Umfang und Abdichtung im Duschbereich

  • Hallo Community,


    wir haben vor 4 Jahren unser Bad sanieren lassen und u.a. eine ebenerdige Dusche einbauen lassen. In der Dusche musste aus verschiedenen Gründen eine kleine Abkastung gebaut werden, die als Abstellfläche für Shampoo, etc. dient (siehe Anhang).

    Meine Frage ist: Wie muss solch ein „Bauwerk“ im Duschbereich abgedichtet werden, wenn hinter den Fliesen mit Rigipsplatten gearbeitet wurde?

    Reichen dort z.B. Silikonabdichtungen an den Fugen aus?


    Vielen Dank und allen eine angenehme Restwoche!

  • Nach DIN 18534 ist eine Abdichtung erforderlich, siehe hier. Fugenmassen aus Silikon oder was auch immer sind nie Teil einer fachgerechten Abdichtung.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Silikon dichtet NIE ab, auch wenn es vorübergehend dicht macht, wird es irgendwann (<5 Jahre) an den Flanken abreissen und damit undicht werden.

    Das war auch vor ca. 4 Jahren nichts anderes als :pfusch:

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  • Silikon dichtet NIE ab, auch wenn es vorübergehend dicht macht, wird es irgendwann (<5 Jahre) an den Flanken abreissen und damit undicht werden.

    Das war auch vor ca. 4 Jahren nichts anderes als :pfusch:

    Danke für die Information. Dann müsste dieser Bereich quasi ebenfalls wie die Duschfläche selbst abgedichtet werden?

  • Nach DIN 18534 ist eine Abdichtung erforderlich, siehe hier. Fugenmassen aus Silikon oder was auch immer sind nie Teil einer fachgerechten Abdichtung.

    Vielen Dank für die Information. Gibt es eine zerstörungsfreie Möglichkeit eine fachgerechte Abdichtung unter der Fliese zu prüfen?

  • Dann müsste dieser Bereich quasi ebenfalls wie die Duschfläche selbst abgedichtet werden?

    Ja, genau das verlangt es die oben auszugsweise verlinkte DIN 18534 - ganz ohne "quasi".

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Warten wir es ab… ;)

    Was??

    Ob es irgendwann im Bodenaufbau schimmelt oder unter Decke zu tropfen beginnt? ( Ralf Dühlmeyer : Die Frage lag mir auch auf der Zunge!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was??

    Was die Versicherung sagt.

    Das Bad ist durch einen „Fachbetrieb“ vor 4 Jahren komplett saniert worden. Vor ca. 2 Wochen haben wir einen Schimmelfleck über der Sockelleiste neben dem WC entdeckt und das (glücklicherweise) daneben installierte WC-Modul herausgezogen, welches in genau dieser Abkastung ca. 2 Meter weiter rechts installiert ist. Dahinter war alles schwarz und auch das Ständerwerk des Spülkastens/WC`s schon angerostet. Die Rigipsplatten sind, von der Dusche ausgehend, bis zu der Stelle wo der Schimmel an der Wand austrat im unteren Bereich, nass. Der Herr von der Leckortung gestern vermutet den Ursprung an einer Fuge an zuvor erwähnter Abkastung in der Dusche. Daher die Frage, weil ich mir eigentlich auch nicht vorstellen kann, dass lediglich eine in die Jahre gekommene Silikonfuge zu solch einem Schaden führen kann.

  • eine in die Jahre gekommene Silikonfuge zu solch einem Schaden führen kann.

    Oh doch. Eine solche im unmittelbar vom Duschwasser beaufschlagten Fuge kann eine Menge Wasser "nach innen" transportieren.

    Wenn da wirklich nicht abgedichtet ist und die Fliesenfläche (auf dem Foto sieht man Kleberreste OHNE Abdichtung darunter - es sei denn, es gäbe eine weiße Dichtungsmasse), dann kommt das Wasser, welches durch die Fugen dringt, noch dazu

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  • Ist ganz sicher, dass die Feuchte von oben durch die GK-Konstruktion eingedrungen ist? Es könnte ja auch ein andere Ursache haben. Aber wenn das die Ursache ist, so ist nicht die defekte Silikonfuge verantwortlich (bzw. ihr Ersteller), sondern derjenige, der die Abdichtung nicht gebaut hat - was aber typischerweise beides der selbe Fliesenleger macht ... .

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist ganz sicher, dass die Feuchte von oben durch die GK-Konstruktion eingedrungen ist? Es könnte ja auch ein andere Ursache haben. Aber wenn das die Ursache ist, so ist nicht die defekte Silikonfuge verantwortlich (bzw. ihr Ersteller), sondern derjenige, der die Abdichtung nicht gebaut hat - was aber typischerweise beides der selbe Fliesenleger macht ... .

    „Ganz sicher“ konnte der Leckage-Mann das gestern scheinbar nicht feststellen. Sei es mangels Platz oder mangels Erfahrung/Fachkompetenz.

  • Leider kenne ich mich der Materie zu wenig aus um das selbst einschätzen zu können.

    Dann würde ich mal über den Einsatz eines Gutachters nachdenken. UM den evtl. Versicherungsschaden vom Gewährleistungsschaden/-mangel trennen zu können und zu dokumentieren.

    Nicht, dass am End alle nur das weis(se)e Haupt schütteln und sich als nicht zuständig erklären.

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  • Dann würde ich mal über den Einsatz eines Gutachters nachdenken. UM den evtl. Versicherungsschaden vom Gewährleistungsschaden/-mangel trennen zu können und zu dokumentieren.

    Nicht, dass am End alle nur das weis(se)e Haupt schütteln und sich als nicht zuständig erklären.

    Das werden wir definitiv machen. Kann man denn nach 4 Jahren noch den Fachbetrieb, der die komplette Sanierung durchgeführt hat, in die Haftung nehmen, falls sich rausstellen sollte, dass nicht fachgerecht abgedichtet wurde?

  • Kann man denn nach 4 Jahren noch den Fachbetrieb, der die komplette Sanierung durchgeführt hat, in die Haftung nehmen, falls sich rausstellen sollte, dass nicht fachgerecht abgedichtet wurde?

    Kommt auf den Vertrag an, aber im Allgemeinen beträgt die Gewähr nach BGB (gegenüber Verbrauchern) 5 Jahre. Kürzere Fristen wie z.B. nach VOB (4 Jahre) sind meist nicht rechtsgültig vereinbart und damit ungültig.

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