Guten Tag zusammen,
kurze Frage zur Dachdeckerrechnung:
Ich verstehe, dass Öffnungen <= 2,5 qm übermessen werden dürfen. Als Begründung wurde mir genannt, dass der zusätzliche Aufwand des Anarbeitens an diese Öffnungen damit ausgeglichen wird.
Wie verhält es sich dann mit diesen Punkten:
- Abrechnung von Abbrucharbeiten (Schiefer, Teerbahn): Darf hier auch übermessen werden? Schließlich ist beim Abbruch kein Anarbeiten nötig?
- Abrechnung von Schieferarbeiten: Darf übermessen werden und gleichzeitig ein Zuschlag erhoben werden für Ortgänge, Firste um die Öffnung herum? Beispiel aus unserer Dachsanierung: Gaubenwangenflächen von 20 qm, davon sind 10 qm einzelne Fenster. Übermessene 20 qm werden abgerechnet, zusätzlich werden noch alle Ortgänge links und rechts und Firste unter den Fenstern separat bezuschlagt. Dies empfinde ich als "unfair", da das Anarbeiten durch das Übermessen und die Bezuschlagung doppelt abgegolten wird?
Da ich hierzu keine Informationen finde, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort! Toll wäre bei Zustimmung, wenn Sie mir zusätzlich sagen könnten, wo diese Regelung verankert ist.
Freundliche Grüße!