Rohrisolierung in Heizraum - PUR oder Mineralwolle?

  • Ich habe in meinem Heizraum unerwarteterweise noch 2 Meter unisolierte Warmwasser-Rohrleitung entdeckt.

    Der Rest ist bereits in PVC-Folien-ummantelter Mineralwolle isoliert.


    Frage: Kann ich das fehlende Stück auch mit PVC-kaschierter PUR-Rohrisolierung (B2 normalentflammbar) ergänzen?

    Oder sagt die Vorschrift da eindeutig A2 oder besser, also alukaschierte Mineralwolle?

    Ich hab mir im Netz schon die Finger wund gesucht, aber ich find keine wirklichen Informationen im Bezug auf einen Heizraum.


    Falls relevant:

    die Heizung ist ein Öl-Brennwertgerät, dessen Abgase werksseitig über ein (sicher gut brennbares) Kunststoffrohr laufen.

    Der Heizöl-Tank ist nicht innerhalb des Raumes.

  • Ich hab mir im Netz schon die Finger wund gesucht, aber ich find keine wirklichen Informationen im Bezug auf einen Heizraum.

    schau hier in die Feuerungsverordnung Deines Bundeslandes!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Zitat

    schau hier in die Feuerungsverordnung Deines Bundeslandes!

    Bitte korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber das Thema Brandklassen allgemein oder Brennbarkeit von Rohrisolierung im Speziellen scheint da komplett offen zu sein(?).

    Die Heizung hat weniger als 50kW und die Abgastemperatur liegt um die 50°C.

    Sollte sich die Heizung intern jemals durch einen Defekt selbst entzünden, steht wie gesagt als erstes die Kunststoffummantelung der Abgas- und Zugluftrohre in Flammen.

    Ich hatte nur mitbekommen, dass es für Ventildämmungen Ausnahmen von der EnEV gibt (nur 50%), da es diese nur in PE oder EPS gibt. Das ist ja beides auch nicht Brandklasse Ax.

  • Das Thema liegt außerhalb meines eigentlichen Planungsbereichs als Architekt. Meines insofern laienhaften Wissens gibt es aus den Bauordnungen und Feuerungsverordnungen der dt. Bundesländern nur Anforderungen an die bauliche Ausbildung der Umschließungsbauteile (Decken, Wände, Türen) von Räumen mit Feuerungsanlagen und an deren Abgasanlagen (Schornsteine), nicht an die Feuerungsanlagen selbst. Vielleicht weiß ThomasMD mehr?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann duerfte es sich doch gar nicht um einen Heizraum nach FeuVO handeln?


    Da gibt es doch keine Anforderungen.

    Es ist zumindest keine genehmigungspflichtige Feuerstätte nach FeuVO - so zumindest ein Aushang, den der Schornsteinfeger mal rangehangen hat.

    Zuvor stand in dem Raum aber eine klassische Ölheizung mit dementsprechend höheren Abgastemperaturen (via Stahl-Abgasrohr). Der Raum hat auch eine Brandschutztür.

  • Brennbare Bauteile müssen natürlich IMMER vor zu hohen Oberflächentemperaturen geschützt sein, oder Mindestabstände einhalten.

    Die FeuStVo. sollte da hilfreich sei.

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    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Brennbare Bauteile müssen natürlich IMMER vor zu hohen Oberflächentemperaturen geschützt sein, oder Mindestabstände einhalten. Die FeuStVo. sollte da hilfreich sei.

    Die verlangt aber nur Abstände zwischen Feuerstätten / Abgasleitungen die bestimmte Oberflächentemperaturen überschreiten brennbaren Gegenständen, typischerweise hölzernen Bauteilen wie Deckenbalken, Dachbauteilen etc..

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Für Deinen Brennwerter brauchst Du keinen Heizraum sondern einen "Aufstellraum" ohne besondere Eigenschaften. Den Heizkessel darfst Du (theoretisch) auch im Wohnzimmer aufstellen.

    Es ist somit egal womit Du die Heizungsrohre oder TW Leitungen dämmen möchtest.


    Ich würde auch an die Verarbeitung denken, aber bei den 2m ist das an sich auch egal.

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  • Die verlangt aber nur Abstände zwischen Feuerstätten / Abgasleitungen die bestimmte Oberflächentemperaturen überschreiten brennbaren Gegenständen, typischerweise hölzernen Bauteilen wie Deckenbalken, Dachbauteilen etc..

    Da ich weder das Heizgerät kenne, noch die Zulassung des Abgassystems, ist meine Aussage kein Fehler.

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  • Da ich weder das Heizgerät kenne, noch die Zulassung des Abgassystems, ist meine Aussage kein Fehler.

    Brennwertgerät mit Abgastemperatur > 200 Grad C wäre aber schon etwas ungewöhnlich, oder?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Da ich weder das Heizgerät kenne, noch die Zulassung des Abgassystems, ist meine Aussage kein Fehler.

    Ist ein Brötje BOB.


    Es ist somit egal womit Du die Heizungsrohre oder TW Leitungen dämmen möchtest.


    Ich würde auch an die Verarbeitung denken, aber bei den 2m ist das an sich auch egal.

    Ich denke ja an die Verarbeitung - und da wäre PVC-ummanteltes PUR angenehmer zu installieren und später mal abzuwischen als alukaschierte Mineralwolle. ;)

  • noch die Zulassung des Abgassystems,


    dessen Abgase werksseitig über ein (sicher gut brennbares) Kunststoffrohr laufen.

    Da gibt es nur sehr wenige Kandidaten. ;)


    Ich denke ja an die Verarbeitung - und da wäre PVC-ummanteltes PUR angenehmer zu installieren und später mal abzuwischen als alukaschierte Mineralwolle.

    Also dann, kein Problem.

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  • drinnen ist laut Aufkleber ein Skoberne aus starrem PP.

    Jepp. Dieser Hersteller hat eine Zulassung für sein Abgasrohr und fertigt für viele Kesselhersteller. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat das Rohr eine Zulassung bis 120°C, evtl. auch nur 90°C, müsste ich jetzt nachschauen.

    Damit diese Grenze nicht überschritten wird, muss der Hersteller des Kessels durch Konstruktion und/oder andere Maßnahmen sicherstellen, dass sein Kessel auch unter Extrembedingungen keine höheren Abgastemperaturen erzeugt.

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