gehandelt hat...

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!