Handwerker kommt mit Sachverständigen

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich habe meinen Dielenboden schleifen lassen und reklamiert wegen Schleifspuren.

    Nun kam der Handwerker und hatte unangekündigt zwei Sachverständige bei, die sagten es sei alles in bester Ordnung.

    Ist solch ein Vorgehen normal? Ich war schon etwas schockiert und verschüchtert, dass sich auf einmal 3 Männer den Boden anschauen und mir nach 10 Minuten eröffnet wird, dass es sich um einen Sachverständigen handelt und der jetzt auch alles protokolliert, falls ich nochmal was sagen sollte, dass es vor Gericht gehen kann.

    Ich nehme den Boden auch so hin, ist ok, aber ist das Vorgehen üblich?

  • 1. ICH kündige meine Besuche als SV vorher schriftlich .. möchte am XX um YY den ZZZ-Gegenstand zur Begutachtung besichtigen ... Gerichts-SV auch.

    Ob das allgemeiner Usus ist = ?

    2. Warum läßt Du ohne Angabe von Gründen einfach "wildfremde" Männer in Deine Wohnung?

    3. Das mit dem Protokollieren dürfte nicht mehr als eine Drohkullise sein. Mag schon sein, die schreiben ein Protokoll. Aber welche Wirkung das hat = ???

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nun kam der Handwerker und hatte unangekündigt zwei Sachverständige bei, die sagten es sei alles in bester Ordnung.

    Das ist ja schön. [Ironie]Sachverständige sind immer schwer zu finden, wenn man da gleich 2 davon hat, ist das ja wie ein 5er im Lotto...[/Ironie]

    Ist solch ein Vorgehen normal?

    Ohne vorhergehende Information an den Bauherr (dich) eher nicht. Aber vermutlich gab es da schon eine längere Vorgeschichte, grundlos wird der Handwerker kaum ein paar SV anschleppen.


    Ich war schon etwas schockiert und verschüchtert, dass sich auf einmal 3 Männer den Boden anschauen und mir nach 10 Minuten eröffnet wird, dass es sich um einen Sachverständigen handelt und der jetzt auch alles protokolliert, falls ich nochmal was sagen sollte, dass es vor Gericht gehen kann.

    Dann bitte den HW zunächst mal freundlich um Zusendung eines aussagekräftigen Protokolls.

    Darin sollte doch alles wichtige vermerkt sein, welcher Art SV war es, was wurde auf welcher Grundlage bewertet, Ergebnis usw.


    Off-Topic:

    Ansonsten könnte man ja auch vermuten, das es sich eher um eine Abwehrreaktion des Handwerkers, einen Einschüchterungsversuch um an sein Geld zu kommen oder ganz was anderes handelt.

  • Naja, vielleicht war einfach der Maschinenhersteller oder Lackhersteller mit dabei um zu schauen ob es ein Vorlieferanten bzw. Herstellerproblem gibt.

    Kann schon mal vorkommen und ist nicht gerade üblich, aber auch nicht abwegig.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • 1. ICH kündige meine Besuche als SV vorher schriftlich .. möchte am XX um YY den ZZZ-Gegenstand zur Begutachtung besichtigen ... Gerichts-SV auch.

    Ob das allgemeiner Usus ist = ?

    2. Warum läßt Du ohne Angabe von Gründen einfach "wildfremde" Männer in Deine Wohnung?

    3. Das mit dem Protokollieren dürfte nicht mehr als eine Drohkullise sein. Mag schon sein, die schreiben ein Protokoll. Aber welche Wirkung das hat = ???

    Zu 2.: Es hieß, dass es Kollegen sind bzw. die Anwendungstechniker des Lackherstelles. Dann zum Ende des Termins wurde offenbart es seien Sachverständiger...

  • Die Vorgeschichte ist, dass es bereits zu mehreren Nachbesserungen kam. Einmal sorgte der Lack für ein Problem. Einmal waren Sohlenabdrücke der Handwerker im Lack.

  • Der Bezeichnung "Sachverständige/r" in D ist nicht geschützt. Jede/r kann sich so bezeichnen, unabhängig davon ob eine Sache verstanden wurde oder nicht. Jeder Mensch darf in D aufschreiben, was er oder sie mag. Ob sich die schreibende Person vorher, währenddessen oder hinterher "Sachverständiger", "Kaiser von China" oder "königlich bayerischer Hof-Büchsenmacher" nennt, ist dabei ebenso uninteressant wie alles andere. Was die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Wohnung gelangten Menschen gesehen haben, könnten sie ggf. vor Gericht aussagen, aber das können Bekannte von Dir ebenso und es hat ebensoviel Gewicht.


    Für mich liest sich das nach einem sehr plumpen Einschüchterungsversuch. Du kannst auch Deinen großen Bruder zum Termin mitbringen - in Deiner Wohnung allemal - oder den Nachbarn und diese als SV bezeichnen und ein Protokoll schreiben lassen. Dein Vertragspartner ist der beauftragte Handwerker, niemand sonst. Was Dritte sagen, muss Dich weder interessieren, noch sollte es Dich sonderlich beeindrucken.

    Es geht um diese Schleifspuren...aber ich lass das jetzt glaube so

    Der Parkettleger meines Vertrauens fragte mich nach einem Blick auf Deine Bilder ob Lolek und Bolek oder Fred Feuerstein dort gearbeitet hätten. "Ein Parkettleger war das jedenfalls nicht!" War das ein Fachbetrieb? (Handwerkskammer / Innung?).

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Der Bezeichnung "Sachverständige/r" in D ist nicht geschützt. Jede/r kann sich so bezeichnen, unabhängig davon ob eine Sache verstanden wurde oder nicht. Jeder Mensch darf in D aufschreiben, was er oder sie mag. Ob sich die schreibende Person vorher, währenddessen oder hinterher "Sachverständiger", "Kaiser von China" oder "königlich bayerischer Hof-Büchsenmacher" nennt, ist dabei ebenso uninteressant wie alles andere. Was die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Wohnung gelangten Menschen gesehen haben, könnten sie ggf. vor Gericht aussagen, aber das können Bekannte von Dir ebenso und es hat ebensoviel Gewicht.


    Für mich liest sich das nach einem sehr plumpen Einschüchterungsversuch. Du kannst auch Deinen großen Bruder zum Termin mitbringen - in Deiner Wohnung allemal - oder den Nachbarn und diese als SV bezeichnen und ein Protokoll schreiben lassen. Dein Vertragspartner ist der beauftragte Handwerker, niemand sonst. Was Dritte sagen, muss Dich weder interessieren, noch sollte es Dich sonderlich beeindrucken.

    Der Parkettleger meines Vertrauens fragte mich nach einem Blick auf Deine Bilder ob Lolek und Bolek oder Gerd Feuerstein dort gearbeitet hätten. "Ein Parkettleger war das jedenfalls nicht!" War das ein Fachbetrieb? (Handwerkskammer / Innung?).

    Das war tatsächlich ein Fachbetrieb. Es sieht auch nicht durchgängig so aus. Der besagte "Sachverständige" oder was auch immer sagte der Betrachtungsabstand sei aber aus'm Stand und ohne Lichteinfall und nicht wie dieses Foto so nah

  • Sollen die erst mal ihre Gutachten schreiben.

    es war lediglich von

    ... einen Sachverständigen ... der jetzt ... alles protokolliert, ..., dass es vor Gericht gehen kann.

    Ein Gerichts-SV muss im Einzelfall vom Gericht für genau das Verfahren "bestellt" werden und dokumentiert und bewertet dann seine Feststellungen für das Gericht. Deine unerwünschten Besucher sind dann allenfalls Zeugen bzw. "Privat-SV". vermutlich wissen die drei nicht einmal, wie ein Zivilprozess in D abläuft!

    Das war tatsächlich ein Fachbetrieb. Es sieht auch nicht durchgängig so aus. Der besagte "Sachverständige" oder was auch immer sagte der Betrachtungsabstand sei aber aus'm Stand und ohne Lichteinfall und nicht wie dieses Foto so nah

    Es ist tatsächlich der "übliche" Betrachtungsabstand einzunehmen und bei diffusem Licht zu schauen. Dein Foto zeigt aber kein übermäßiges Lich und erst recht kein Streiflicht. Ich denke, ich würde die Stelle auch aus 1,6 m Aughöhe sehen.


    Du kannst mir gerne 'mal per Konversation den Namen des Betriebes zukommen lassen, vielleicht kenne ich den. Ich halte das Ergebnis für nicht überzeugend und den Auftritt für frech.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ein Gerichts-SV muss im Einzelfall vom Gericht für genau das Verfahren "bestellt" werden und dokumentiert und bewertet dann seine Feststellungen für das Gericht. Deine unerwünschten Besucher sind dann allenfalls Zeugen bzw. "Privat-SV".

    oder werden vom Gericht als Sachverständige Zeugen geladen/gehört.

  • Du kannst mir gerne 'mal per Konversation den Namen des Betriebes zukommen lassen, vielleicht kenne ich den. Ich halte das Ergebnis für nicht überzeugend und den Auftritt für frech.

    So, wir hatten jetzt Kontakt per Konversation. Ich fasse meine Einschätzung hier kurz für alle zusammen:


    Es fällt auf, dass die Firma lediglich mit Parkettreinigung und -sanierung wirbt. Das Parkettlegerhandwerk ist in D seit 2020 wieder meisterpflichtig und der Inhaber vermutlich kein Meister, denn sonst wäre er in der Handwerkskammer und wahrscheinlich auch in der Innung. Davon abgesehen ist es aber einfach eine aus meiner Laiensicht mangelhafte Arbeit, egal was die Mitarbeiter des Lackherstellers erzählen. Ich kann nur empfehlen sich nicht einschüchtern zu lassen. - und beim nächsten Mal einen Meisterbetrieb zu nehmen. Auch das ist keine Garantie für makellose Arbeit, aber auf meinen Baustellen wurden zuletzt Flächen mit derartigen Scharten anstandslos und ohne Gegenwehr überarbeitet. Ich habe empfohlen, nicht nachzugeben und einen von mir empfohlenen ö.b.u.v. SV (!) für das Parkettlegerhandwerk einzuschalten, der dann hoffentlich die Mangelhaftigkeit bestätigen wird.


    In solchen Fällen gibt es leider nur zwei Möglichkeiten: Kämpfen oder aufgeben!


    (1. Nachtrag 5.11.2022 nachmittags: Inzwischen habe ich erfahren, dass die Firma damit wirbt, Innungsmitglied zu sein. Vorsitzender genau dieser Innung ist der SV, den ich hier als Privatgutachter empfohlen hätte. Hmmmm, probieren würde ich es trotzdem! 2. Nachtrag 5.11.2022: Der Inhaber der fraglichen Firma wird von der Innung, deren Mitglied er anscheinend ist, als "Sachverständiger" geführt und scheint auch Meister seines Faches zu sein. Ich nehme meine Aussagen über nicht von Meistern geführte Betriebe des deutschen Parkettlegerhandwerks hiermit zurück und korrigiere den Post oben nachträglich entsprechend. Wie die Branche ihre SV findet, ist ja ihre Sache. "SV" ist in D leider keine geschützte Bezeichnung und nach meiner empirischen Beobachtung nicht unbedingt ein Zeichen der besonderen fachlichen Qualifikation oder des besonderen fachlichen Wissens.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Foto, auf dem die Internet Expertise hier fußt, ist eine Nahaufnahme ohne Maßstab auf dem sehr schwache Schleifspuren erkennbar sind.

    Meine Glaskugel sagt mir das die Geschichte, wie sie beschrieben ist, durchaus der Wahrheit sehr nahe kommen kann.


    (1. Nachtrag 5.11.2022 nachmittags: Inzwischen habe ich erfahren, dass die Firma damit wirbt, Innungsmitglied zu sein. Vorsitzender genau dieser Innung ist der SV, den ich hier als Privatgutachter empfohlen hätte. Hmmmm Probieren würde ich es trotzdem! 2. Nachtrag 5.11.2022: Der Inhaber der fraglichen Firma wird von der Innung, deren Mitglied er anscheinend ist, als "Sachverständiger" geführt und scheint auch Meister seines Faches zu sein. Ich nehme meine Aussagen über nicht von Meistern geführte Betriebe des deutschen Parkettlegerhandwerks hiermit zurück und korrigiere den Post nachträglich entsprechend. Wie die Branche ihre SV findet, ist ja ihre Sache. "SV" ist in D leider keine geschützte Bezeichnung und nach meiner empirischen Beobachtung nicht unbedingt ein Zeichen der besonderen fachlichen Qualifikation oder des besonderen fachlichen Wissens.)

    So wie hier beschrieben würde ein "Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit" bei Gericht große Aussicht auf Erfolg haben.

    Solche Konstellationen gibt´s, dabei ist es "Wurscht" ob das IHK-, HWK- , Zertifizierte- oder Freie Sachverständige sind.


    In diesem Fall darf ich auch als "Privatgutachter" nicht tätig werden ohne meinen "Auftraggeber" darüber zu Informieren.

    Hier ist zu empfehlen einen Sachverständigen aus einem anderen Innungsbezirk und/oder einer anderen Handwerkkammer zu beauftragen.

  • So wie hier beschrieben würde ein "Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit" bei Gericht große Aussicht auf Erfolg haben. Solche Konstellationen gibt´s, dabei ist es "Wurscht" ob das IHK-, HWK- , Zertifizierte- oder Freie Sachverständige sind.

    Nur dass ich Dich richtig verstehe: Wer könnte hier berechtigt "wegen Besorgnis der Befangenheit" Bedenken äußern? Meinst Du die TS ( marie.kristin06 ) oder den Handwerker?


    Zur Erinnerung:


    1. Eine handwerkliche Werkleistung wird von der auftragegebenden Verbraucherin wiederholt gerügt. Der in einer Liste seiner Innung als "Sachverständiger" geführte Handwerksmeister bringt zur Besichtigung dieser von der Kundin wiederholt bemängelten Leistung unangemeldet "Kollegen" mit, die sich nach 10-minütiger Besichtigung als "Sachverständige" bezeichnen, die Leistung für mangelfrei erklären und weiter ankündigen über die Besichtigung ein Protokoll erstellen zu wollen "dass es vor Gericht gehen kann". Inhaltlich wird hier also der Verbraucherin ein Privatgutachten angekündigt, für mich aber eher "angedroht".

    Ich war schon etwas schockiert und verschüchtert, dass sich auf einmal 3 Männer den Boden anschauen und mir nach 10 Minuten eröffnet wird, dass es sich um einen Sachverständigen handelt und der jetzt auch alles protokolliert, falls ich nochmal was sagen sollte, dass es vor Gericht gehen kann.

    Und der vom AN beabsichtigte Effekt scheint auch schon eingetreten zu sein:

    Ich nehme den Boden auch so hin, ist ok, ...

    Auf die Empfehlung hin, einen anderen SV der selben Innung einzuschalten, schreibst Du:

    So wie hier beschrieben würde ein "Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit" bei Gericht große Aussicht auf Erfolg haben. Solche Konstellationen gibt´s, dabei ist es "Wurscht" ob das IHK-, HWK- , Zertifizierte- oder Freie Sachverständige sind.

    und ich verstehe diesen Satz von Dir jetzt aber so, dass der AN hier gegenüber einem Privatgutachten der AG die Besorgnis der Befangenheit mit Aussicht auf Erfolg vorbringen könnte. Dem mag ich nicht widersprechen, aber die selbe Besorgnis der Befangenheit würde ich zuerst und in noch viel größerem Maße gegenüber einem Privatgutachten des AN vorbringen, das noch dazu nur durch Erschleichen des Zugangs zum Objekt unter falscher Anmeldung möglich wurde, was allein es m.E. schon angreifbar macht.


    Hinzu kommt, dass die hier zuständige Innung das Gebiet von über 30 % der Grundfläche der Bundesrepublik D abdeckt (alle fünf neuen Länder + B) und der nächstgelegene Innungsbezirk erst in rd. 200 km Entfernung (Luftlinie!) beginnt. Die Bestellung eines nicht von vornherein potentiell befangenen SV dürfte damit sehr aufwändig werden, vor allem am Ende für das Gericht, denn schon ein Ortstermin dürfte damit kaum unter 500,- € umsetzbar sein, ein Gutachten nicht unter 1.000 €.


    Ohne die Arbeit wirklich selbst fachlich fundiert bewerten zu können, verstärkt sich bei mir der Verdacht, dass hier bewusst der Versuch einer Einschüchterung unternommen wurde, um die lästige Kundin endlich loszuwerden - was ja durch entsprechendes Auftreten auch funktioniert zu haben scheint.

    Off-Topic:

    (Ich lerne daraus, dass ich zu Wiederholungsterminen bei uneinsichtigen Bauträgern zukünftig unangekündigt meine russischstämmigen und auch sonst recht stämmigen Freunde Igor und Sergej als "SV" mitbringen und dann am Rande mit Ihnen über ihre Erlebnisse in Tschetschenien und jüngst in der Ukraine plaudern sollte.) :wall:

    Kurz: Ich halte das Vorgehen des AN deshalb in mehrfacher Hinsicht für bedenklich und kann Deinen Überlegungen zur Befangenheit eines Privat-SV der TS im konkreten Fall nicht folgen.


    Übrigens wurden in den jüngsten Ausgaben des "Bausachverständigen" einige sehr interessante Urteile zur Befangenheit von Gerichts-SV kommentiert. Da reichten erheblich engere Verbindungen als Beleg für einen manifesten Interessenskonflikt gerade nicht aus. Beruhigend finde ich aber, dass es wie Dein Beispiel zeigt, seriöse SV gibt, welche sich ernsthaft Gedanken über mögliche Befangenheit(en) machen und adäquat darauf zu reagieren versuchen. Und es zeigt auch, wie stabile und souveräne Persönlichkeiten gute ö.b.u.v. SV sein müssen, um in solchen Zusammenhängen sachlich und unangreifbar zu bleiben.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nur dass ich Dich richtig verstehe: Wer könnte hier berechtigt "wegen Besorgnis der Befangenheit" Bedenken äußern? Meinst Du die TS ( marie.kristin06 ) oder den Handwerker?

    Im Moment niemand da es kein Gutachten für ein Gericht gibt.


    Ein Privatgutachten gibt´s nicht. Die Privatgutachter die für eine Partei /AN), warum/wie auch immer Tätig sind, sind nicht Neutral dürfen Befangen sein.


    Warum, was der AN und/oder seine Begleiter gesagt/gemacht haben sehe ich als Rechtsfrage = kein Kommentar.


    Der von Dir als Privatgutachter zuvor Empfohlene Innungsmeister kann als Sachverständiger tätig werden.

    Die Antwort bezog sich auf deinen letzten Beitrag in dem Du Bedenken hattest das der Innungsmeister nicht "Neutral" sein könnte.

  • SACHVERSTÄNDIGENNAVI des Handwerks (svd-handwerk.de)

    Deutschlandkarte der Handwerkskammern | ZDH

    Hier gibt´s alle Daten und Infos.

    Hinzu kommt, dass die hier zuständige Innung das Gebiet von über 30 % der Grundfläche der Bundesrepublik D abdeckt (alle fünf neuen Länder + B) und der nächstgelegene Innungsbezirk erst in rd. 200 km Entfernung (Luftlinie!) beginnt.


  • Danke, diese und andere SV-Datenbanken sind bekannt. Es gibt nach meiner Recherche darin innerhalb des Gebiets der "Parkett-Innung Nordost" zwar etliche weitere Bestellungskörperschaften als die HWK Berlin, aber keine SV, die nicht auch gleichzeitig Mitglied der Innung Nordost sind, welche nun einmal das gesamte ...

    ... Gebiet von über 30 % der Grundfläche der Bundesrepublik D abdeckt (alle fünf neuen Länder + B) und der nächstgelegene Innungsbezirk erst in rd. 200 km Entfernung (Luftlinie!) beginnt.

    Dies ist bei einigen Gewerken mit wenigen ausübenden Betrieben insbesondere auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ebenfalls so. Das ist auch nachvollziehbar, denn die HWKern selbst verfügen über kein fachliches Wissen über die einzelnen Gewerke, werden also tunlichst die jeweiligen Innungen in die Besetzung der Ausschüsse zur Fachkundeprüfung der SV eng einbinden. Nichts desto trotz ist es ärgerlich, weil in diesen Gewerken damit in den neuen Bundesländern fast keine wirklich unabhängige Begutachtung von Arbeiten dieser Gewerke möglich sein dürfte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Das Foto, auf dem die Internet Expertise hier fußt, ist eine Nahaufnahme ohne Maßstab auf dem sehr schwache Schleifspuren erkennbar sind.

    Meine Glaskugel sagt mir das die Geschichte, wie sie beschrieben ist, durchaus der Wahrheit sehr nahe kommen kann.

    Was meinen Sie damit genau?

  • Das der Parkettleger der wohl auch Sachverständiger ist, aus welchen Gründen auch immer, Anwendungstechniker vom Lackhersteller und/oder Sachverständige mit zu dem Termin genommen hat.

  • Der Boden wird nach kürzester Zeit sowieso völlig verhunzt aussehen, das Holz ist so weich, dass es beim Angucken bereits Kratzer bekommt.


    Selbst Eiche bürstet man, weil es zu weich für den Alltag ist.


    Wieviel wurde denn für die Fläche in Rechnung gestellt?

  • Der Boden wird nach kürzester Zeit sowieso völlig verhunzt aussehen, das Holz ist so weich, dass es beim Angucken bereits Kratzer bekommt.

    Sandige Straßenschuhe hält das weiche Holz natürlich nicht aus. Aber mit weichen Hausschuhsohlen, ohne Tierkrallen und mit guter Wischpflege kann das 10 Jahren oder länger ansehnlich aussehen. Ein Hartholzparkett mit Oberflächenbehandlung ist natürlich etwas anderes!

    Selbst Eiche bürstet man, weil es zu weich für den Alltag ist.

    :wall: - mit Verlaub, dass ist ganz grober Unsinn! Lärche habe ich für Fassaden auch schon bürsten lassen, aber nicht weil sie an sich ungeeignet wäre. Bürsten kann man natürlich auch eingebautes Nadelholz, aber wofür und vor allem wie denn?

    Wieviel wurde denn für die Fläche in Rechnung gestellt?

    Und was soll das mit dem Problem der TS zu tun haben?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Sandige Straßenschuhe hält das weiche Holz natürlich nicht aus. Aber mit weichen Hausschuhsohlen, ohne Tierkrallen und mit guter Wischpflege kann das 10 Jahren oder länger ansehnlich aussehen. Ein Hartholzparkett mit Oberflächenbehandlung ist natürlich etwas anderes!

    :wall: - mit Verlaub, dass ist ganz grober Unsinn! Lärche habe ich für Fassaden auch schon bürsten lassen, aber nicht weil sie an sich ungeeignet wäre. Bürsten kann man natürlich auch eingebautes Nadelholz, aber wofür und vor allem wie denn?

    Und was soll das mit dem Problem der TS zu tun haben?

    Tierkrallen sind leider da. Da sieht man jetzt nach einer Woche auch schon etliche Spuren, obwohl ein Lack gewählt wurde, der eig für Gewerbeflächen ist

  • Tierkrallen sind leider da. Da sieht man jetzt nach einer Woche auch schon etliche Spuren, obwohl ein Lack gewählt wurde, der eig für Gewerbeflächen ist

    Gegen Tierkrallen ist nach meiner Beobachtung kein Holzboden lange beständig!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ich möchte den fokus auf einen anderen teil des initialen beitrags lenken:

    ich habe meinen Dielenboden schleifen lassen und reklamiert wegen Schleifspuren

    also vermute ich, balkendecke, direkt beplankt mit nadelholzdielen.

    ich kenne das so: die waren früher üblicherweise farblackiert.

    warum? weil das, mit entsprechendem instandhaltungsaufwand und nicht zu hohen anforderungen, funktioniert hat.


    ob das aktuell funktioniert, kann ich anhand der fotos nicht beurteilen, weil mir nicht klar ist, ob die kratzer auf dem holz oder auf dem lack sind - und ob der lack für diesen untergrund geeignet ist oder sein soll, wäre zu prüfen, mit dem produktdatenblatt könnte man ja mal anfangen (aber nicht veröffentlichen, glaube ich) und mit üblicher oder vereinbarter nutzung (hund? tiger?) weitermachen.

    falls der lack nicht geeignet sein sollte, würde es eine rechtsfrage werden.


    falls das schleifspuren unter dem lack sind, ist die wahrnehmung im üblichen betrachtungsabstand relevant.

    auf den fotos siehts saumässig aus, aber das heisst nix, garnix.