Ist ein neuer Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich? 2
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Hallo!
Mich interessieren Meinungen zu folgendem Fall:
In einem Kirchengebäude wird ein Raum an einen gemeinnützigen Verein vermietet mit dem Zweck der Kinderbetreuung. Hierfür besteht eine Betriebserlaubnis und es wurde eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt.
16 Jahre später wird das Kirchengebäude saniert und erweitert. Hierfür wird ein Bauantrag gestellt der sich explizit nur auf die Sanierung und Erweiterung bezieht. Der Raum welcher vom Verein genutzt wird ist von der Sanierung und Erweiterung nicht betroffen und wird im gesamten Bauantrag nicht erwähnt. Allerdings ist der Raum im Plan etwas zu allgemein mit "Gruppenraum" bezeichnet.
Nochmals 15 Jahre später fällt dies dem Bauordnungsamt durch einen Zufall auf und der Verein wird aufgefordert erneut eine vollständige Nutzungsänderung einzureichen, da der Bauantrag für die Sanierung die Nutzungsänderung 16 Jahre zuvor aufgehoben hätte.
Die Begründung hierfür ist dass der Raum nur als "Gruppenraum" bezeichnet wurde.
Ist hier wirklich eine neue Nutzungsänderung erforderlich, oder wurde die ursprüngliche Nutzung eigentlich nie aufgehoben da dies nie beantragt wurde?