Hallo,
ich bin gerade in der Planung meines Hauses in Bayern und würde gerne in den Norden eine Kellertreppe mit Geländer (Höhe = 1m) bauen. Das Haus wäre dort 3,5 m vom Nachbargrundstück entfernt, die Kellertreppe+Geländer mit einer Breite von ca. 1,2 m wäre somit zum Großteil in der Abstandsfläche von 3 m, allerdings noch mehr als 2 m vom Nachbargrundstück entfernt und würde auch nicht mehr als 1,5 m herausragen. Allerdings wäre die Länge der Treppe entlang der Hauswand mehr als die ein Drittel der Hausseite / -länge (Länge ca. 5 m).
Meine Frage wäre, ob ich das entsprechend §6 der BayBO so bauen darf? Ist eine Kellertreppe (da unterirdisch) bzw. das Geländer (fällt dieses nicht in die Kategorie "vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände") überhaupt relevant / ein untergeordnetes Bauteil im Sinne der Abstandsflächenregelung der BayBO? Eine Beeinträchtigung der Sicht des Nachbarn, was ja der Hintergrund dieses Paragraphen ist, sehe ich hier absolut nicht, da ja jede Hecke an der Grundstückgrenze höher wäre, der Nachbar die Kellertreppe somit wohl niemals zu Gesicht bekommen würde. Habe schon mehrfach gegoogelt, aber leider keine hilfreiche und erschöpfende Antwort gefunden. Wäre super, wenn ihr mir hier kurz mit Sachverstand weiterhelfen könntet.
Schönen Gruß und besten Dank vorab!