Übermessung von Öffnungen und Bezuschlagung

  • Guten Tag zusammen,


    kurze Frage zur Dachdeckerrechnung:


    Ich verstehe, dass Öffnungen <= 2,5 qm übermessen werden dürfen. Als Begründung wurde mir genannt, dass der zusätzliche Aufwand des Anarbeitens an diese Öffnungen damit ausgeglichen wird.


    Wie verhält es sich dann mit diesen Punkten:

    • Abrechnung von Abbrucharbeiten (Schiefer, Teerbahn): Darf hier auch übermessen werden? Schließlich ist beim Abbruch kein Anarbeiten nötig?
    • Abrechnung von Schieferarbeiten: Darf übermessen werden und gleichzeitig ein Zuschlag erhoben werden für Ortgänge, Firste um die Öffnung herum? Beispiel aus unserer Dachsanierung: Gaubenwangenflächen von 20 qm, davon sind 10 qm einzelne Fenster. Übermessene 20 qm werden abgerechnet, zusätzlich werden noch alle Ortgänge links und rechts und Firste unter den Fenstern separat bezuschlagt. Dies empfinde ich als "unfair", da das Anarbeiten durch das Übermessen und die Bezuschlagung doppelt abgegolten wird?

    Da ich hierzu keine Informationen finde, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort! Toll wäre bei Zustimmung, wenn Sie mir zusätzlich sagen könnten, wo diese Regelung verankert ist.


    Freundliche Grüße!

  • Am späten Abend weiß ich auswendig nur grundsätzlich, wo Aufmaßregeln stehen, nämlich gewerkeweise in den Normen der VOB/C. Ob diese auch anzuwenden sind, hängt von den Regelungen des konkret geschlossenen Bauvertrags ab. Nur wenn bei Verträgen mit einem Verbraucher in diesem die Anwendung der vollen VOB/B vereinbart wurde, gilt die VOB/C sicher.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo,


    zum ersten Punkt: Für die Abrechnung der Abbrucharbeiten gilt DIN ATV 18459, hier gelten kleinere Abzugsmaße. Für Dächer und Dachbekleidungen 0,3 m2. Ansonsten gelten aber grundsätzlich die 2,5 m2.

    zum zweiten Punkt: Die Abrechnung ist korrekt, die Öffnungen werden übermessen und zusätzlich die Zuschläge für das Anarbeiten verrechnet.

    Jochen

  • Für die Abrechnung der Abbrucharbeiten gilt DIN ATV 18459,

    Naja, theoretisch schon nur in der Praxis würde mich da jeder Dachdecker fragend anschauen wovon ich rede ;)


    Üblicherweise werden die Abbruchleistungen in einem Gewerk nach der gleichen ATV wie das Gewerk selbst abgerechnet. Für Dachdcker wäre es die DIN 18338 VOB/C.


    Da aber vermutlich die VOB/B nicht wirksam vereinbart wurde, ist die VOB/C nicht verbindlich. Sie spiegelt aber meiner Meinung nach die übliche Verkehrssitte wieder.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Üblicherweise werden die Abbruchleistungen in einem Gewerk nach der gleichen ATV wie das Gewerk selbst abgerechnet. Für Dachdcker wäre es die DIN 18338 VOB/C.

    ??? das hieße ja ind diesem Zusammenhang: Ein Abbrecher darf für die gleiche Leistung (wenn es gewerkeweise ausgeschrieben ist) nur weniger Abrechnen als ein Dachdecker? das fände ich jetzt etwas komisch. Darüber nachgedacht habe ich aber auch noch nicht.

  • Im StLB sind einzelne, eher kleinere Rückbauarbeiten dem jeweiligen (Modernisierungs- / Neubau-) Gewerk zugeordnet, umfangreichere eigenständige Abriss- oder Rückbauarbeiten aber nicht.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • ich habe gerade noch mal für mein Gewerk geschaut (in dem ja sehr oft Abbrucharbeiten mit ausgeschrieben sind), dort steht in DIN 18330 bzw. DIN 18331: die Regeln gelten für die HERSTELLUNG von Mauerwerk bzw. StB. Das liest sich für mich so wie Abbruch- oder Rückbauarbeiten sind gerade nicht enthalten.


    btw: ich selbst habe es auch immer so gehalten wie der Handwerker des TE in der Hoffnung, dass niemand auf die Idee kommt die Abbruch ATV herauszuziehen. In den allermeisten Fällen geht es ja hier auch nur um eher kleinere Mengen.

  • Hallo zusammen,


    herzlichen Dank für die schnellen und informativen Antworten! Tatsächlich ist VOB nicht vereinbart, aber mir geht es auch eher um die erwähnte "übliche Verkehrssitte". Ich will weder dem Handwerker gerechte Bezahlung vorenthalten noch über den Tisch gezogen werden.


    Ich verstehe Eure Ausführungen so, dass das Thema Abbruch eher eine Grauzone, aber üblich ist, der zweite Punkt aber aus Handwerkersicht korrekt ist (auch wenn ich es schwerlich nachvollziehen kann).


    Das hat mir bei der Einschätzung der Lage sehr weitergeholfen, vielen Dank!