Bei der baubegleitenden Qualitätsüberwachung / Kaufberatung / Abnahmebegleitung stand ich heute erneut vor einem WDVS, das mir in Struktur wie Farbe sehr fleckig erschien:
(die Bilder sind etwas im Kontrast und anderen Eigenschaften gesteigert um die Erkennbarkeit zu verbessern und eine Person wurde unkenntlich gemacht.)
Bisher hatte ich mich mit den dabei hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten noch nicht beschäftigt. Deshalb die folgenden Fragen:
- Sind die hier zu sehenden Flecken nach den a.R.d.T. hinzunehmen? (Nach welcher technischen Regel?)
- Gibt es eine a.R.d.T., welche auch bei „Massivhäusern“ mit WDVS einen Traufstreifen aus Kies oder Splitt fordert?
- Gibt es eine a.R.d.T., welche bei „Massivhäusern“ mit WDVS das Herunterziehen des WDVS bis unmittelbar über einen geschlossenen Belag (Gehwegplatten) verbietet bzw. stattdessen einen Traufstreifen fordert?