Guten Tag,
ich habe ein Grundstück gekauft und möchte den widerrechtlich aufgeschütteten Erdwall auf dem Grundstück im Innenbereich beseitigen.
Nach §61 (3) 3. der SächsBO ist die Beseitigung aus meiner Sicht verfahrensfrei (Anlage die keine Gebäude sind und unter 10 m Höhe).
Das Bauamt möchte -aus welchem Grund auch immer- einen Bauantrag von mir haben, weil es sich um eine "Geländeregulierung" handeln würde.
Der Erdwall ist allerdings eindeutig eine bauliche Anlage, die weder formell noch materiell genehmigungsfähig ist.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank